>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Ja sicher zweckgebunden. Aber wieviel? Ohne Schadensersatz oder mit? Den konnte mir ja weder der RA noch der Gläubiger erklären. Also hier die Auflistung laut dem Anwalt, vom Gläubiger bekomme ich ja nichts. Alsooo:
Forderungsstand vom 07.12.2006
Dienstleistungsvertrag = 34,98 Euro (HF)
Ungerechtfertigte Bereicherung = 9,60 Euro (HF)
Gläubiger Mahnspese = 10,00 Euro
1. Inkasso-Brief+ZK mA = 30,00 Euro
Auslagen gem.
§ 670 BGB = 7,00 Euro
1. RA-Mahnung+Gebühren = 15,00 Euro
Schadenersatz = 258,44 Euro (HF)
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 34,98 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,31 Euro
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 9,60 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,08 Euro
Forderungsstand = 365,41 Euro
Diese Summe hat er vor etwa 3 Wochen angemahnt.
HF bedeutet Hauptforderung. Die Schadensersatzsumme hat er also der Hauptforderung zugeordnet, die sich dann auf 303,02 Euro belaufen würde. Allerdings weiß ich nicht, woher der Schadensersatz kommt, weil mir keiner eine Antwort gibt. Sollte ich erstmal nur die 44,58 Euro zahlen? Ich denke mal die ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von 9,60 Euro, die in der Hauptforderung geltend gemacht werden, sind Mahngebühren, oder?
von danysahne01 am 09.02.2007 17:38
Status: Philosoph (643 Beiträge)
Userwertung:
2,3
(von 6 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden