Mahnbescheid erhalten über Inkassokosten

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
AN2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid erhalten über Inkassokosten

Hallo

Habe einen gerichtl. Mahnbescheid erhalten.

Dieser hat als Hauptforderung (Verzugsschaden aus Mahnung von 2015) "nicht näher bezeichnet" 70 EU und Verfahrensk. von deren Anwälten (W,P. u. K.) 96 EU

Ursprünglich geht es bei diesen Inkassokosten wohl um eine Versandbestellung eines Modeversenders Z.
aus 2014 die bereits aber Anfang 2015 an das Versandhaus Z gezahlt wurde. Bei diesem Versandhaus gibt es seitdem auch keine offenen Forderungen mehr.

Nach fast 2 Jahren und 2 Umzügen kam jetzt dieser Mahnbescheid an eine Adresse an der ich seit 2 Jahren nicht mehr wohne sondern nur meine Eltern.

Wie soll ich nun reagieren.

Danke vorab!





Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich nehme an, dass du dort bei deinen Eltern auch nicht gemeldet bist, richtig?
Ich nehme an, das Inkasso war vorher Anfang 2015 noch nicht involviert als bezahlt wurde?

Zitat:
Wie soll ich nun reagieren.

Möglichkeit 1:
Deine Eltern schicken das ganze zum Gericht zurück mit dem Vermerk "Lebt hier nicht"
Dann könnte es irgendwann halt nochmal zu deiner Adresse gehen.

Möglichkeit 2:
Du gibst deinen Eltern eine Vollmacht, das Widerspruchsformular auszufüllen

Möglichkeit 3:
Deine Eltern händigen dir alles so schnell wie möglich aus und du füllst den Widerspruch aus.

Möglichkeit 4:
Du akzeptierst und zahlst. Wobei mir nicht einfallen will, wieso.

Fristen aber beachten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AN2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kann ich nich sagen ob damals das Inkasso schon involviert war. Post vom Inkasso hat mich jedenfalls nicht erreicht.
Ich hab damals direkt an das Versandhaus gezahlt.
Zum damaligen Zeitpunkt war zwar die Wohnung der Eltern noch der gemeldete Hauptwohnsitz aber ich hatte einen Nebenwohnsitz wegen Studium von dem aus ich dann auch zu der Zeit in meine vorletzte Wohnung gezogen bin. Noch dazu sind meine Eltern jährlich
nur 2 Monate in Deutschland. Sonst steht die Wohnung eigentlich leer. Nur aus der Familie sieht ab und zu jemand mal nach dem rechten.Ob mich da immer alle Post erreicht hat ist also zweifelhaft.

-- Editiert von AN2017 am 07.01.2017 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Möglichkeit 1:
Deine Eltern schicken das ganze zum Gericht zurück mit dem Vermerk "Lebt hier nicht"
Dann könnte es irgendwann halt nochmal zu deiner Adresse gehen.


Die Möglichkeit scheidet aus. Ansonsten müssten sich die Eltern den Vorwurf gefallen lassen, dass Briefgeheimnis verletzt zu haben.

Abgesehen davon ist es immer mit einem Risiko verbunden etwas später es dennoch mit einem Vollstreckungsbescheid und den weiteren Folgen zu tun zu bekommen und es wird dann wesentlich auffwendiger sich dann zu wehren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Auf jeden Fall die Widerspruchsfrist beachten, nach Fristablauf droht kurzfristig Vollstreckungsbescheid inkl. Zwangsvollstreckung.

Ist der Antragsteller immer noch Z.?

Ist dessen Prozeßbevollmächtigter immer noch W., P. u. K.?

Und damals wurde an Z. nur die ursprüngliche Hauptforderung und keine Zinsen oder Nebenforderungen (obwohl Du scheinbar in Verzug warst) gezahlt?

Für den Fall der Fälle noch alle Unterlagen aus 2014/15 vorliegend?

Mit Deinen Angaben würde ich vollständig Widerspruch einlegen (dabei im Formular die korrekte Adresse angeben) und per Einschreiben-Einwurf versenden. Alternativ online auf https://www.online-mahnantrag.de durch Klick auf zu den Folgeanträgen und dann auf Widerspruch runterscrollen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen