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Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg

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Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg

Hallo,

ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit der KSP Kanzlei Dr. Seegers ... Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH aus Hamburg, die schon seit einigen Monaten geht.
Ich bekam Anfang des Jahres Post von der KSP, dass ihr Mandant (SID-Sport Informations Dienst) Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung von mir fordert.
Ich habe auf meiner privaten Homepage einen Text von der ARD (mit Quelle) verwendet, die ursprünglich von SID kam. Nun fordern sie ca. 330 Euro von mir. Ich habe widerspreche seit jeher nun immer und immer wieder dagegen und bin nicht bereit zu zahlen.

Nun habe ich ein Mahnscheid von einem Amtsgericht bekommen, in der der Antragssteller (SID) seinen Anspruch gegen mich geltend machen will. Ich kann dem ganzen widersprechen und habe 14 Tage dazu Zeit. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und deswegen habe ich mir noch keinen Rat vom Anwalt geholt, was ich denn machen kann und wie meine Chancen denn so stehen.

Ich wollte Fragen, was ich denn nun machen kann? Von der KSP Kanzlei hab ich bisher nichts gutes gehört. Es gibt viele Beiträge im Internet dazu und dass diese wohl mit einer Software im Internet durchgehen und Massenabmahnungen versenden. Aber trotzdem bin ich verunsichert, denn ich weiß nicht was am Ende auf mich zukommen könnte, wenn die sich doch gegen mich durchsetzen.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Bande gemacht?


von annommxi am 17.07.2012 17:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg
quote:
Ich habe auf meiner privaten Homepage einen Text von der ARD (mit Quelle) verwendet, die ursprünglich von SID kam.

Woraus hat dich dür dich die Berechtigung (Lizenz) ergeben urheberrechtlich geschützte Werke verwenden zu dürfen?



Das Forum Urheberrecht wäre für diese Frage übrigens besser geeignet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 17.07.2012 23:55
Status: Tao (21173 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg
quote:
Woraus hat dich dür dich die Berechtigung (Lizenz) ergeben urheberrechtlich geschützte Werke verwenden zu dürfen?

ich hab da ehrlich gesagt nicht viel nachgedacht, da ich ja die seite nur privat verwenden wollte und keine gewinnabsichten damit hatte. Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass dies nicht mein text war -> Quelle ...

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von annommxi am 19.07.2012 12:19
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg
quote:
ich hab da ehrlich gesagt nicht viel nachgedacht, da ich ja die seite nur privat verwenden wollte und keine gewinnabsichten damit hatte.

Im Prinzip unerheblich. Eine gewerbliche Verwendung hätte nur die Kosten drastisch erhöht, da hier schnell 6stellige Streitwerte erreicht werden.



quote:
Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass dies nicht mein text war -> Quelle ...

Das schützt dich nicht vor den Kosten bei ungerechtfertigter Verwendung. Ohne Quellenangabe hätten sich die Lizenzkosten um ich glaube 100% erhöht.

Offenbar war deine Wiedergabe nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt? Das wäre zu prüfen.



quote:
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und deswegen habe ich mir noch keinen Rat vom Anwalt geholt,

Das geht zum Beispiel auch für kleines Geld gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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von Harry van Sell am 19.07.2012 23:58
Status: Tao (21173 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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