Mahnbescheid problem!

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)
Mahnbescheid problem!

Hallo,
also ich habe eine schwierige Situation gerade.

Muß leider ein Antrag auf Mahnbescheid beim Gericht abgeben, da mein Kunde einfach zu faul zum zahlen ist! Schon paar Mahnungen usw. hingeschickt, bringt aber nix. Es ging da um eine Warenlieferung und Dienstleistung. Es war Bezahlung gegen Rechnung abgemacht.

Jetzt mein problem:

Der Kunde hat ein Kosmetik Studio.
Soll ich jetzt im Mahnantrag die Spalte Antragsgegner 1 (Privatperson) oder 3 (Firmen) nutzen?

Der Name des Kunde sieht ungefähr so aus:

Kosmetikstudio Fun
Inh. Max Mustermann
Musterstr. 55
00000 Musterstadt

Ich müsste ja jetzt spalte 1 für Privatperson nehmen, da der Kunde ja keine Rechtsform besitzt oder? Den als Einzelfirma will das Amtgericht immer einen Zusatzkürzel seit neuestem haben wie "e.K.". Aber ich glaube der Kunde hat keinen Kürzel und hat nur eine einfache Gewerbeanmeldung!.

Soweit so gut.

Würde ich jetzt die Privat person "Max Mustermann" in Spalte 1 Schreiben und den Firmen Namen weglassen (geht ja dann nicht anders), dann kommt der Mahnbescheid ja garnicht an, da der Kunde an der angegebenen Adresse ja sein Laden hat. Somit hat er sicherlich auch auf dem Klingelschild den Namen "Kosmetikstudio Fun". Was kann man da jetzt machen?

Bitte um Hilfe!!!

An die Privatperson (inh. des Studios) kann ich nicht senden, da ich keine Privat Adresse des Schuldners habe!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Auskunft über den Inhaber erhält man meines Wissens nach beim Registergericht oder Gewerbeamt.
Sofern der Schuldner eine Einzelfirma hat, würde ich den MB an den Inhaber schicken.

Wir holen unsere Auskünfte immer bei der Creditreform ein. Ich weiß nur nicht, ob die auch Einzelauskünfte geben. Dort bekommt man meistens sehr viele Infos. Unter anderem Inhaber und Bankverbindung sowie die eingetragenen Negativmerkmale.

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#2
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

wie belaufen sich die kosten bei der creditreform?

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kann ich nicht genau sagen. Wir sind Mitglied, zahlen daher einen jährlichen Beitrag und haben dann entsprechende Auskünfte frei. Für zusätzliche Auskünfte werden zwischen 9 und 15 Euro berechnet. Je nach Anfragemenge. Aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob die Creditreform auch Einzelauskünfte an Nichtmitglieder erteilt.

Für eine vollständige Firmenauskunft verlangt Creditreform glaube ich um die 60 Euro. Ist halt die Frage, wieviel davon man braucht.

-- Editiert von Mahnman am 05.01.2005 23:51:48

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

unter spalte 1 als privatperson eintragen

max musterman inhaber des nagelstudios nagelfein.

oder einfach als e.K. angeben - beides wird vom gericht nicht weiter nachgeprüft die persönliche haftung des inhabers steht ebenfalls in beiden fällen ausser frage, da ein e.K. keine kapitalgeschellschaft ist.

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#5
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Nur der Gerichtvollzieher könnte bei der Vollstreckung Probleme machen wenn der Antragsgegner als E.K. angegeben wurde aber keiner ist.

Einfach als Privatperson reinschreiben in Spalte 1 und gut ist!

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#6
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn die Firma nicht eingetragen ist, wird auch das Handelsregister nicht weiterhelfen. Von daher würde ich auch nur Spalte 1 wählen. Zwar werden Firmenbezeichnungen mit e.K.-Zusätzen bei Gericht nicht geprüft, jedoch kann es wie schon von BD erwähnt, Probleme bei der Vollstreckung geben, die man einfach von vornherein umgehen kann.

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#7
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

ich habe aber doch oben geschrieben, das ich keine Privatadresse vom Schuldner habe. Nur die, wo sein Laden ist. Und da steht bestimmt nicht am Briefkasten sein Privatname, sondern seine Firmenbezeichnung!

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

zweites Problem,
ich kenne nicht den Inhaber vom Laden! Habe ledeglich sein Nachnamen jedoch keinen Vornamen!

Macht das nichts?

Wenn ich den Mahnbescheid ausfülle, sagt er mir, das eine Rechtsform fehlt! Jedoch besitzen die doch keine Rechtsform! Der Laden heißt ja nur

Kosmetik Studio (beispiel)

Wer kann mir da helfen!

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schon mal bei der Creditreform nachgefragt?

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#11
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Der Vorname des Inhabers ist denke ich schon notwendig.

Schon mal beim Gewerbeamt versucht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Eine Firma kann nach dem HGB nur dann verklagt werden, wenn sie auch als solche eingetragen ist. Dazu ist sie ja verpflichtet. Wenn sie jedoch nicht im Handelsregister eingetragen wurde, kann für sie auch grds. das HGB keine Anwendung finden. Daher ist es ratsam, nur den Inhaber anzugeben. Für diesen sind Vor- und Zunamen zwingend. Dieser sollte sich wahrlich über das Gewerbeamt ermitteln lassen.
Wenn es bei der Zustellung vor Ort unter der Geschäftsadresse Schwierigkeiten geben sollte, geben Sie eben bei der Eintragung der Straße die Firma als "c/o-Zusatz" mit an. Dann hat der Zustelldienst damit auch keine Probleme.

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