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Macht Schule Legasthenie-Kinder psychisch krank? - 1/1
AFP vom 27.04.2010   |   2350 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Macht Schule Legasthenie-Kinder psychisch krank?

Streit geht vom Bundessozialgericht nach Karlsruhe

Die Frage, ob Schule krank machen kann, wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. In einem am Dienstag verkündeten Urteil schloss das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel dies zwar nicht aus, es verwehrte aber einem Legastheniker eine Rente wegen psychischer Folgeschäden. Der Kläger will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen: Mehreren Hunderttausend Kindern werde nicht nur eine angemessene Förderung verweigert, falscher pädagogischer Umgang in der Schule mache sie zusätzlich systematisch krank, argumentiert er. (Az: B 2 U 13/09 R)

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Nach Schätzung des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) in Hannover sind von den beiden Lernstörungen jeweils etwa fünf Prozent aller Menschen betroffen. Bundesweit 400.000 von ihnen seien Schulkinder. Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern würden sie aber nicht systematisch und störungsgerecht gefördert. Bei etwa 40 Prozent der betroffenen Kinder seien psychische und seelische Krankheiten die Folge, sagte BVL-Sprecherin Annette Höinghaus. "Man kann sagen, dass daran die Schule schuld ist."

Genau dies machte mit seiner Klage ein heute 20-Jähriger aus Niedersachsen geltend. Er ist psychisch krank, daher zu 60 Prozent schwerbehindert und hat trotz überdurchschnittlicher Intelligenz keinen Schulabschluss. Der falsche Umgang der Schule mit Legasthenie und Dyskalkulie habe ihn zusätzlich "neurotisiert", argumentiert er.




Vor den Sozialgerichten verlangte er die Anerkennung seiner psychischen Erkrankung als sogenannte Wie-Berufskrankheit. Dies ist eine Krankheit, die noch nicht in die offizielle Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, bei der das Gericht die Voraussetzungen hierfür aber als gegeben ansieht. Die Entschädigung von Berufskrankheiten ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung; dort sind auch Schüler beitragsfrei versichert.

Das BSG wies die Klage aus formalen Gründen ab. Voraussetzung für eine Wie-Berufskrankheit sei hier, dass die Schule nicht nur im Einzelfall sondern generell negativ auf eine Gruppe von Kindern einwirke. Einer gegenteiligen Feststellung des Landessozialgerichts Celle habe der Kläger nicht rechtlich wirksam widersprochen. Daher könne auch offen bleiben, ob es überhaupt für Schüler "eine Berufskrankheit ohne Beruf" geben könne.

27. April 2010 - 16.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



Von lernfoerderung.de am 28.04.2010 10:03

Nachvollziehbar und vernünftig, meine ich. In meiner Arbeit als Lerntherapeutin habe ich viele, viele Kinder erlebt, die an ihrer Legasthenie oder Dyskalkulie fast verzweifelt sind. Ohne professionelle Hilfe, die oft teuer ist und nicht refinanziert wird, haben diese Kinder wenig Chancen in der Schule. Trotz Intelligenz und Begabung können sie ihre Fähigkeiten nicht auschöpfen. Eine gute schulische Förderung hat extremen Seltenheitswert! Wenn es nur über den juristischen (und dadurch teuren) Weg geht, dann müssen sich Betroffene ihr Recht eben so erstreiten. Frühe Hilfe wäre sicher viel besser - aber dafür ist das deutsche Bildungssystem nicht ausgelegt.

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