Mahnbescheid 1&1

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
genervt91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid 1&1

Guten Tag, ich habe vor drei Tagen einen Mahnbescheid von 1&1 von der Kanzlei Hörnlein & Feyler erhalten.

Ich bin gerade dabei Widerspruch einzulegen und habe eine Frage zum Ausfüllen:

11. Geschäftszeichen des Antraggegners

Was genau muss dort hin?




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

nichts.

Du kreuz nur "Ich widerspreche komplett" an bzw. bei einem Teilwiderspruch füllst du eine Zeile tiefer aus. Alles andere ist nicht wichtig (Zeile 2 bzw 3 und 4).

Das Geschäftszeichen ist nur wichtig, wenn das ein Anwalt o.ä. macht. Damit der das auch später wieder zuordnen kann.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Da ich es aus eigener Erfahrung kenne dass trotz Widerspruch auf den Mahnbescheid noch der Volstreckungsbescheid kommt, auch hier bitte Widersprechen.

Ein Widersprechungsfeld wie beim Mahnbescheid gibt es jedoch nicht, und muss separat aufgesetzt werden. Widerspruch und Kopie dann ab zum Gericht zurückschicken.

Hierzu bitte die Hinweise lesen: http://www.inkassoportal.de/lexikon/einspruch-gegen-vollstreckungsbescheid

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
trotz Widerspruch auf den Mahnbescheid noch der Volstreckungsbescheid kommt


Definitiv NICHT !!!

Falls der Antragsteller im Falle eines Widerspruchs die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt haben sollte, wird dieses an das zuständige Zivilgericht weitergeleitet. Dort müsste dann der Antragsteller seine Anspruchsbegründung einreichen.

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
Mahnbescheid von 1&1 von der Kanzlei Hörnlein & Feyler
So wie die Formulierung da steht, vermute ich ein sinnfreies Inkassoschreiben. Oder kam der Mahnbescheid wirklich vom Gericht? Dann reicht "Ich widerspreche komplett" und ab in den Briefkasten.

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#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

quote:
Definitiv NICHT !!!

Definitiv DOCH !!! den wie ich bereits geschrieben habe, erlebte ich bereits so etwas aus eigener Erfahrung. Die Regel mag es nicht sein, aber dennoch sollte man sich immer auf alles Vorbereite.

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Definitiv DOCH !!! den wie ich bereits geschrieben habe, erlebte ich bereits so etwas aus eigener Erfahrung. Die Regel mag es nicht sein, aber dennoch sollte man sich immer auf alles Vorbereite.



Dann müsste das Mahngericht den Widerspruch nicht zugeordnet od. "verschlampt" haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn du rechtzeitig das Formular zurückschickst und Widerspruch angekreuzt hast, wenn du es per Einschreiben nachweisen kannst, es zurückgeschickt zu haben, dann kommt auch kein VB bzw. dann kann man ggf. mit Einschreibebeleg das Gericht hinweisen, dass sie doch bitte die Post nicht verschlampen sollen. So oder so gibt es dann ein streitiges Verfahren, wenn der Gläubiger das will und da kann man den Einschreibeleg vorlegen.

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