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Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn

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Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn

Liebe Forengemeinde,

folgenden Fall möchte ich euch schildern und eure Meinung dazu hören:

Nachdem ich schon seit Monaten Mitglied in einem Fitness/Sonnenstudio war, kam es einmal zu einer Nichteinlösung einer monatlichen Lastschrift. Ich wurde durch meine Bank darüber informiert, wollte den Betrag umgehend überweisen, jedoch hatte ich bereits 24 Stunden (!!!) nach der fehlgeschlagenen Lastschrift einen Brief vom Rechtsanwalt Fülleborn mit einer Forderung über 36 € Mitgliedsbeitrag sowie 12 € Anwaltskosten. Kurze Zeit später (ich hatte in der Zwischenzeit versucht, die Angelegenheit mit dem Studiobetreiber zu klären, der sich jedoch für nicht zuständig betrachtete) wurde die Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht.

Ich überwies die 36€ Mitgliedsbeitrag und machte geltend, dass ich mich weigere, die Rechtsanwaltsgebühr zu zahlen, da ich das Einschalten eines Anwalts für ungerechtfertigt betrachtete. Dies schrieb ich auch dem Inkassobüro Real-Inkasso. Kurz darauf kam vom RA Fülleborn erneut ein Schreiben, das die Zahlung sämtlicher Zusatzkosten anmahnte mit der Begründung, ich hätte der Zahlung widersprochen und müsste daher sämtliche Auslagen und Zusatzkosten tragen. Mir wurde eine Vergleichszahlung angeboten, die ich jedoch ablehnte mit der Begründung, dass ich nie einer Zahlung widersprochen hätte.

Heute kam ein Mahnbescheid mit der Hauptforderung "Mitgliedsbeitrag".

Ich habe nun vor dem Mahnbescheid zu widersprechen und in der Begründung darauf hinzuweisen, dass ich 1. den Mitgliedsbeitrag, der lt. Bescheid angemahnt wird, bezahlt habe und 2. der Zahlung nie widersprochen habe, die Lastschrift lediglich nicht eingelöst wurde.

Sollte eure Meinung jedoch dahin gehen, dass ihr eine erfolgreiche Abweisung der Mahnbescheids bzw. einer Klage für völlig unrealistisch in diesem Falle haltet, würde ich noch einmal darüber nachdenken.

Hat evtl. jemand schon einmal Erfahrung mit ähnlichen Fällen und mit Real Inkasso gemacht, weiß vielleicht jemand, wie "gefährlich" dieses Verfahren im puncto Schufa werden könnte?

Vielen Dank!
Marcel



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von Marcelmegaman am 24.05.2011 19:30
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
Werden im gerichtlichen Mahnbescheid die bereits gezahlten 36 noch eingefordert ?
An wen wurden die 36 überwiesen ?
Waren in den 36 € schon etwaige Gebühren enthalten ?

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 24.05.2011 23:19
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
Hallo,

nein, die ursprünglichen 36€ werden nicht mehr eingefordert. Die 36 € habe ich an das Inkassobüro gezahlt mit einem Schreiben, in dem ich deutlich gemacht habe, dass ich mich weigere, die Zusatzkosten zu bezahlen. Mir wurde der Eingang der 36 € bestätigt, jedoch bestand das Büro auf Zahlung der Anwalts- und Inkassogebühren.

Interessant ist noch:
Im Mahnbescheid wird der Betrag gefordert, den das Inkasso von mir haben will (31,10 € , also die Höhe der Anwalts-/Inkassokosten) ABER !! bezeichnet wird diese Forderung als rückständiger "Mitgliedsbeitrag" und ist aufgeschlüsselt in einen Teil Mitgliedsbeitrag (18,99 €) , 8,11€ Bankgebühren und 4 € Manhgebühren.

Ich habe nie eine Mahnung erhalten und eine zurückgewiesene lastschrift kostet bei meiner Bank 3,50. Kann es sein, dass das IB die offenen Anwaltskosten so "hindreht" dass es wie ein noch offenstehender Mitgliedsbeitrag aussieht?

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von Marcelmegaman am 25.05.2011 21:17
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
Verlink mal den MB hier
(Namen und Anschrift abdecken)
quote:
Kurz darauf kam vom RA Fülleborn erneut ein Schreiben, das die Zahlung sämtlicher Zusatzkosten anmahnte mit der Begründung, ich hätte der Zahlung widersprochen und müsste daher sämtliche Auslagen und Zusatzkosten tragen. Mir wurde eine Vergleichszahlung angeboten,

Kannst Du das Schreibenn auch verlinken (Namen und Anschrift abdecken)
quote:
Rechtsanwalt Fülleborn mit einer Forderung über 36 € Mitgliedsbeitrag sowie 12 € Anwaltskosten

Das ein RA überhaupt für schlappe 12 € tätig wird ist seltsam !
Ebenfalls seltsam ist das keinerlei Gebühren (Bankstorno)
zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag von 36 € eingefordert wurden

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 25.05.2011 21:29
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
hallo,

ich habe da mal eine frage. wenn ein inkasso für sich selbst tätig wird, das heisst, das die forderung vom gläubiger an das inkasso abgetreten wurde, darf das inkasso dann gebühren dafür vom schuldner verlangen?

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von roller123 am 11.05.2012 10:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
quote:
darf das inkasso dann gebühren dafür vom schuldner verlangen?

"Dürfen" Ja ! ;-)

Allerdings nicht durchsetzungsfähig !

Liste mal HF + Gebühren auf !
Tituliert ?



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 11.05.2012 21:35
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
das ist ganz doof, denn das Inkassobüro hat erst mal seine kosten verrechnet, damit sind von der eigentlichen hauptforderung noch teile offen...

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von TraumBaum am 12.05.2012 11:43
Status: Senior (119 Beiträge)
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>Mahnbescheid durch Real-Inkasso / Fülleborn
quote:
das ist ganz doof, denn das Inkassobüro hat erst mal seine kosten verrechnet, damit sind von der eigentlichen hauptforderung noch teile offen...

warum ??

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 14.05.2012 06:36
Status: Tao (11225 Beiträge)
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