Hallo, ich habe folgendes Problem:
- Ich habe eine 3 Zimmer Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. In dem Übernahmeprotokoll wurde vermerkt die Wände seien in Ordnung.
- Diese Wohnung habe ich ein Jahr und drei Monate bewohnt.
- Ich hatte die Wohnungsabnahme mit einem Herrn (Herr L.)von der Hausverwaltung. Herr L. sagte mir am Ende der Wohnungsabnahme "es sei alles im Grünen Bereich und die für ihn ersichtlichen Mängel gibt er in dem Abnahmepotokoll als normale Abnutzungen und Gebrauchsspuren an". Das hat er auch getan, somit war alles in Ordnung. Er und ich haben beide das Protokoll unterschrieben, dann haben wir uns verabschiedet.
- Ein paar Tage später bekam ich Post von der dazugehörigen Immobilien GmbH, in der sie den Zustand der Wände bemängeln. Sie seien verschmutzt und beschädigt. Mir wurde eine Frist gesetzt um die Mängel zu beseitigen.
- Daraufhin habe ich denen mitgeteilt, dass die Wohnungsabnahme bereits protokolliert stattgefunden hat, eine Beseitigung von Mängeln nicht vereinbart wurde und dies somit zum Ausschluss spätere Einwendung ihrer Seite führt.
- Ich habe die Frist zur Beseitigung der Mängel nicht wahrgenommen.
- in der nächsten Post von der Immobilien GmbH wurde mir mitgeteilt, dass eine von denen beauftragte Firma die Beseitigung der Mängel durchführt und die daraus entstehenden Kosten mit meiner Kaution von 1350 € verrechnet wurden und ich einen Restbetrag von 830 € zu überweisen habe.
Dem schreiben wurde ein "Angebot" der Firma beigefügt, die die beanstandeten Mängel angeblich beseitigt.
- Im Mietvertrag steht: die Wohnung ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "gereinigten und vertragsmäßigen Zustand" zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter auf Kosten des Mieters die Mieträume reinigen.
- in dem letzten Absatz des Abnahmeprotokolls geht um die Fristsetzung zur Mängelbehebung in der steht: Der Mieter ist verpflichtet, die unter Punkt 4 (also alle Wände jeden Zimmers) bis zum .............. (wurde nicht ausgefüllt) vollständig zu beseitigen und zur Nachabnahme einen Termin mit der Hausverwaltung zu vereinbaren. Die Kosten für die Nachabnahme trägt der Mieter. Erfolgt keine Mängelbeseitigung bis zu o.g. Zeitpunkt, werden die Mängel auf Kosten des ausziehenden Mieters fachgerecht beseitigt.
Meine Sicht:
- Aus meiner Sicht muss ich eine Wohnung die ich etwas über ein Jahr bewohnt habe und in einem unrenvoierten Zustand übernommen habe bei Auszug nicht renovieren.
- Bei Einzug waren Abnutzungen an den Wänden zu sehen aber sie waren in Ordnung. Bei Auszug waren logischerweise ein paar mehr Abnutzungen zu sehen. Normale Gebrauchsspuren halt, wie auch im Protokoll vermerkt.
- Ich habe mich durch einen Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte, dass was ********************* Immobilien da macht, käme ihm alles nicht ganz sauber vor aber er denkt, ich wäre trotzdem NICHT im recht und ich hätte das Abnahmeprotokoll nicht unterschreiben dürfen. Ich hätte mich wohl durch den letzten Absatz des Protokolls damit verpflichtet, dass die entstehenden Kosten von mir getragen werden. Obwohl kein Datum eingetragen wurde?
Seine Begründung warum ich nicht im recht sei entnimmt er aus dem Absatz vom Mietvertrag (wie oben schon beschrieben) und dem letzten Absatz zur Mängelbehebung aus dem Protokoll.
- anschließend war ich bei einem Mieterschutzverein. Dort seien sie sich nicht so sicher ob der Anwalt tatsächlich recht hat, genaues konnten die mir allerdings auch nicht sagen.
Ich wäre total dankbar über eine Einschätzung der rechtslage
-- Editiert von Moderator am 12.09.2017 17:02
-- Thema wurde verschoben am 12.09.2017 17:02
Mängelbehebung in Abnahmeprotokoll nicht vereinbart
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das hängt nun alles davon ab, was genau in dem Protokoll und dem Brief mit der Nachfrist steht. Bitte einscannen, hochladen, verlinken.
Ohne das komplett gesehen zu haben, wird man dir nicht helfen koennen. Gibt es auch ein Protokoll von der Uebergabe bei Einzug? Steht da klar drin, dass die Wohnung/ Waende nicht renoviert war?
-- Editiert von Akkarin am 12.09.2017 16:05
Zitat- Aus meiner Sicht muss ich eine Wohnung die ich etwas über ein Jahr bewohnt habe und in einem unrenvoierten Zustand übernommen habe bei Auszug nicht renovieren. :
Diese Sichtweise ist falsch. Eine Wohnung kann von einem Mieter in einem halben Jahr so zugerichtet werden, dass diese nicht weiter zu vermieten ist. In diesem Fall müsste der M. auch nach einem halben Jahr Mietzeit die Wohnung renovieren. Hier ginge es nicht um normale Abnutzung. Wäre meine Sichtweise. Vielleicht liege ich falsch.
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Habt schon mal vielen dank für eure antworten! Leider kann ich DIW Funktion des Hochladens hier nicht finden.
Hier kann man Bilder hochladen und dann die Link einstellen:
http://picr.de/
Also aus dem Protokoll bei Einzug kann man nicht ableiten, dass die Wohnung unrenoviert uebergeben wurde.
Beim Auszug fehlt die Seite mit seiner Unterschrift und der Verpflichtung irgendwas zu tun
Wie sehen die Fotos von den Wänden aus? Der VM scheint sich hier ja sehr sicher zu sein, insofern wird es auf die Fotos sehr stark ankommen.
An sich siehtes erstmal gut aus für dich, aber das kann sich noch drehen.
Wie lautet ausserdem die genaue Klausel im Mietvertrag zur Schönheitsreparatur?
Was steht denn im MV bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Einzug?
Fang mal an Geld beiseite zu legen, du wirst es in absehbarer Zeit brauchen fuer einen Anwalt und den Gerichtskosten Vorschuss. Das Geld duerfte aber gut investiert sein.
Die fordern von dir malermaessige instandgestzte Waende, die du nicht schuldet.
"Gebrauchsspuren" sind kein Mangel, sondern mit der Mietzahlung abgegolten.
Folglich gab es unter 4 nicht zu tun.
Nur momentan machen kann man da nichts. Warte auf die Kautionabrechnung und im Zweifel noch auf die BKa 2016 und dann zum Fachanwalt fuer Mietrecht und den zuallererst fragen, wie oft er solche Fälle macht. Wenn das für ihn taegliches Brot und Butter Geschäft ist, hast du in ca. 2 Jahren alles Geld mit Zinsen zurück.
Du warst mir eine Riesen Hilfe! Vielen dank für deinen Rat und für deine Mühe.
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