Hallo,
ich habe gebaut und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige
zum gleichen Sachverhalt geschickt - Mangel wirde nicht akzeptiert.
Ein Baurechtsanwalt hat mich dann beraten, mit dem Tip
das mir eine andere Firma den Mangel bestätigt und ein
Kostenvoranschlag ausstellt.
Dieser Weg war erfolgreich - meine Baufirma hat den Mangel
&die Nacharbeit akzeptiert.
Frage:
Wer muss die enstandenen Anwaltskosten tragen
- die Baufirma oder ich?
Danke
Ralf Schroeder
-- Editiert von Moderator am 31.07.2014 14:24
Mängelanzeige / Beratungskosten
31. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2014 | 11:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängelanzeige / Beratungskosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2014 | 11:28
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ihren RA müssen Sie erstmal selbst beszahlen. Evtl. können Sie gegen die Baufirma einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, da sie sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befand.
#2
Antwort vom 31. Juli 2014 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120300 Beiträge, 39869x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>da sie sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befand. <hr size=1 noshade>
Das wäre wohl erst der Fall, wenn man im Falle des Bestreitens den Zugang der Anzeigen irgendwie beweisen könnte und darin eine entsprechnede Frist gesetzt worden wäre.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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