Hallo
Habe einen gerichtl. Mahnbescheid erhalten.
Dieser hat als Hauptforderung (Verzugsschaden aus Mahnung von 2015) "nicht näher bezeichnet" 70 EU und Verfahrensk. von deren Anwälten (W,P. u. K.) 96 EU
Ursprünglich geht es bei diesen Inkassokosten wohl um eine Versandbestellung eines Modeversenders Z.
aus 2014 die bereits aber Anfang 2015 an das Versandhaus Z gezahlt wurde. Bei diesem Versandhaus gibt es seitdem auch keine offenen Forderungen mehr.
Nach fast 2 Jahren und 2 Umzügen kam jetzt dieser Mahnbescheid an eine Adresse an der ich seit 2 Jahren nicht mehr wohne sondern nur meine Eltern.
Wie soll ich nun reagieren.
Danke vorab!
Mahnbescheid erhalten über Inkassokosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich nehme an, dass du dort bei deinen Eltern auch nicht gemeldet bist, richtig?
Ich nehme an, das Inkasso war vorher Anfang 2015 noch nicht involviert als bezahlt wurde?
Zitat:Wie soll ich nun reagieren.
Möglichkeit 1:
Deine Eltern schicken das ganze zum Gericht zurück mit dem Vermerk "Lebt hier nicht"
Dann könnte es irgendwann halt nochmal zu deiner Adresse gehen.
Möglichkeit 2:
Du gibst deinen Eltern eine Vollmacht, das Widerspruchsformular auszufüllen
Möglichkeit 3:
Deine Eltern händigen dir alles so schnell wie möglich aus und du füllst den Widerspruch aus.
Möglichkeit 4:
Du akzeptierst und zahlst. Wobei mir nicht einfallen will, wieso.
Fristen aber beachten.
Leider kann ich nich sagen ob damals das Inkasso schon involviert war. Post vom Inkasso hat mich jedenfalls nicht erreicht.
Ich hab damals direkt an das Versandhaus gezahlt.
Zum damaligen Zeitpunkt war zwar die Wohnung der Eltern noch der gemeldete Hauptwohnsitz aber ich hatte einen Nebenwohnsitz wegen Studium von dem aus ich dann auch zu der Zeit in meine vorletzte Wohnung gezogen bin. Noch dazu sind meine Eltern jährlich
nur 2 Monate in Deutschland. Sonst steht die Wohnung eigentlich leer. Nur aus der Familie sieht ab und zu jemand mal nach dem rechten.Ob mich da immer alle Post erreicht hat ist also zweifelhaft.
-- Editiert von AN2017 am 07.01.2017 16:18
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ZitatMöglichkeit 1: :
Deine Eltern schicken das ganze zum Gericht zurück mit dem Vermerk "Lebt hier nicht"
Dann könnte es irgendwann halt nochmal zu deiner Adresse gehen.
Die Möglichkeit scheidet aus. Ansonsten müssten sich die Eltern den Vorwurf gefallen lassen, dass Briefgeheimnis verletzt zu haben.
Abgesehen davon ist es immer mit einem Risiko verbunden etwas später es dennoch mit einem Vollstreckungsbescheid und den weiteren Folgen zu tun zu bekommen und es wird dann wesentlich auffwendiger sich dann zu wehren.
Auf jeden Fall die Widerspruchsfrist beachten, nach Fristablauf droht kurzfristig Vollstreckungsbescheid inkl. Zwangsvollstreckung.
Ist der Antragsteller immer noch Z.?
Ist dessen Prozeßbevollmächtigter immer noch W., P. u. K.?
Und damals wurde an Z. nur die ursprüngliche Hauptforderung und keine Zinsen oder Nebenforderungen (obwohl Du scheinbar in Verzug warst) gezahlt?
Für den Fall der Fälle noch alle Unterlagen aus 2014/15 vorliegend?
Mit Deinen Angaben würde ich vollständig Widerspruch einlegen (dabei im Formular die korrekte Adresse angeben) und per Einschreiben-Einwurf versenden. Alternativ online auf https://www.online-mahnantrag.de durch Klick auf zu den Folgeanträgen und dann auf Widerspruch runterscrollen.
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