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Mahnbescheid nichts mehr

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Mahnbescheid nichts mehr

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Jahren einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Diesem habe ich widersprochen. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört. Kann ich davon ausgehen, dass sich das erledigt hat? Bekommt der Empfänger des Mahnbescheides einen Bescheid, wenn der Kläger auf eine weiteres Verfahren verzichtet?

Wie lange kann dieser Mahnbescheid eine Verjährung hemmen ohne dass der Mahnbescheidempfänger etwas vom Gericht oder Kläger erfährt?

Vielen Dank für die Antwort.

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von Firepower am 13.07.2012 23:20
Status: Junior (61 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 193 weitere Beiträge zum Thema "Mahnbescheid".


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>Mahnbescheid nichts mehr
Du hast einen Mahnbescheid erhalten und dem widersprochen.
Der Antragsteller hätte nun die Möglichkeit gehabt, durch einen entsprechenden Antrag und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses, das Verfahren in ein streitiges (wie Klage) überzuleiten.

Das hat er offensichtlich nicht getan.
Passiert 6 Monate nichts, werden die Akten weggelegt, davon wird auch niemand informiert.
Die Hemmung der Verjährung richtet sich nach § 204 BGB.
Der Dich interessierende Passus lautet:
"(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben , so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt."
Da bin ich jetzt nicht ganz fit, was das heißt, aber die Hemmung dürfte mit der Zustellung des Mahnbescheides unterbrochen, aber da dann nichts weiter passierte, auch aufgehoben sein. (Die Weglegung der Akten ist keine Verfahrenshandlung.)
Im Ergebnis also:
Lag die Forderung vor dem 31.12.2008, könntest Du Dich auf Verjährung berufen.
Ganz zu schweigen davon, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass ein Gläubiger, der schon einen Mahnbescheid beantragte, diesen dann auf sich beruhen lässt, wenn er der Meinung ist, die Forderung wäre durchsetzbar.



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von salkavalka am 14.07.2012 16:46
Status: Legende (444 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Mahnbescheid nichts mehr
Die letzte Verfahrenshandlung in einem Mahnverfahren, in dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird und dann nichts mehr passiert, ist m.E. die Bekanntgabe des Widerspruchs an den Antragsteller.


von Eidechse am 16.07.2012 09:49
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Mahnbescheid nichts mehr
Ja stimmt. Das hatte ich total vergessen.

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von salkavalka am 17.07.2012 00:54
Status: Legende (444 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Mahnbescheid nichts mehr
Die Sache ist erledigt wenn die Forderung verjährt.

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 17.07.2012 08:22
Status: Legende (447 Beiträge)
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