Mahnbescheid - Einspruch oder nicht?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kammerjaeger1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Einspruch oder nicht?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit Ware von einem Lieferanten per Nachnahme erhalten, was auch auf der Rechnung dementsprechend ausgewiesen war.
Einige Zeit später kam dann ein Schreiben mit einer Erinnerung, daß die Ware nicht bezahlt sei. Ich entgegnete dann natürlich, daß die Ware per NN geliefert wurde und von uns (meiner Frau und mir) ordnungsgemäß bezahlt wurde. Nach einem weiteren Schreiben des Anwalts der Firma kam nun ein Mahnbescheid.

Das Problem an der Situation ist folgendes:
Unser Unternehmen ist so klein, daß wir kein "Kassenbuch" führen, in dem solche Nachnahmesendungen aufgeführt werden. Das Geld liegt bereit, wenn eine NN erwartet wird. Die Rechnung dient als Beleg.
Somit können wir nicht anhand eines Kassenbuches den Geldausgang belegen und UPS und Trans-O-Flex stellen im Gegensatz zu DHL keine Quittung aus (alles wird elektronisch verbucht).

Auf der anderen Seite ist uns die Gegenseite bisher den Beweis schuldig geblieben, daß wir nicht per NN bezahlt haben. Angeblich handelt es sich um einen EDV-Fehler und die Ware sei ohne NN rausgegangen, dies wurde uns ggü. trotz Aufforderung aber nie belegt.

Die Frage ist nun, ob sich ein Einspruch lohnt, oder ich doppelt bezahlen soll, da ich mir persönlich sehr sicher bin, die Ware bezahlt zu haben.

Bin ich für eventuelle EDV-Fehler von Lieferant und/oder Paketdienst verantwortlich bzw. haftbar zu machen?
Ist der Lieferant nicht in der Beweispflicht oder steht hier sogar einfach nur Aussage gegen Aussage?

P.S.: Die Rechnungssumme beläuft sich auf < € 700,-. Ein Einspruch würde also im negativen Fall ca. 200,- an Kosten verursachen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Rechnung ist ein guter Beleg. Ferner sollte man sich den NN-Paketaufkleber als Zahlungsbeleg aufbewahren.

Es geht auch eine andere Variante- Ware angeblich nicht erhalten, die stellen Nachforschungsauftrag und stellen NN-Einzug fest und Sache ist hoffentlich erledigt.;)

Einspruch würde ich in jedem Fall machen-aber auch bei Beweis, das es nicht per NN kam Zahlung anbieten!

-- Editiert von Mr.Cool am 04.01.2007 01:29:51

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#2
 Von 
kammerjaeger1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

NN-Paketaufkleber gibt es leider keinen, weil wie gesagt UPS und TOF elektronisch verbuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

NN-Paketaufkleber gibt es leider keinen, weil wie gesagt UPS und TOF elektronisch verbuchen.

---
aber es ist dort irgendwie bestimmt registriert !
Nachfragen unter Angabe der summe und des Datums ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

beim transportunternehmen anrufen und die werden mittels id-nummer schon sagen können ob das nachnahme oder nicht war. wenn möglich sich nen beleg schicken lassen.

denne widerspruch einlegen oder halt auch nicht ....

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