Mahnbescheid - der Abmahnwahn geht weiter

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Rechtsanwalt Schwerin aus Jena ist im Rahmen eines Mandats bekannt geworden, dass ein Mahnbescheid beantragt wurde, weil die finanziellen Forderungen aus einer urheberrechtlichen (Filesharing-)Abmahnung nicht gezahlt wurden.

Die Mandanten wurden durch eine dieser Trittbrettfahrer-Kanzleien abgemahnt mit dem Vorwurf, das Urheberrecht an einem Musiktitel verletzt zu haben. Konkret wurde vorgeworfen, der streitgegenständliche Song wäre im Rahmen einer Tauschbörse heruntergeladen und angeboten worden.

Steffan Schwerin
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Da sich die Mandanten keiner Schuld bewusst waren, ignorierten sie das Schreiben.

Logische Folge – wenn es denn ein berechtigter Vorwurf gewesen wäre – wäre dann ein einstweiliges Verfügungsverfahren bezüglich der im Rahmen der Abmahnung von meinen Mandanten geforderten aber von diesen verweigerten Unterlassungserklärung gewesen.

Nicht so im vorliegenden Verfahren. Hier hat die abmahnende Kanzlei gezeigt, dass es ihr doch gar nicht so ernst ist und hat sich auf die Forderung beschränkt. Da die Mandanten aber nicht reagiert haben, wurden sie angemahnt, den geltend gemachten Schadensersatz zu bezahlen.

Aber auch hierauf haben meine Mandanten nicht reagiert. Die abmahnende Kanzlei hat daraufhin ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.

Üblicherweise ist es so, dass eine Forderung zunächst vom Inkasso und dann vom Anwalt geltend gemacht wird. Nicht so im vorliegenden Fall. Da sich die abmahnende Kanzlei nicht durchsetzen konnte, ist man einen Schritt zurückgegangen und hat ein Inkassobüro beauftragt.

Nachdem auch das Inkassobüro mit mehreren Mahnschreiben an meine Mandanten nicht durchdringen konnte, geschah etwas ganz konfuses: es wurde durch das Inkasso erneut eine Anwaltskanzlei beauftragt; aber nicht etwa die Ausgangskanzlei, sondern ein völlig neuer Anwalt.

Ich fasse also bis hierher nochmal zusammen:

  • Abmahnung und Mahnung der Forderung durch Anwalt 1
  • Geltendmachung und Mahnung der Forderung durch Inkassobüro
  • Mahnung der Forderung durch Anwalt 2

Dass es im Ergebnis nicht darum geht, die vermeintliche Urheberrechtsverletzung aus der Welt zu schaffen, sondern einfach nur den ahnungslosen Bürger abzuzocken, zeigt dieses Verhalten ganz deutlich.

Um allem aber noch die Krone aufzusetzen, hat Anwalt 2 einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Mit diesem kamen die Mandanten dann in die Kanzlei von Rechtsanwalt Schwerin aus Jena.

Natürlich wurde kommentarlos Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid eingelegt. Sofern Anwalt 2 hier tatsächlich in das Klageverfahren einsteigt, werde ich erneut über den Wahnsinn berichten.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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