Mahnbescheid

30. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Eva
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid

Hallo,
hab eine Frage bezüglich Mahnbescheid.

Bin am 30.04.02 ausgezogen mit Schlüsselübergabe an diesem Tag an Anwalt Vm., da dieser Wohnungsübergabe ablehnte.
Zuvor forderte er uns zur Renov. auf nach §14 Schönheitsrep. Wir lehnten auf Rat einer Aw. ab. Diese meinte, der Vm. überfordere uns durch zusätzl. Renov.vereinbahrungen im Mietvertrag. Auf die Ablehung folgte am 26.04.02 die Aufforderung zur Einholung des Kostenvoranschlages bei einer Firma, wegen der evtl. Klage vor Gericht. War aber für uns nicht mehr machbar, da wir in der Kürze der Zeit (WE. dazwischen) keinen Maler mehr auftreiben konnten, der das machte. Somit zogen wir aus, machten ein Protokoll unter Zeugen, gaben die Schlüssel bei AW von Vm. ab. Dann war jetzt ein halbes Jahr Ruhe. Nun verlangten wir die fällige Kaution zurück. Daraufhin folgte am 29.11.02 ein Mahnbescheid über eine Forderung von über 8000 €.
Meine Frage: Hätte sich der Vm. nicht schon innerhalb der 6 Monatsfrist melden müssen mit der Höhe der Ansprüche, genau aufgelistet? Mir scheint der Betrag auch maßlos übertrieben für die Ren. einer Altbauwohnung.
Und hätte er nicht Klage innerhalb der Frist auf Schadensersatz stellen müssen? Oder reicht das, was er vorher getan hat aus.

Vielen Dank für eine evtl. Antwort. Wir sind schon recht verzweifelt, weil wir nicht wissen, ob der Vm. damit evtl. sogar noch Recht bekommt.
Eva

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