Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ich_halt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider

-Forderung der GMX Internet Service GmbH aus Dienstleistungsvertrag-
mahnung- Problem ist nur ich habe bis heute noch keine Mahnung erhalten von gmx und ich habe mehrmals (5 mal mindenstens) den support (per email) von gmx angeschrieben gehabt mein (pro) mail account zu löschen!!! wo ich bis heute keine antwort bekommen habe...
(was wiederrum auch seltsam ist) was kann ich jetzt tun? bzw. wozu würdet hier mir raten vielen dank im vorraus

Post vom Inkassobüro?

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49 Antworten
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#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wie wäres es per einschreiben dann hast du es schriftlich

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

und ich habe mehrmals (5 mal mindenstens) den support (per email) von gmx angeschrieben gehabt mein (pro) mail account zu löschen!!!
-----------

das reicht doch - ausdrucken und aufheben

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich mal wieder mit meinem schon inzwischen alten Freund, dem tapferen Scheiderlein. :-) Ich muss ja schon selbst drüber schmunzeln, dass erleichtert die Situation etwas. ;-)

Ich hatte ja aufgrund meiner Finanzsituation von September bis November 2006 einige Rechnungen offen und kann jetzt so langsam aber sicher alles nacheinander abbezahlen. Nur die Forderung vom Schneider ist noch offen. Heute kam der Mahnbescheid, etwa 2-3 Wochen nach seinem letzten Bittbrief. Also auch hier heißt die Devise MB ohne Begründung widersprechen und Hauptforderung (inkl.Mahngebühren des Ursprungsgläubigers) an den eigentlichen Gläubiger überweisen mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung" Habe ich das alles so richtig verstanden? Wie weit geht eigentlich das tapfere Schneiderlein??? Die Forderung seitens des Gläubigers ist berechtigt. Allerdings weiß ich immer noch nicht, woher der angebliche Schadensersatz von etwas über 300,- Euro des Gläubigers her kommt. Es war ja ein DSL-Vertrag bei 1und1, den ich nach 3 oder 4 Monaten einfach nicht mehr zahlen konnte und die Lastschrift zurück ging. Danach kam eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung, dann kam vom Inkasso BFS Risk Collection ein einziger Brief und anschließend nahm sich das Schneiderlein dem ganzen an. Auch als ich 1und1 anschreib kamen auch nach mehrmaliger Anfrage nur Standardsätze, ich solle mich an das Inkasso wenden. Keinerlei Auskunft. Und das Schneiderlein geht ja bekanntlich auch auf kein Schreiben ein. Sollte ich also diesen Schadensersatz zahlen, wenn sich niemand dazu in der Lage fühlt mir zu erklären, welcher Schaden da entstanden sein soll? Die Hauptforderung ohne diesen Schadensersatz liegt bei unter 100,- Das wäre für den Anwalt sicher kaum lohnenswert, es per MB einzutreiben.
Was wäre denn hier euer Rat?

Danke!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste Mal die Positionen auf !

p.s
Vor (!) dem MB hättest Du zweckgebunden an den Gläubiger zahlen sollen !

lg




1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Ja sicher zweckgebunden. Aber wieviel? Ohne Schadensersatz oder mit? Den konnte mir ja weder der RA noch der Gläubiger erklären. Also hier die Auflistung laut dem Anwalt, vom Gläubiger bekomme ich ja nichts. Alsooo:
Forderungsstand vom 07.12.2006
Dienstleistungsvertrag = 34,98 Euro (HF)
Ungerechtfertigte Bereicherung = 9,60 Euro (HF)
Gläubiger Mahnspese = 10,00 Euro
1. Inkasso-Brief+ZK mA = 30,00 Euro
Auslagen gem. § 670 BGB = 7,00 Euro
1. RA-Mahnung+Gebühren = 15,00 Euro
Schadenersatz = 258,44 Euro (HF)
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 34,98 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,31 Euro
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 9,60 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,08 Euro
Forderungsstand = 365,41 Euro

Diese Summe hat er vor etwa 3 Wochen angemahnt.

HF bedeutet Hauptforderung. Die Schadensersatzsumme hat er also der Hauptforderung zugeordnet, die sich dann auf 303,02 Euro belaufen würde. Allerdings weiß ich nicht, woher der Schadensersatz kommt, weil mir keiner eine Antwort gibt. Sollte ich erstmal nur die 44,58 Euro zahlen? Ich denke mal die ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von 9,60 Euro, die in der Hauptforderung geltend gemacht werden, sind Mahngebühren, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

@ thehellion

Ich habe jetzt noch mal genau auf dem Mahnbescheid nachgesehen. Hier sind die aktuellen Kosten bzw. Forderungen aufgegliedert.
Antragsteller ist übrigens das Inkasso BFS risk collection gmbh mit prozessbevollmächtigtem RA Schneider.

lt. MB vom 06.02.2007

I. Hauptforderung: 1. Dienstleistungsvertrag = 43,98 €
2. Ungerechtfertigte Bereicherung = 9,60 €
3. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag = 258,44 €

II. Kosten wie nebenstehend: 96,50 Euro

(Gebühr: (§§ 3, 34, Nr. 1110 KV GkG) = 23,00 €
Kontoführungskosten: = 19,50 €
Gebühr für Rechtsanwalt = 45,00 €
Auslagen ( Nr. 7001/7002 VV RVG/Art. IX KostÄndG) = 9,00 €)

III. Nebenforderungen:
Mahnkosten = 10,00 €
Auskünfte = 1,30 €
Inkasso-Kosten = 45,00 €

IV. Zinsen:
vom Gericht errechnete Zinsen: zusammen = 2,67 €

Gesamtsumme = 458,49 €

Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen und mir nochmal helfen, was ich mit dem Schadenersatz mache, wo mir keine der entsprechenden Stellen eine Antwort geben konnte oder wollte.

Und, was ist nun diese ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von 9,60 ? Das Zubehör, was 1und1 nie zurückgefordert hat oder was soll das sein? Die erste Mahngebühr vieleicht? Hm, eigenartig!!!

Hoffe auf deinen Rat, damit ich rechtzeitig evlt. Widerspruch einlegen kann.

Danke!!!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

3. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag = 258,44 €
---------------
Das werden die Forderungen bis Ablauf des Vertrages sein. Du hast z.B. 6 Monate gezahlt und es beleiben 6 Monate Vertragszeit übrig.
Könnte sein, oder?
error6

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Das habe ich mir auch schon versucht auszurechnen. Der Vertrag war für 24 Monate geschlossen worden. Im Mai oder Juni 2006. Bis September konnte ich zahlen, dann allerdings nicht mehr, die Buchungen gingen zurück. Es kam eine Zahlungserinnerung per Mail, dann eine Mahnung per Brief und dann Knall auf Fall mit sehr wenig Zeit dazwischen, ein einziger Brief von dem Inkasso, welches auf mein Schreiben nicht reagierte, sondern innerhalb kürzester Zeit RA Schneider das ganze übernahm, der auch nicht auf meine Stellungnahmen und Ratenzahlungsvorschläge und mein glaubhaftmachen meiner Zahlungsunfähigkeit einging, sondern im Bausteinverfahren weiter anmahnte. Forderungsaufstellung kam und eine Blanko-Vollmacht (also nicht auf den aktuellen Fall ausgestellt war, sondern allgemein mirgegenüber Forderungen eintreiben darf) vom Ursprungsgläubiger 1und1. Die Vollmacht ist aber meiner Meinung nach nicht Original unterschrieben! Das müsste ich aber noch mal herauskramen, um nix falsches zu sagen.
Komisch ist auch, die Vollmacht wurde von 1und1 an den RA ausgestellt und nicht an das Inkasso, diese fehlt mir bis heute! Antragsteller im MB ist jedoch das Inkasso. Wäre das eine Möglichkeit für mich, da raus zu kommen? Ich werde jetzt Monats 34,89 + 9,60 Hauptforderung an 1und1 überweisen, dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Begründen muss man den Widerspruch ja zum Glück nicht! Im Grunde haben die meinen Ratenzahlungswunsch ja nicht widersprochen, sondern nur ignoriert. Hm, ich könnte ja auch anfangen zweckgebunden 'Zur Verrechnung mit Hauptforderung' hinschreiben. Die ganzen Gebühren können die sich an den A.... wischen!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

So, habe mir die Vollmacht nochmals herausgesucht. Oben links ist eine Art Stempel von der Kanzlei Schneider draufgedrückt und in der Vollmacht selbst wird er gar nicht benannt. Unten ist dann nur Datum und Unterschrift mit Stempel von (angeblich) 1und1 im Original. Wurde auch am selben Tag unterschrieben, wie der erste Brief vom Schneider datiert war. Das Datum war gedruckt und nicht handschriftlich.

Ist diese Art Vollmacht gültig? Kann ja jeder seinen Stempel auf die Blankovollmacht draufdrücken!

Wenn also das Inkasso der Antragsteller im MB ist, bräuchte ich ja von denen noch die Vollmacht oder reicht es aus, wenn die übersprungen werden, weil ja der RA als Bevollmächtigter das Mahnverfahren durchführt?

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 10:59:07

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 11:00:12

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 11:02:29

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du von der Inkassofirma schon nachweisbar die Vollmacht eingefordert ?

Sicher das das Inkasso der Antragsteller des MBs ist ?
Also nicht 1 und 1 !?

Dann müsste ja die Forderung an das Inkasso abgetreten worden sein - also nicht nur zum Forderungseinzug beauftragt ?

Bitte um Korrektur wenn das falsch ist

lg





1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich habe einen ganz normalen Brief an das Inkasso geschickt, ein paar Tage nach dem Brief von denen. Ohne Reaktion. Diesen Sachverhalt hatte ich dem RA mitgeteilt, logischerweise auch ohne darauf seinerseits darauf einzugehen. Im MB steht wirklich drin (ich hab ihn mir noch mal rausgeholt) Antragsteller: BFS rist&collection Gmbh in Verl gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer der GmbH daneben steht dann Prozessbevollmächtigter: RA Andreas Schneider, Gütersloh! Ich hatte ja damals, als ich von den beiden keine Reaktion erhielt, bei 1und1 nachgefragt, per E-Mail. Dort hieß es, ich solle mich in allen Angelegenheiten diesbezüglich an das Inkasso wenden. Dabei war ja der RA schon längst zu Gange.

Ich sehe es wie du thehellion. Wenn das Inkasso Antragsteller ist, Anwalt bzw. Bevollmächtigter kann ja sein wer will, müsste die Vollmacht nicht der Schneider haben, sondern das Inkasso. Da kann mir der Schneider Vollmachten mit seinem Namen vorlegen wie er will. Oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die konsequente Einforderung der Vollmacht beim Inkassobüro kannst Du hier nicht nachweisen !

Die wichtigste Frage wäre m.M in wie weit Schadensersatzforderungen vor Gericht durchsetzungsfähig wären !?
lg




1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Das heißt also, erstmal Pech gehabt, weil ich die Einforderung nicht per Einschreiben geschickt habe? Aber dennoch liegt sie mir ja nach wie vor nicht vor! Deine Meinung wäre, wie ich das so verstehe, möglicherweise(!) wäre die Schadenersatzforderung vor Gericht nicht durchsetzbar!?

Was sollte ich nun machen? Widerspruch werde ich erstmal einlegen. Denn für mich ist die Sache ja absolut nicht einleuchtend. Zum einen das mit dem Schadenersatz und zum anderen, weil jetzt auf einem das Inkasso Antragsteller ist. hmmm *kopfkratz*

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Was ich in meinen Unterlagen noch herausgekramt habe, ist eine Kopie des Schreibens, wo ich das Inkasso aufgefordert habe und auch noch eine Datei-Ablage im PC. Aber beweisne lässt sich damit ja nicht wirklich etwas, wenn es drauf an kommt. Ich seh schon muss mir angewöhnen alles per Einschreiben zu schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sicher bin ich mir bei den Inkassogebühren ! Die fallen auf jeden Fall weg - Auch wenn Du verlierst !

Eine Frage an die Anderen : Antragsteller des MBs ist automatisch auch Besitzer der Forderung ?

lg




1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Ja, das denke ich auch. Ich lasse es mal drauf ankommen. Hatte eigentlich bisher immer ein gutes Näschen und ne Menge Glück. Wenn ich jetzt widerspreche dauert das ganze ja auch ein paar Tage, bis das vom Gericht wieder beim Schneider ist. Deshalb werd ich jetzt mal ins kalte Wasser springen und eine zweckgebundene Überweisung an 1und1 fertig machen. Oder lieber an das Inkasso?
Ich denke, an den Antragsteller, der will ja die Kohle, also mach ich das mal. Kann mir ja aussuchen, ob ich Anwaltsgebühr oder Inkassogebühr zahle. *lach* Oder gar nix von beidem?

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

huhu, bitte mal eine Antwort auf die Frage von thehellion!!!

'Eine Frage an die Anderen : Antragsteller des MBs ist automatisch auch Besitzer der Forderung ?'

Das würd ich furchtbar gern wissen (thehellion bestimmt auch :) ), da ich nur zwei Wochen für den Widerspruch gegen den MB habe!

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Haaallooo!!!??? Ich bräuchte bitte eine Antwort zu der Frage von thehellion! Ich muss so langsam meinen Widerspruch (ggf.) fertig machen.

Danke!

-- Editiert von danysahne01 am 20.02.2007 10:00:45

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Echt schade, dass hier niemand bescheid weiß, ob der Antragsteller eines Mahnbescheides auch automatisch der Besitzer der Forderung ist!

Ich werde jetzt dem MB widersprechen und die Hauptforderung mit entsprechendem Vermerk an das BFS Inkasso überweisen.

Kann ich den Widerspruch auch auf vorab faxen und zusätzlich per Post schicken? Oder gilt ein Fax nicht? In der Widerrufsbelehrung stand nix genaueres drin in welcher Form das eingereicht werden muss. Da ich aber sicher gehen will, würde ich gern doppelt absichern.

Wäre super, heute noch eine Antwort zu bekommen, denn der Widerspruch muss heute raus, sonst wars das leider und der olle Schneider kann seine Spielchen fortsetzen! :(

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

per einschreiben oder auch Normalpost widersprechen und vorab zusätzlich per fax !

lg


1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

jo, danke. hab ich auch so gemacht. :-)

nun stellt sich halt die frage, wer die kohle bekommt. schneider fällt raus, das ist mir klar. *lach*
meine schlupfniesche ist ja nun, dass schneider mir die vollmacht von 1und1 vorgelegt hat, aber nicht vom inkasso, aber im mb das inkasso als antragsteller und er als bevollmächtigter drin steht. ;) das werde ich ihm auch so begründen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

> Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag = 258,44 €
> ---------------
> Das werden die Forderungen bis Ablauf des Vertrages sein.

Meiner Ansicht nach darf nicht die komplette Summe als Schadenersatz verlangt werden, sondern nur der tatsächlich entstandene Schaden.

> (Den Schaden) habe ich mir auch schon versucht auszurechnen.
> Der Vertrag war für 24 Monate geschlossen worden. Im Mai oder Juni 2006.
> Bis September konnte ich zahlen, dann allerdings nicht mehr, die Buchungen
> gingen zurück.

Du hättest besser nach § 314 BGB gekündigt statt einfach nicht mehr zu zahlen.

> Es kam eine Zahlungserinnerung per Mail, dann eine Mahnung per Brief und dann
> Knall auf Fall mit sehr wenig Zeit dazwischen, ein einziger Brief von dem Inkasso,
> welches auf mein Schreiben nicht reagierte, sondern innerhalb kürzester Zeit
> RA Schneider das ganze übernahm, der auch nicht auf meine Stellungnahmen und
> Ratenzahlungsvorschläge und mein glaubhaftmachen meiner Zahlungsunfähigkeit einging,
> sondern im Bausteinverfahren weiter anmahnte.

Meines Wissens nach können nicht Inkasso- und Anwaltskosten verlangt werden. Es spricht auch nicht gerade für 1&1 nicht auf deine Ratenzahlungsvorschläge einzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo.

1und1 verweist auf das Inkasso und sagt dazu gar nichts. Das Inkasso selbst hat sich nach diesem einen Schreiben ganz zu Beginn nie wieder gemeldet, sondern nur der Anwalt. Und eben der ging nicht auf die Ratenzahlung ein.

Es war ja nicht so, dass ich einfach nicht mehr gezahlt habe, sondern weil das Konto leer war, gingen die Abbuchungen zurück. Was besagt der §314 BGB ?

Dieser Schadenersatz ist auch nicht die komplette Summe bis Ablauf, rechnerisch jedenfalls passt es nicht. Aber was das für ein Schaden sein könnte, dass weiß ich halt nicht.

Ich habe nun dem MB widersprochen, weil ja der Anwalt nur eine Vollmacht von 1und1 vorgelegt hat und keine vom Inkasso BFS. Ich habe dem Schneider auch schon ein Schreiben fertig gemacht mit der entsprechenden Begründung.

Es waren zwar im MB Inkasso+Anwaltskosten aufgelistet, dass aber beide zusammen nicht erstattungspflichtig sind weiß ich. Somit hätte ich mindestens einen Teilwiderspruch einlegen können. Aber wer von Anfang an weiß, ich bin zahlungsunfähig, wird auch mit einem MB nicht viel erreichen. Aber der olle Schneider versuchts halt.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe dem Schneider auch schon ein Schreiben fertig gemacht mit der entsprechenden Begründung.
--------------------
dani
Wenn schon MB widerspruch dann bitte gib der Gegenseite kein zusätzliches Futter für die evtl Klagebegründung !!!

lg

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Es war ja nicht so, dass ich einfach nicht mehr gezahlt habe, sondern weil das Konto leer war, gingen die Abbuchungen zurück. <hr size=1 noshade>


Das kommt wohl auf das gleiche raus.
quote:<hr size=1 noshade>
Was besagt der § 314 BGB ? <hr size=1 noshade>


Wer bespielweise Arbeitslos wird, kann nach § 314 BGB auch längerfristige Verträge kündigen, wenn er nicht mehr zahlen kann.
quote:<hr size=1 noshade>
§ 314 BGB

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>
Dieser Schadenersatz ist auch nicht die komplette Summe bis Ablauf, rechnerisch jedenfalls passt es nicht. Aber was das für ein Schaden sein könnte, dass weiß ich halt nicht. <hr size=1 noshade>


Hier würde ich mal bei nachfragen, wie sich der Schaden denn ergibt.



-- Editiert von Nick64 am 01.03.2007 22:25:57

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

@ thehellion

Ich habe das Schreiben auch noch nicht weggeschickt. Also nicht abschicken oder wie??? ;)

Es bleibt halt leider noch die Frage offen, wem das Geld zusteht und ob der Antragsteller, hier das Inkasso BFS risk & collection, oder der Schneider oder 1und1 Besitzer der Forderung ist. Will ja schon dem richtigen, sein Geld überweisen. Natürlich nicht alles!

Was kommt jetzt normalerweise nach dem MB-Widerspruch?


@Nick64

Ich bekomme ja keine Antwort und man geht auf keine Schreiben ein, deshalb konnte ich bisher auch nicht herausfinden, was dieser Schadenersatz eigenlich sein soll.
Ich bin auch nicht arbeitslos geworden, sondern hatte Zahlungsverpflichtungen, die leider eher vom Konto abgebucht worden sind, und leider 1und1 zu spät kam. Ich hätte auch nicht kündigen können, weil der Zugang innerhalb von 2 Wochen zu war und die erste Mahnung kam.
Desweiteren muss man als Ottonormalverbraucher ja auch erstmal wissen, dass es dieses Sonderkündigungsrecht gibt. ;)

-- Editiert von danysahne01 am 02.03.2007 12:26:21

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Huhu, es gibt Neuigkeiten vom Schneider.

Ich hatte ja am 21.02. Widerspruch gegen den MB beim Amtsgericht Hagen eingereicht. Hier war ja als Antragsteller das BFS Inkasso genannt und der Schneider als Bevollmächtigter.

Heute nun kam ein Brief vom Schneider wo er eine Begründung für den Widerspruch haben möchte innerhalb von 7 Tagen, da er ansonsten das Klageverfahren einleiten würde. Er hat mir auch nahe gelegt, den Widerspruch zurückzunehmen und mir gleich ein entsprechendes Forumular in dreifacher Ausführung beigefügt. Der alte Scherzkeks. ;)
Interessanterweise wird in diesem Schreiben auch von der Forderung von BFS Inkasso und nicht mehr von 1und1 gesprochen.

Was sollte bzw. müsste ich jetzt tun bzw. dem Schneider antworten?

Meine Begrünung wäre, dass ich vom Schneider nur eine Vollmacht von 1und1 habe und nicht vom BFS Inkasso.
Wäre das so tragfähig?

Bitte um eure Statements. Danke!

LG

-- Editiert von danysahne01 am 06.03.2007 10:49:05

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Was sollte bzw. müsste ich jetzt tun bzw. dem Schneider antworten?

Nichts begründen !
Schneider ist nur der Anwalt der Gegenseite !


1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hi alucard

Recht hast du ja, ich würde auch lieber die Füße stillhalten und bin fast der Ansicht, das ist nur eine Masche um mich weichzuklopfen oder um ihm Gründe für die Klage zu liefern. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden.

Was also sollte ich tun? Ich weiß ja nicht mal wem die Forderung gehört, sonst hätte ich ja längst den unbestrittenen Teil der Hauptforderung an die entsprechende Stelle gezahlt.
Naja, ist schon alles sehr verkorkst. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-899
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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