Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
Liebe Forengemeinde,
folgenden Fall möchte ich euch schildern und eure Meinung dazu hören:
Nachdem ich schon seit Monaten Mitglied in einem Fitness/Sonnenstudio war, kam es einmal zu einer Nichteinlösung einer monatlichen Lastschrift. Ich wurde durch meine Bank darüber informiert, wollte den Betrag umgehend überweisen, jedoch hatte ich bereits 24 Stunden (!!!) nach der fehlgeschlagenen Lastschrift einen Brief vom Rechtsanwalt Fülleborn mit einer Forderung über 36 € Mitgliedsbeitrag sowie 12 € Anwaltskosten. Kurze Zeit später (ich hatte in der Zwischenzeit versucht, die Angelegenheit mit dem Studiobetreiber zu klären, der sich jedoch für nicht zuständig betrachtete) wurde die Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht.
Ich überwies die 36€ Mitgliedsbeitrag und machte geltend, dass ich mich weigere, die Rechtsanwaltsgebühr zu zahlen, da ich das Einschalten eines Anwalts für ungerechtfertigt betrachtete. Dies schrieb ich auch dem Inkassobüro Real-Inkasso. Kurz darauf kam vom RA Fülleborn erneut ein Schreiben, das die Zahlung sämtlicher Zusatzkosten anmahnte mit der Begründung, ich hätte der Zahlung widersprochen und müsste daher sämtliche Auslagen und Zusatzkosten tragen. Mir wurde eine Vergleichszahlung angeboten, die ich jedoch ablehnte mit der Begründung, dass ich nie einer Zahlung widersprochen hätte.
Heute kam ein Mahnbescheid mit der Hauptforderung "Mitgliedsbeitrag".
Ich habe nun vor dem Mahnbescheid zu widersprechen und in der Begründung darauf hinzuweisen, dass ich 1. den Mitgliedsbeitrag, der lt. Bescheid angemahnt wird, bezahlt habe und 2. der Zahlung nie widersprochen habe, die Lastschrift lediglich nicht eingelöst wurde.
Sollte eure Meinung jedoch dahin gehen, dass ihr eine erfolgreiche Abweisung der Mahnbescheids bzw. einer Klage für völlig unrealistisch in diesem Falle haltet, würde ich noch einmal darüber nachdenken.
Hat evtl. jemand schon einmal Erfahrung mit ähnlichen Fällen und mit Real Inkasso gemacht, weiß vielleicht jemand, wie "gefährlich" dieses Verfahren im puncto Schufa werden könnte?
Vielen Dank!
Marcel
-----------------
""
von Marcelmegaman am 24.05.2011 19:30
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
Hallo,
nein, die ursprünglichen 36€ werden nicht mehr eingefordert. Die 36 € habe ich an das Inkassobüro gezahlt mit einem Schreiben, in dem ich deutlich gemacht habe, dass ich mich weigere, die Zusatzkosten zu bezahlen. Mir wurde der Eingang der 36 € bestätigt, jedoch bestand das Büro auf Zahlung der Anwalts- und Inkassogebühren.
Interessant ist noch:
Im Mahnbescheid wird der Betrag gefordert, den das Inkasso von mir haben will (31,10 € , also die Höhe der Anwalts-/Inkassokosten) ABER !! bezeichnet wird diese Forderung als rückständiger "Mitgliedsbeitrag" und ist aufgeschlüsselt in einen Teil Mitgliedsbeitrag (18,99 €) , 8,11€ Bankgebühren und 4 € Manhgebühren.
Ich habe nie eine Mahnung erhalten und eine zurückgewiesene lastschrift kostet bei meiner Bank 3,50. Kann es sein, dass das IB die offenen Anwaltskosten so "hindreht" dass es wie ein noch offenstehender Mitgliedsbeitrag aussieht?
-----------------
""
von Marcelmegaman am 25.05.2011 21:17
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden