Mahnbescheid - Schuldner in Spanien! Was kommt nun auf mich zu?

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Mahnbescheid - Schuldner in Spanien! Was kommt nun auf mich zu?

Hallo , ich brauche Eure Hilfe. Kenne mich mit Klage, Mahnbescheiden etc. nicht aus.
Vorgeschichte:Ich habe meinen ständigen Wohnsitz in Spanien. Ich bin durch Erbvertrag Erbin einer in DE im Aug. 2014 verstorbenen geworden. Somit auch haftbar für die noch offenen Rechnungen der Verstorbenen. Jedoch kämpfe ich seit dieser Zeit mit der Commerzbank, weil die das Konto der Verstorbenen immer noch nicht auflösen wollen, weil angeblich von den 2 Miterbinnen noch Unterlagen fehlen würden.
Es geht hier um eine offene Gas/Stromrechnung über 500€ der Verstorbenen. Da ich zahlungsunfähig, da mittellos bin, habe ich mehrmals um Zahlungsaufschub gebeten, bis der Nachlass aufgelöst würde. Nun bekam ich aber dennoch einen Mahnbescheid vom Gericht, dem ich widersprochen habe.
Heute bekomme ich vom Gläubiger jedoch die Mitteilung, daß der Widerspruch keinen Erfolg haben würde und wenn ich diesen nicht zurücknehmen würde, käme es zur Klage vor Gericht.
Wie muss ich mir das vorstellen? Ich kann nicht per Flugzeug mal eben für ein paar Hundert Euronen nach DE zum Gerichtstermin fliegen. Habe kein Einkommen und mein Mann nur eine kleine Rente, unterhalb der dt.Pfändungsgrenze.
Ratenzahlung kann ich eigentlich auch nicht leisten, und wenn , dann höchstens 5 €.
Was passiert mir, wenn es tatsächlich zur Klage käme? Schicken die mir hier in Spanien einen Gerichtsvollzieher auf den Hals? Ausser einem alten Auto habe ich sonst nichts. Könnten die das pfänden?
Ich weiss nicht, was ich nun tun soll/muss. Frist zur Rücknahme des Widerspruches ist am 10.02.2016

Danke für Eure Hilfe

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Nun bekam ich aber dennoch einen Mahnbescheid vom Gericht, dem ich widersprochen habe.


Mit welcher Begründung?

Zitat:
Wie muss ich mir das vorstellen? Ich kann nicht per Flugzeug mal eben für ein paar Hundert Euronen nach DE zum Gerichtstermin fliegen.


Dann würde ein Versäumnisurteil ergehen.

Zitat:
Schicken die mir hier in Spanien einen Gerichtsvollzieher auf den Hals?


Könnte sein (spanischer GV).

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#2
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Hamburger,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe den Widerspruch mit der Begründung der Zahlungsunfähigkeit eingelegt, weil ich mir nicht anders zu helfen wußte.

Wenn ein Versäumnisurteil ergehen würde, was bedeutet das für mich? Konsequenzen etc. Ich kann mir die Forderung, auch wenn sie berechtigt ist, ja nunmal nicht aus den Rippen schneiden.
Ich habe da echt keine Ahnung von, weil ich mit so etwas noch nie in Berührung kam.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zahlungsunfähigkeit ist kein Grund!

Zitat:
Wenn ein Versäumnisurteil ergehen würde, was bedeutet das für mich? Konsequenzen etc.


Titel, der vollstreckt werden könnte.


Tipp:
Sollte die Fo. berechtigt sein, würde ich aus Kostengründen den Widerspruch zurückziehen. Eine Kl. verursacht weitere Kosten.

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#4
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

ok. Vielen Dank!
Selbstverständlich ist die Forderung berechtigt, aber ich habe nunmal kein Geld. Es sind ja auch nur indirekt meine Schulden, wegen der Erbschaft. Und wenn die saublöde Bank nicht seit über einem Jahr doof spielen würde, hätte ich genügend übrig, um sämtliche offenen Rechnungen der Verstorbenen zu zahlen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich kann mir die Forderung, auch wenn sie berechtigt ist, ja nunmal nicht aus den Rippen schneiden.
Ich habe da echt keine Ahnung von, weil ich mit so etwas noch nie in Berührung kam.
Ja und? Selbstverständlich kann man auch jemand verklagen, der zahlungsunfähig ist. Da werden Sie jetzt bloß weitere Kosten produzieren, denn die Klage wird gewonnen werden. Und wie jetzt in Spanien Zwangsvollstreckungen laufen, müßten Sie in einem spanischen Forum erfragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Bellamy1988):
Selbstverständlich ist die Forderung berechtigt, aber ich habe nunmal kein Geld. Es sind ja auch nur indirekt meine Schulden, wegen der Erbschaft. Und wenn die saublöde Bank nicht seit über einem Jahr doof spielen würde, hätte ich genügend übrig, um sämtliche offenen Rechnungen der Verstorbenen zu zahlen.


Auch wenn es vielleicht hart klingen mag, aber was kann die Bank dafür wenn Sie (als Erbengemeinschaft) sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern?
Es wäre möglich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft anzustreben - Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/2042.html
Die Erbengemeinschaft kann auch die Bank anweisen das Geld an den Gas-/Strom-Versorger zu überweisen...

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hier wäre eine Nachlassinsolvenz anzuraten.

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#8
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Es wäre möglich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft anzustreben


Danke. Dann werde ich mich mal informieren, was das ist und wie ich das veranlassen kann. War mir bisher nicht bekannt.

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#9
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

das naheliegsente ist doch heruaszufinden, welche Dokumente fehlen und diese zusammen mit den anderen Erben so schnell wie möglich zu besorgen. Ansonsten droht ein Titel - dieser kann meines Erchtens aber nur gemäß deutschem Recht vollstreckt werden. Sprich: Liegt das Einkommen und Vermögen unterhalb der Pfändungsgrenze, darf nichgt vollstreckt werden.

Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor?

Gruß,
Steini

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Steini,
ich habe jetzt die Miterben per Drohbrief angemahnt, die Unterlagen beizubringen, andernfalls werde ich Klage einreichen. Mal sehen, ob die nun endlich spuren.
Eine eidesstattliche Versicherung liegt meines Wissens nach nicht vor. Ich habe aber , bevor ich ins Ausland ging eine Privatinsolvenz beantragt und 2013 bekam ich dann auch die Restschuldbefreiung. Aber das ist wohl was anderes, oder?

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#11
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wer wurde denn eigentlich im Mahnbescheid benannt - Nur Sie, Sie u. die Erbengemeinschaft?

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#12
 Von 
Bellamy1988
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ihm Mahnbescheid nur ich. Soweit ich weiß, dürfen sich Nachlassgläubiger beliebig jemanden aus der Erbengemeinschaft herauspicken. Und hier bin das nunmal ich.

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