Mängel bei ETW-Kauf verschwiegen

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
christian150976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel bei ETW-Kauf verschwiegen

Hallo, folgender Fall:
2004 wurde eine Eigentumswohnung gekauft.

Kurz nach dem Kauf tauchte an einer Stelle Feuchtigkeit auf, die beseitigt wurde. Damals wurde erklärt, dass die Vor-Eigentümer bereits an der gleichen Stelle einen Schaden hatten, diesen mir jedoch nicht angezeigt hat.

Jetzt ist an der Stelle erneut ein Feuchtigkeitsschaden. Kann man den Vor-Eigentümer noch zur Rechenschaft ziehen, oder ist es schon verjährt?

Vielen Dank und viele Grüße

-- Editiert von christian150976 am 24.03.2008 13:55:40

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Haben die damaligen Eigentümer den Schaden beheben lassen? Wenn ja, und ein neuer Schaden ist eingetreten, dann wurde das nicht verschwiegen. Man muss nicht jede Sache, die man auch behoben hat, einem Käufer mitteilen, da es ja erledigt wurde und es keinen Grund gibt, darauf aufmerksam zu machen.

Was anderes wäre es, wenn ein Schaden nur oberflächig behandelt wird, damit er nicht mehr zu sehen ist, also vorsätzlich etwas verheimlichen möchte. Diesen Vorsatz müsste man erstmal beweisen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ihr müsstet beweisen, dass der Schaden böswillig verschiegen wurde. Außerdem könnte der Voreigentümer sich darauf berufen, dass er davon ausgegangen ist, dass nach der Reparatur der Schaden weg ist.
Gefragt habt ihr wahrscheinlich auch nicht nach Vorschäden?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen