
Wegen unerlaubter Sterbehilfe müssen sich seit Donnerstag zwei Ärzte vor dem Magdeburger Landgericht verantworten. Dem ehemaligen Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg wird Totschlag vorgeworfen. Er soll laut Anklage im Mai 2004 die Behandlung eines schwerstkranken Patienten aus England, der selbst zu einer Willensäußerung nicht mehr fähig war, ohne rechtfertigenden Grund abgebrochen haben. Der Stationsarzt soll ihm dabei geholfen und dem Opfer zudem ohne medizinische Indikation stark schmerzstillende Medikamente verabreicht haben. Er muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Totschlag und Körperverletzung verantworten.
Der Patient war seit einem Unfall in England im Jahr 2002 gelähmt und musste beatmet werden. 2003 war der Mann in die Rehabilitationsklinik nach Magdeburg verlegt worden. Zuletzt hatte sich sein Zustand immer weiter verschlechtert, er war kaum noch ansprechbar und nur noch selten bei Bewusstsein. Der Bruder des Patienten soll dann im Mai 2004 nach Angaben eines Gerichtssprechers mit Wissen des damaligen Chefarztes das Beatmungsgerät abgestellt haben. Dieser soll dem Stationspersonal die Anweisung gegeben haben, nicht auf Warntöne aus dem Patientenzimmer zu reagieren. Der Stationsarzt soll dem Schwerstkranken zudem die Medikamente gegeben haben.
Der Prozess muss klären, ob es sich um erlaubte Sterbehilfe oder Totschlag handelt. Nach deutschem Recht ist passive Sterbehilfe etwa durch Abschalten eines Beatmungsgerätes dann zulässig, wenn eine entsprechende Willenserklärung des Patienten vorliegt oder von den Angehörigen glaubhaft nachgewiesen werden kann. Für die Verhandlung sind zunächst elf weitere Termine bis Ende Dezember angesetzt. Dabei sollen unter anderem drei medizinische Sachverständige gehört werden. Auch die Familie des Engländers soll als Zeugen geladen werden.
13. November 2008 - 13.25 Uhr
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