Mahnbescheid nach Unfall

21. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
tscheibieh
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid nach Unfall

Meine Tochter hat vor über einem Jahr einen Verkehrsunfall verschuldet (Auffahrunfall mit 2 Geschädigten). Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Schaden von der KfZ-Versicherung reguliert. Es schien alles erledigt. Nun flattert am Ostersamstag ohne jegliche vorherige Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Über 1200€ Schadenersatz plus Anwaltskosten. Scheinbar hat unsere KfZ-Versicherung irgendwelche gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Forderungen nicht akzeptiert. Soll sein wie es will.. was geht das uns an? Das ist Sache der Versicherung. Für was hat man sie? Aus welchem Grund kommt ein Anwalt auf die Idee, ein gerichtliches Mahnverfahren gegenüber einem versicherten Unfallverursacher zu erwirken? Wieso ist dies Rechtens, ohne vorher auf anderem Weg zu fordern? Selbstverständlich werden wir Widerspruch einlegen. Was aber wäre gewesen, wenn wir im Osterurlaub wären und hätten die 14-Tage-Frist nicht einhalten können? Schon um solchem vorzubeugen, sollte doch vor einem gerichtlichen Mahnverfahren eine außergerichtliche Forderung stattfinden, um auf alles weitere vorbereitet zu sein. Sind solche Vorgehensweisen mittlerweile üblich?

-----------------
" "

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Aus welchem Grund kommt ein Anwalt auf die Idee, ein gerichtliches Mahnverfahren gegenüber einem versicherten Unfallverursacher zu erwirken? Um Geld für seinen Mandanten herauszuschlagen.
Wieso ist dies Rechtens, ohne vorher auf anderem Weg zu fordern? Weil es kein Gesetz gibt, welches das Gegenteil besagt.
Was aber wäre gewesen, wenn wir im Osterurlaub wären und hätten die 14-Tage-Frist nicht einhalten können? Dann müßte Ihre Tochter die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen.
Schon um solchem vorzubeugen, sollte doch vor einem gerichtlichen Mahnverfahren eine außergerichtliche Forderung stattfinden, um auf alles weitere vorbereitet zu sein. Tja, dann teilen Sie das den Parteien im Bundestag mit - hier im Forum werden keine Gesetze gemacht, sondern bloß interpretiert.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 21.04.2014 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was geht das uns an? Das ist Sache der Versicherung. Für was hat man sie? <hr size=1 noshade>

Deshalb sollte man den Eingang des Mahnbescheids unbedingt sofort(!) der eigenen Versicherung melden.

quote:<hr size=1 noshade>Aus welchem Grund kommt ein Anwalt auf die Idee, ein gerichtliches Mahnverfahren gegenüber einem versicherten Unfallverursacher zu erwirken? <hr size=1 noshade>

Weil Verursacher und dessen Versicherung gemeinschaftlich haften. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat die Versicherung den gleichen Mahnbescheid ebenfalls erhalten. Außerdem hat es für den Gegner prozesstaktische Vorteile, wenn er beide potenziellen Zahler (Verursacher und dessen Versicherung) gleichzeitig verklagt: Der Verursacher kann dann nicht mehr als Zeuge auftreten, weil er schon Beklagter ist.

quote:<hr size=1 noshade>Wieso ist dies Rechtens, ohne vorher auf anderem Weg zu fordern? <hr size=1 noshade>

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde die Forderung bereits geltend gemacht, allerdings wohl nur bei der Versicherung des Verursachers und nicht beim Verursacher selbst.

quote:<hr size=1 noshade>Sind solche Vorgehensweisen mittlerweile üblich? <hr size=1 noshade>

Völlig unüblich ist es nicht. Zumindest dann nicht, wenn die Versicherung des Verursachers nicht zur Zufriedenheit des Geschädigten reguliert hat.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 22.04.2014 00:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Filinchen22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich weiß, der Beitrag ist schon etwas älter, aber mich würde interessieren, wie die Sache damals ausgegangen ist?
Mir ist nämlich etwas ganz ähnliches passiert... Ich habe heute einen Mahnbescheid erhalten, der sich auf eine Schafensersatzforderung bezieht, die ich nie erhalten habe.
Die Klägerin war an einem Auffahrunfall beteiligt, den ich im Juli verursacht habe. Es war damals strittig, ob die Frau eine Teilschuld hat... Deshalb denke ich, dass meine Versicherung ihr eine Teilschuld eingeräumt hat und nicht alles bezahlt hat.
Jetzt soll ich über 4000€ Schadensersatz bezahlen!
Deshalb würde mich jetzt interessieren, wie die Sache bei Ihnen damals ausging? Hat die Versicherung die Sache geregelt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen