Mängelfeststellung nach Einzug - Vermieter lehnt Beseitigung ab

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Mängelfeststellung nach Einzug - Vermieter lehnt Beseitigung ab

Hallo Forum,

ich habe eine Mietwohnung bezogen, an der ich eine Woche nach Einzug Mängel festfestellt habe, die mir weder bei der ersten Besichtigung , noch bei der Abnahme der Wohnung aufgefallen sind. Hauptsächlich handelt es sich dabei um nicht fachmännisch verlegte Laminat-Böden und Fußleisten.

Meine Vermieterin lehnt die Mangelbeseitigung, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll am Tag des Einzug, ab. Ich frage mich ob sie das so einfach darf und welche Möglichkeiten ich habe.

Desweiteren wurde mir bekannt, dass die Miete, die ich zahlen muss, 20% höher liegt als den Betrag den die Vormieterin bezahlt hat. Ich weiß nicht ob diese Aussage wirklich stimmt. Kann ich vom Vermiter verlangen, dass er mir die Summe der Miete nennt, die die Vormieterin zahlen musste?

viele Grüße
Heiko

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sugar42):
Desweiteren wurde mir bekannt, dass die Miete, die ich zahlen muss, 20% höher liegt als den Betrag den die Vormieterin bezahlt hat. Ich weiß nicht ob diese Aussage wirklich stimmt. Kann ich vom Vermiter verlangen, dass er mir die Summe der Miete nennt, die die Vormieterin zahlen musste?
In aller Regel nicht. In Regionen, in denen eine Mietpreisbremse gilt, könnte sich so eine Pflicht für den Vermieter ergeben, wenn der Vermieter sich auf § 556e (1) BGB berufen will. Das dürfte aber eher die Ausnahme sein. Gibt es denn bei dir eine Mietpreisbremse und wenn liegt deine Miete mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Zitat (von Sugar42):
Meine Vermieterin lehnt die Mangelbeseitigung, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll am Tag des Einzug, ab. Ich frage mich ob sie das so einfach darf und welche Möglichkeiten ich habe.
Das Recht auf Mängelbeseitigung hat nichts mir dem Abnahmeprotokoll zu tun. Aber mir ist nicht klar, ob es ein solches Recht in diesem Fall überhaupt gibt. Einziger Ansatz wäre hier wegen § 535 BGB die Frage, ob sich die Mietreche " in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" befindet. Wenn ja, dann gibt es keinen Mangel. Wenn die Wohnung so nicht zu wohnen geeignet wäre, dann müsste der Vermieter aktiv werden.

Unabhängig davon sollte man die Beschädigungen dem Vermieter nachweisbar mitteilen und am besten mit einem neutralen Zeugen protokollieren. Sonst läuft der Mieter Gefahr, dass er beim Auszug die Beschädigungen zu ersetzen hat.

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