MS-Patient mit Teilerfolg bei Klage auf Cannabisanbau
AFP VOM 21.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2353 Aufrufe Mehr zum Thema:Cannabisanbau
Ablehnender Bescheid von Bundesamt war rechtswidrig
Ein an Multipler Sklerose erkrankter Patient hat mit einer Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabisanbau einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht gab dem Mann teilweise Recht und erlegte dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte auf, über die Forderung des Klägers neu zu entscheiden. Den vorherigen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes verwarf das Gericht als rechtswidrig.
Der Patient strebt eine Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz zum Eigenanbau von Cannabis an - nach Ansicht seiner Ärzte hat sein jahrelanger regelmäßiger Cannabiskonsum günstige Effekte auf die mit seiner Erkrankung verbundenen Störungen der Bewegungskoordination. Das Bundesamt verwehrte die Anbau-Genehmigung jedoch mit der Begründung, eine solche Erlaubnis verstoße gegen das internationale Suchtstoffübereinkommen. Auch sei der selbst angebaute Cannabis zur medizinischen Versorgung des Klägers ungeeignet, da die Qualität des Wirkstoffs nicht nachgewiesen sei.
Dagegen wertete das Verwaltungsgericht den jahrelangen Eigenanbau von Cannabis durch den Patienten als Beleg, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem Wirkstoff nicht selbst schädige. Zudem müsse der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Vielmehr habe das Bundesamt auch bei einem Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen seien. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
21.01.2011 - 20:31 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


