Theoretische Frage:
(war schon mal bei Inkasso drin, aber nun anderer Gesichtspunkt)
soll Vertrag für jmd. unterschrieben haben.
Ich weiß es aber bei besten Willen nicht mehr ob ich es getan habe oder nicht ( ging um Handyvertrag ). Da derjenige (den ich als Verdächtigen angegeben)diesbezüglich schon mal im Knast war, und ich mir zu 90 % sicher bin das ich keinen Handyvertrag oder dergleichen unterschrieben habe ging ich zum Anwalt ( das Inkassobüro der Handyfirma hatte bereits an mich geschrieben, da der andere nicht zahlte ). Alle kamen überein, das ich Anzeige wegen Urkundenfälschung bei der Polizei stelle.
Was ist nun, falls sich herrausstellt, das der Vertrag wirklich von mir unterschrieben worden ist und ich mich nur nicht daran erinnern kann.
1.Habe ich mich durch die gestellte Anzeige strafbar gemacht ( z.B. unsinne Inanspruchnahme der Staatsgewalt, oder Anschuldigung eines Unschuldigen etc ?! ).
2. Was würde mich erwarten? Das ich dann die Kosten der Auslagen der Polizei und so weiter tragen muß, das denk ich schon. Aber kriege ich dann noch ne extra Strafe aufgebrummt?
3. Hätte das Auswirkungen auf meine berufliche Laufbahn? Stehe davor Beamter auf Lebenszeit zu werden, und da ist auch ein Führungszeugniß fällig. Und davor habe ich schiß, wenn dann sowas wie oben da drinstehen würde.
Vielen Dank!
Mache ich mich strafbar? Handyvertrag für anderen unterschrieben
11. Januar 2004
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Frage vom 11. Januar 2004 | 12:12
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Mache ich mich strafbar? Handyvertrag für anderen unterschrieben
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#1
Antwort vom 11. Januar 2004 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
z.B. unsinne Inanspruchnahme der Staatsgewalt
Schöner Straftatbestand
Im Ernst: Im Raum stünden "falsche Verdächtigung" nach § 164 StGB
und (als Untertatbestand) "Vortäuschen einer Straftat" nach §145d StGB
Aber beide Vorschriften verlangen, daß man "wider besseren Wissens" handelt. Wenn Sie also (ggf.) das Gericht davon überzeugen können, daß dies nicht so ist (war), wird nichts passieren.
Anderenfalls: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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