Der Exehemann meiner Frau zahlt seit einem Jahr keinen Unterhalt mehr.
Auf Auskunft seiner Finanzellen Situation hat er uns kein Antwort gegeben, die Sache liegt nun schon seit Januar beim Rechtsanwalt und auch Aiuskunftklage ist schon eingereicht mit Fristen doch auch hier rührt sich der Gute nicht....
Da er sich aber gegenüber seinen Freunden auf Facebook als tollen Vater darstellt ( Kind aus zweiter Ehe) aber für seinen Erstgeborene nichts mehr über hat ( in 2017 noch nicht einen Kontakt , 2016 hat er seinen Sohn 3 mal gesehen (( kein Geburstags- oder Weihnachtsgeschenk seit 5 Jahren)) würde ich die Situation gern mal auf der Facebookseite darstellen ( Freunde vom Ex würden es dann auch sehen).
Nun stellt sich für mich die Frage ob das erlaubt ist oder schon in Datenschutz etc. fällt.
Danke für Antworten
Sungam
Machenschaften von Ex Ehemann auf Facebook mitteilen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
solange es Warheitsgemäss ist was du schreibst sollte dies rechtlich kein Problem sein.
Aber ganz ehrlich, will/muss man das ganze Gezedere im Netz austragen? Meiner Meinung nach würdest eher DU dich mit dem ganzen lächerlich machen, stat tetwas zu erreichen. Beim Vater selber wirst du nur eines erreichen damit, er wird noch kontraproduktiver vorgehen als jetzt schon...
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Ja gebe ich dir recht....noch kontraproduktiver kann es ja nicht werden da er ja jegliche Schreiben vom Anwalt und Gericht ignoriert...also stellt sich für mich die Frage ob man eventuell doch etwas erreich in dem seine Freunde und Bekannten mal erfahren was für ein Mensch ist...
Eher nicht. Ihm dürfte es egal sein und den Freunden auch. Im schlimmsten Fall stellt er es eben als Rache des Next oder der Ex dar.
Bringen wird es nichts. Und weder dir, noch deiner Frau oder dem Kind wird es durch solche Aktionen besser gehen
Zitatnoch kontraproduktiver kann es ja nicht werden :
Keine Sorge, das geht. Da ist noch eine Menge Luft nach oben...
Zitatsolange es Warheitsgemäss ist was du schreibst sollte dies rechtlich kein Problem sein. :
Auch Tatsachenbehauptungen können unter bestimmten Umständen Unterlassungs ansprüche auslösen und / oder eine Nötigung darstellen.
Man sollte den Rechtsanwalt bezüglich des Vorhabens befragen.
Ich glaube das seine Freunde mehr wissen was er für ein Mensch ist als der neue Lover seiner Ex. Des Weiteren wurden Pranger nicht ohne Grund abgeschafft und die Prangerei ins Internet zu verlagern ist einfach nur widerlich.Zitatalso stellt sich für mich die Frage ob man eventuell doch etwas erreich in dem seine Freunde und Bekannten mal erfahren was für ein Mensch ist... :
Grundsätzlich sind solche Aktionen Kindergartenreif.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Vater sich nach solch einer Aktion bei Euch meldet und einräumt in den letzten Monaten ein schlechter Vater gewesen zu sein und Euer Facebook-Post ihm endlich die Augen geöffnet hat.
Lasst solche Spielchen denn das verhärtet nur die Fronten und das Kind ist am Ende der Leidtragende Eurer Spielchen.
Zitat:solange es Warheitsgemäss ist was du schreibst sollte dies rechtlich kein Problem sein.
Sehe ich auch so aber ich würde den Punkt ergänzen um wahrheitsgemäß und nachweisbar.
Wenn Du beispielsweise behauptest: "Auf Auskunft seiner Finanzellen Situation hat er uns kein Antwort gegeben." würde ich mich fragen ob Du das beweisen kannst? Per Einschreiben mit Rückschein verschickt? Ansonsten kann der Vater behaupten das er ein solches Schreiben nie erhalten hat und Deine Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Zack... kommt der Bumerang in Form eines Anwaltsschreibens mit Unterlassungserklärung zurück geflogen.
Hallo,
man ist da auch sehr schnell im Bereich üble Nachrede / Verleumdung (186, 187 StGB).
Mein Rat dazu: Ignorieren, und zwar sowohl im richtigen Leben als auch bei Facebook.
Warum unnötig einen Kriegsschauplatz im Internet eröffnen und damit dann noch den Bekanntenkreis mit hinein ziehen?
Ich denke, da stehst du drüber
Grüße
Araval
Darüberstehen...in gewisser Weise schon...ganze liegt nun beim Gerichtsvollzieher dass dieser die Unterlagen eintreibt mit Haftandrohung...
Man fragt sich nur was geht in solch einem Menschen vor bzw. was hat er zu verbergen?
Danke für die Antworten.
Gruß
Sungam
Darüberstehen...in gewisser Weise schon...ganze liegt nun beim Gerichtsvollzieher dass dieser die Unterlagen eintreibt mit Haftandrohung...
Man fragt sich nur was geht in solch einem Menschen vor bzw. was hat er zu verbergen?
Danke für die Antworten.
Gruß
Sungam
Das bringt doch auch nichts, und ich finde es unwichtig, ob seine Freunde bei Facebook die Wahrheit über ihn kennen oder nicht. Wichtig ist doch, dass er sich endlich mit dem Anwalt auseinandersetzt. Also würde das passieren wenn du alles auf Facebook breit trittst? Eher nicht. Womöglich wird die Aktion dann so gedreht, dass er in einem Rechtsstreit etwas gegen dich in der Hand hat...
Sammle die Unterlagen und erkläre deinem (Stief)sohn die Situation, wenn er alt genug ist.
Die höchste Strafe ist dann nämlich wenn er damit bei seinem leiblichen Vater auftaucht und sagt :
"Ich bin dein Sohn wo warst du ****** die letzten 18 Jahre und wie hast du mich unterstützt ?!"
Hallo Sungam,
ich kenne ähnliches Verhalten aus eigener Erfahrung. Nur seitens einer Frau. Sie lamentierte auch im Netz wie großartig sie doch sei und wie böse ich. Irgendwann hatte ich die Faxen dicke und 'antwortete'. Hinterfragte ihre Behauptungen, bewusst aber ohne Beschuldigungen ihrer Person. Sie verstrickte sich in Widersprüche und bekam hernach den Gegendruck der anderen der Community zu spüren.
Unterm Strich betrachtet hat es aber nichts wirklich gebracht. Diese Internethetze wurde beendet, die Gesamtangelegenheit hat es jedoch verlängert und verteuert. Man hat sich gegenseitig hoch gespult und Zorn ist kein guter Ratgeber. Ich denke, ihr wollt die Angelegenheit eher vom Tisch haben, als sie zu verlängern.
Ich schlage vor, sichere die Daten einigermaßen gerichtsfest und belasse es ansonsten dabei. Mache deinem Anwalt Druck, er solle die Fristen kürzer setzen und Folgerungen umgehend - max 2 Tage nach Fristverletzung - umsetzen. "Rache" oder "Vergeltung" schmeckt am besten kalt.
Die Kinder mit hinein zu beziehen halte ich für denkbar ungeeignet. Kinder werden viel zu häufig Spielball trennender Eltern. Kein 'Geschenk' für deren Zukunft. Nachdem du sie aber sicher zu selbständig denkenden Menschen (mit-) erziehen willst, überlege dir die richtigen Fragen. Solche, die die Kinder zum eigenen Nachdenken anregen und ihre eigene Meinung zum Thema bilden lassen. Versuche dich dabei möglichst neutral zu verhalten.
So bin ich durchaus der Meinung meines Vorredners, "Die höchste Strafe ist dann nämlich wenn..." Nur wird diese 'Strafe' in der schwersten Form nicht den säumigen Vater treffen, sondern den Sohn ggfls sehr lange belasten. Wenn ich dich richtig einschätze, wohl kein erstrebenswertes Ziel.
Hallo Sungam,
ich kenne ähnliches Verhalten aus eigener Erfahrung. Nur seitens einer Frau. Sie lamentierte auch im Netz wie großartig sie doch sei und wie böse ich. Irgendwann hatte ich die Faxen dicke und 'antwortete'. Hinterfragte ihre Behauptungen, bewusst aber ohne Beschuldigungen ihrer Person. Sie verstrickte sich in Widersprüche und bekam hernach den Gegendruck der anderen der Community zu spüren.
Unterm Strich betrachtet hat es aber nichts wirklich gebracht. Diese Internethetze wurde beendet, die Gesamtangelegenheit hat es jedoch verlängert und verteuert. Man hat sich gegenseitig hoch gespult und Zorn ist kein guter Ratgeber. Ich denke, ihr wollt die Angelegenheit eher vom Tisch haben, als sie zu verlängern.
Ich schlage vor, sichere die Daten einigermaßen gerichtsfest und belasse es ansonsten dabei. Mache deinem Anwalt Druck, er solle die Fristen kürzer setzen und Folgerungen umgehend - max 2 Tage nach Fristverletzung - umsetzen. "Rache" oder "Vergeltung" schmeckt am besten kalt.
Die Kinder mit hinein zu beziehen halte ich für denkbar ungeeignet. Kinder werden viel zu häufig Spielball trennender Eltern. Kein 'Geschenk' für deren Zukunft. Nachdem du sie aber sicher zu selbständig denkenden Menschen (mit-) erziehen willst, überlege dir die richtigen Fragen. Solche, die die Kinder zum eigenen Nachdenken anregen und ihre eigene Meinung zum Thema bilden lassen. Versuche dich dabei möglichst neutral zu verhalten.
So bin ich durchaus der Meinung meines Vorredners, "Die höchste Strafe ist dann nämlich wenn..." Nur wird diese 'Strafe' in der schwersten Form nicht den säumigen Vater treffen, sondern den Sohn ggfls sehr lange belasten. Wenn ich dich richtig einschätze, wohl kein erstrebenswertes Ziel.
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