Hallo,
also ich habe eine schwierige Situation gerade.
Muß leider ein Antrag auf Mahnbescheid
beim Gericht abgeben, da mein Kunde einfach zu faul zum zahlen ist! Schon paar Mahnungen usw. hingeschickt, bringt aber nix. Es ging da um eine Warenlieferung und Dienstleistung. Es war Bezahlung gegen Rechnung abgemacht.
Jetzt mein problem:
Der Kunde hat ein Kosmetik Studio.
Soll ich jetzt im Mahnantrag die Spalte Antragsgegner 1 (Privatperson) oder 3 (Firmen) nutzen?
Der Name des Kunde sieht ungefähr so aus:
Kosmetikstudio Fun
Inh. Max Mustermann
Musterstr. 55
00000 Musterstadt
Ich müsste ja jetzt spalte 1 für Privatperson nehmen, da der Kunde ja keine Rechtsform besitzt oder? Den als Einzelfirma will das Amtgericht immer einen Zusatzkürzel seit neuestem haben wie "e.K.". Aber ich glaube der Kunde hat keinen Kürzel und hat nur eine einfache Gewerbeanmeldung!.
Soweit so gut.
Würde ich jetzt die Privat person "Max Mustermann" in Spalte 1 Schreiben und den Firmen Namen weglassen (geht ja dann nicht anders), dann kommt der Mahnbescheid ja garnicht an, da der Kunde an der angegebenen Adresse ja sein Laden hat. Somit hat er sicherlich auch auf dem Klingelschild den Namen "Kosmetikstudio Fun". Was kann man da jetzt machen?
Bitte um Hilfe!!!
An die Privatperson (inh. des Studios) kann ich nicht senden, da ich keine Privat Adresse des Schuldners habe!
Mahnbescheid problem!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Auskunft über den Inhaber erhält man meines Wissens nach beim Registergericht oder Gewerbeamt.
Sofern der Schuldner eine Einzelfirma hat, würde ich den MB an den Inhaber schicken.
Wir holen unsere Auskünfte immer bei der Creditreform ein. Ich weiß nur nicht, ob die auch Einzelauskünfte geben. Dort bekommt man meistens sehr viele Infos. Unter anderem Inhaber und Bankverbindung sowie die eingetragenen Negativmerkmale.
wie belaufen sich die kosten bei der creditreform?
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Kann ich nicht genau sagen. Wir sind Mitglied, zahlen daher einen jährlichen Beitrag und haben dann entsprechende Auskünfte frei. Für zusätzliche Auskünfte werden zwischen 9 und 15 Euro berechnet. Je nach Anfragemenge. Aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob die Creditreform auch Einzelauskünfte an Nichtmitglieder erteilt.
Für eine vollständige Firmenauskunft verlangt Creditreform glaube ich um die 60 Euro. Ist halt die Frage, wieviel davon man braucht.
-- Editiert von Mahnman am 05.01.2005 23:51:48
unter spalte 1 als privatperson eintragen
max musterman inhaber des nagelstudios nagelfein.
oder einfach als e.K. angeben - beides wird vom gericht nicht weiter nachgeprüft die persönliche haftung des inhabers steht ebenfalls in beiden fällen ausser frage, da ein e.K. keine kapitalgeschellschaft ist.
Nur der Gerichtvollzieher könnte bei der Vollstreckung Probleme machen wenn der Antragsgegner als E.K. angegeben wurde aber keiner ist.
Einfach als Privatperson reinschreiben in Spalte 1 und gut ist!
Wenn die Firma nicht eingetragen ist, wird auch das Handelsregister nicht weiterhelfen. Von daher würde ich auch nur Spalte 1 wählen. Zwar werden Firmenbezeichnungen mit e.K.-Zusätzen bei Gericht nicht geprüft, jedoch kann es wie schon von BD erwähnt, Probleme bei der Vollstreckung geben, die man einfach von vornherein umgehen kann.
ich habe aber doch oben geschrieben, das ich keine Privatadresse vom Schuldner habe. Nur die, wo sein Laden ist. Und da steht bestimmt nicht am Briefkasten sein Privatname, sondern seine Firmenbezeichnung!
--- editiert vom Admin
zweites Problem,
ich kenne nicht den Inhaber vom Laden! Habe ledeglich sein Nachnamen jedoch keinen Vornamen!
Macht das nichts?
Wenn ich den Mahnbescheid ausfülle, sagt er mir, das eine Rechtsform fehlt! Jedoch besitzen die doch keine Rechtsform! Der Laden heißt ja nur
Kosmetik Studio (beispiel)
Wer kann mir da helfen!
Schon mal bei der Creditreform nachgefragt?
Der Vorname des Inhabers ist denke ich schon notwendig.
Schon mal beim Gewerbeamt versucht?
Eine Firma kann nach dem HGB nur dann verklagt werden, wenn sie auch als solche eingetragen ist. Dazu ist sie ja verpflichtet. Wenn sie jedoch nicht im Handelsregister eingetragen wurde, kann für sie auch grds. das HGB keine Anwendung finden. Daher ist es ratsam, nur den Inhaber anzugeben. Für diesen sind Vor- und Zunamen zwingend. Dieser sollte sich wahrlich über das Gewerbeamt ermitteln lassen.
Wenn es bei der Zustellung vor Ort unter der Geschäftsadresse Schwierigkeiten geben sollte, geben Sie eben bei der Eintragung der Straße die Firma als "c/o-Zusatz" mit an. Dann hat der Zustelldienst damit auch keine Probleme.
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