Mahnbescheid mit Forderungen aus 2000 - 2002, (teilweise)Verjährung

15. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
oliverw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid mit Forderungen aus 2000 - 2002, (teilweise)Verjährung

Hallo,
habe heute einen Mahnbescheid einer Kanzlei im Auftrag eines grossen Kabelfernsehanbieters bekommen.
Dort sind Rechnungen von 2000 - 2002 aufgefuehrt.
Vorherige offizielle Zustellungen oder Mahnbescheide gab es nicht.

Liege ich richtig, dass mindestens die Rechnungen aus 2000 und 2001 verjährt sind und ich gegen diesen Teil Widerspruch einlegen sollte ?
Wie sieht es mit der 2002 Rechnungen aus ?

Danke & Gruss

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

Wurde ein Titel erwirkt? Wenn ja, bleiben die Forderungen 30 Jahre lang bestehen.

Habe momentan selbst das Problem mit einer Forderung aus dem Jahr 1998/1999 für die ich auch keinerlei Vorforderung erhalten habe.
Es sieht wohl so aus, dass ich zahlen muss.

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#2
 Von 
oliverw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

hab noch einen Aspekt :
Der Mahnbescheid wurde offensichtlich zwar bereits letzten Oktober beantragt, bekommen habe ich ihn erst heute mit dem Vermerk "Anschriftänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom 10.02.2005"

Gilt für Verjährungen dieses oder letztes Jahr ?

Es gibt scheinbar eine gewissen Kulanz für Neuzustellungen, jedoch wurde sie in BGH-Urteilen auf 1 Monat festgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oliverw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, keinerlei Titel. Dies ist die erste Gerichtspost, die ich von diesem Verein bekomme.

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