Hallo, kann mir zu meiner letzten Frage in meinem Thread http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=13028
jemand eine Antwort geben?
Wird ein Mahnbescheid eingeworfen oder persönlich übergeben? Was ist wenn er auf der Post nicht abgeholt wird?
Kann ich mich auf die Adressauskunft 100% verlassen?
Vielen dank
docstra
Mahnbescheid?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein MB wird vom Gericht zugestellt. Der Postbote vermerkt also auf jeden Fall den Einwurf in den Briefkasten bzw. die persönliche Übergabe.
Auf welche Adressauskunft willst Du Dich verlassen? Wenn Du Zweifel an der Anschrift des Antragsgegners hast, ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) möglich.
MfG,
RA Andreas Schwartmann, Köln - www.jhl.de
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Wenn die gute Frau nicht zu Hause ist, wenn der Mahnbescheid kommt, wird dieser dann in den Briefkasten geworfen oder auf der Post zur Abholung hinterlegt?
Das Einschreiben das ich geschickt habe, hat sie nämlich nie abgeholt.
Ich habe eine EMA gemacht, aber dort ist vermerkt, daß die Auskunft ohne Gewähr ist usw.
Gruß
docstra
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Entweder wird eine Mitteilung im Briefkasten hinterlegt, daß die Sendung bei der Post zur Abholung bereit liegt. Dann gilt der MB als zugestellt. Oder aber der MB wird direkt (mit gelbem, Umschlag) in den Briefkasten gelegt, dann ist er ebenfalls zugestellt. Probleme gibt es nur, wenn der Empfänger an der angegebenen Adresse nicht bekannt ist.
MfG,
Andreas Schwartmann
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"Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen
Aachener Str. 500, 50933"
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