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Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider

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Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider

-Forderung der GMX Internet Service GmbH aus Dienstleistungsvertrag-
mahnung- Problem ist nur ich habe bis heute noch keine Mahnung erhalten von gmx und ich habe mehrmals (5 mal mindenstens) den support (per email) von gmx angeschrieben gehabt mein (pro) mail account zu löschen!!! wo ich bis heute keine antwort bekommen habe...
(was wiederrum auch seltsam ist) was kann ich jetzt tun? bzw. wozu würdet hier mir raten vielen dank im vorraus


von ich_halt am 17.01.2007 18:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
wie wäres es per einschreiben dann hast du es schriftlich


von Ticki am 19.01.2007 12:58
Status: Unsterblich (845 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 15 User(n) bewertet)
 
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
und ich habe mehrmals (5 mal mindenstens) den support (per email) von gmx angeschrieben gehabt mein (pro) mail account zu löschen!!!
-----------

das reicht doch - ausdrucken und aufheben


von thehellion am 19.01.2007 18:17
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Ich mal wieder mit meinem schon inzwischen alten Freund, dem tapferen Scheiderlein. :-) Ich muss ja schon selbst drüber schmunzeln, dass erleichtert die Situation etwas. ;-)

Ich hatte ja aufgrund meiner Finanzsituation von September bis November 2006 einige Rechnungen offen und kann jetzt so langsam aber sicher alles nacheinander abbezahlen. Nur die Forderung vom Schneider ist noch offen. Heute kam der Mahnbescheid, etwa 2-3 Wochen nach seinem letzten Bittbrief. Also auch hier heißt die Devise MB ohne Begründung widersprechen und Hauptforderung (inkl.Mahngebühren des Ursprungsgläubigers) an den eigentlichen Gläubiger überweisen mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung" Habe ich das alles so richtig verstanden? Wie weit geht eigentlich das tapfere Schneiderlein??? Die Forderung seitens des Gläubigers ist berechtigt. Allerdings weiß ich immer noch nicht, woher der angebliche Schadensersatz von etwas über 300,- Euro des Gläubigers her kommt. Es war ja ein DSL-Vertrag bei 1und1, den ich nach 3 oder 4 Monaten einfach nicht mehr zahlen konnte und die Lastschrift zurück ging. Danach kam eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung, dann kam vom Inkasso BFS Risk Collection ein einziger Brief und anschließend nahm sich das Schneiderlein dem ganzen an. Auch als ich 1und1 anschreib kamen auch nach mehrmaliger Anfrage nur Standardsätze, ich solle mich an das Inkasso wenden. Keinerlei Auskunft. Und das Schneiderlein geht ja bekanntlich auch auf kein Schreiben ein. Sollte ich also diesen Schadensersatz zahlen, wenn sich niemand dazu in der Lage fühlt mir zu erklären, welcher Schaden da entstanden sein soll? Die Hauptforderung ohne diesen Schadensersatz liegt bei unter 100,- Das wäre für den Anwalt sicher kaum lohnenswert, es per MB einzutreiben.
Was wäre denn hier euer Rat?

Danke!


von danysahne01 am 08.02.2007 11:10
Status: Philosoph (643 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Liste Mal die Positionen auf !

p.s
Vor (!) dem MB hättest Du zweckgebunden an den Gläubiger zahlen sollen !

lg





von thehellion am 08.02.2007 20:11
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Ja sicher zweckgebunden. Aber wieviel? Ohne Schadensersatz oder mit? Den konnte mir ja weder der RA noch der Gläubiger erklären. Also hier die Auflistung laut dem Anwalt, vom Gläubiger bekomme ich ja nichts. Alsooo:
Forderungsstand vom 07.12.2006
Dienstleistungsvertrag = 34,98 Euro (HF)
Ungerechtfertigte Bereicherung = 9,60 Euro (HF)
Gläubiger Mahnspese = 10,00 Euro
1. Inkasso-Brief+ZK mA = 30,00 Euro
Auslagen gem. § 670 BGB = 7,00 Euro
1. RA-Mahnung+Gebühren = 15,00 Euro
Schadenersatz = 258,44 Euro (HF)
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 34,98 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,31 Euro
5,95% (4,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 9,60 vom 14.10.-07.12.2006 = 0,08 Euro
Forderungsstand = 365,41 Euro

Diese Summe hat er vor etwa 3 Wochen angemahnt.

HF bedeutet Hauptforderung. Die Schadensersatzsumme hat er also der Hauptforderung zugeordnet, die sich dann auf 303,02 Euro belaufen würde. Allerdings weiß ich nicht, woher der Schadensersatz kommt, weil mir keiner eine Antwort gibt. Sollte ich erstmal nur die 44,58 Euro zahlen? Ich denke mal die ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von 9,60 Euro, die in der Hauptforderung geltend gemacht werden, sind Mahngebühren, oder?


von danysahne01 am 09.02.2007 17:38
Status: Philosoph (643 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 6 User(n) bewertet)
 
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
@ thehellion

Ich habe jetzt noch mal genau auf dem Mahnbescheid nachgesehen. Hier sind die aktuellen Kosten bzw. Forderungen aufgegliedert.
Antragsteller ist übrigens das Inkasso BFS risk collection gmbh mit prozessbevollmächtigtem RA Schneider.

lt. MB vom 06.02.2007

I. Hauptforderung: 1. Dienstleistungsvertrag = 43,98 €
2. Ungerechtfertigte Bereicherung = 9,60 €
3. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag = 258,44 €

II. Kosten wie nebenstehend: 96,50 Euro

(Gebühr: (§§ 3, 34, Nr. 1110 KV GkG) = 23,00 €
Kontoführungskosten: = 19,50 €
Gebühr für Rechtsanwalt = 45,00 €
Auslagen ( Nr. 7001/7002 VV RVG/Art. IX KostÄndG) = 9,00 €)

III. Nebenforderungen:
Mahnkosten = 10,00 €
Auskünfte = 1,30 €
Inkasso-Kosten = 45,00 €

IV. Zinsen:
vom Gericht errechnete Zinsen: zusammen = 2,67 €

Gesamtsumme = 458,49 €

Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen und mir nochmal helfen, was ich mit dem Schadenersatz mache, wo mir keine der entsprechenden Stellen eine Antwort geben konnte oder wollte.

Und, was ist nun diese ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe von 9,60 ? Das Zubehör, was 1und1 nie zurückgefordert hat oder was soll das sein? Die erste Mahngebühr vieleicht? Hm, eigenartig!!!

Hoffe auf deinen Rat, damit ich rechtzeitig evlt. Widerspruch einlegen kann.

Danke!!!


von danysahne01 am 11.02.2007 14:16
Status: Philosoph (643 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
3. Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag = 258,44 €
---------------
Das werden die Forderungen bis Ablauf des Vertrages sein. Du hast z.B. 6 Monate gezahlt und es beleiben 6 Monate Vertragszeit übrig.
Könnte sein, oder?
error6




von error6 am 11.02.2007 15:25
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Das habe ich mir auch schon versucht auszurechnen. Der Vertrag war für 24 Monate geschlossen worden. Im Mai oder Juni 2006. Bis September konnte ich zahlen, dann allerdings nicht mehr, die Buchungen gingen zurück. Es kam eine Zahlungserinnerung per Mail, dann eine Mahnung per Brief und dann Knall auf Fall mit sehr wenig Zeit dazwischen, ein einziger Brief von dem Inkasso, welches auf mein Schreiben nicht reagierte, sondern innerhalb kürzester Zeit RA Schneider das ganze übernahm, der auch nicht auf meine Stellungnahmen und Ratenzahlungsvorschläge und mein glaubhaftmachen meiner Zahlungsunfähigkeit einging, sondern im Bausteinverfahren weiter anmahnte. Forderungsaufstellung kam und eine Blanko-Vollmacht (also nicht auf den aktuellen Fall ausgestellt war, sondern allgemein mirgegenüber Forderungen eintreiben darf) vom Ursprungsgläubiger 1und1. Die Vollmacht ist aber meiner Meinung nach nicht Original unterschrieben! Das müsste ich aber noch mal herauskramen, um nix falsches zu sagen.
Komisch ist auch, die Vollmacht wurde von 1und1 an den RA ausgestellt und nicht an das Inkasso, diese fehlt mir bis heute! Antragsteller im MB ist jedoch das Inkasso. Wäre das eine Möglichkeit für mich, da raus zu kommen? Ich werde jetzt Monats 34,89 + 9,60 Hauptforderung an 1und1 überweisen, dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Begründen muss man den Widerspruch ja zum Glück nicht! Im Grunde haben die meinen Ratenzahlungswunsch ja nicht widersprochen, sondern nur ignoriert. Hm, ich könnte ja auch anfangen zweckgebunden 'Zur Verrechnung mit Hauptforderung' hinschreiben. Die ganzen Gebühren können die sich an den A.... wischen!




von danysahne01 am 11.02.2007 15:56
Status: Philosoph (643 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
So, habe mir die Vollmacht nochmals herausgesucht. Oben links ist eine Art Stempel von der Kanzlei Schneider draufgedrückt und in der Vollmacht selbst wird er gar nicht benannt. Unten ist dann nur Datum und Unterschrift mit Stempel von (angeblich) 1und1 im Original. Wurde auch am selben Tag unterschrieben, wie der erste Brief vom Schneider datiert war. Das Datum war gedruckt und nicht handschriftlich.

Ist diese Art Vollmacht gültig? Kann ja jeder seinen Stempel auf die Blankovollmacht draufdrücken!

Wenn also das Inkasso der Antragsteller im MB ist, bräuchte ich ja von denen noch die Vollmacht oder reicht es aus, wenn die übersprungen werden, weil ja der RA als Bevollmächtigter das Mahnverfahren durchführt?

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 10:59:07

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 11:00:12

-- Editiert von danysahne01 am 12.02.2007 11:02:29


von danysahne01 am 12.02.2007 10:57
Status: Philosoph (643 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Anwaltskanzlei Schneider
Hast Du von der Inkassofirma schon nachweisbar die Vollmacht eingefordert ?

Sicher das das Inkasso der Antragsteller des MBs ist ?
Also nicht 1 und 1 !?

Dann müsste ja die Forderung an das Inkasso abgetreten worden sein - also nicht nur zum Forderungseinzug beauftragt ?

Bitte um Korrektur wenn das falsch ist

lg




von thehellion am 12.02.2007 12:18
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