Hallo,
aus meiner Historie kann man meine Vergangenheit entnehmen. Ich wurde anfang November 2014 verhaftet, Grund war Drogenhandel. Ich besaß zur Tatzeit auch kleine ca 2g Cannabis und 0,2g Heroin. In der Verhandlung gab ich an das die Drogen zum Eigenkonsum gedacht waren. Ende April 2015 war Verhandlung, ich legt wie bekannt Revision ein, die Anfang Dezember 2015 verworfen wurde vom Gerichtshof, somit war Urteil gültig.
Ich habe meine Strafe im September abgesessen (2/3 Reglung, vorzeitige entlassung). Bin seit August 2016 in der OVA und habe seit Oktober 2016 unbefristetes Arbeitsverhältniss als Servicetechniker im Kundendienst, brauche das Auto also.
Vor paar Tagen erhielt ich Brief von der Fsst zur Anordnung auf MPU, nach fast drei Jahren seit Tatzeitpunkt. Ich habe bis Oktober Zeit MPU beizubringen, was nicht möglich ist, da ich Absitinenznachweise machen muss, 12 Monate. Wenn nicht muss ich Führerschein
abgeben oder er wird entzogen. Gibt es möglichkeit die Frist zu Verlängern? Sprich die 12 Monate abstinenz zu machen um dann Chance zu haben MPU erfolgreich machen zu können?
Ich habe keine Punkte oder auffälligkeiten seit 2014 tatzeitpunkt. Mehrere Drogentest in JVA u OVA gemacht, die ich abgeben kann und angefordert habe. Ich habe selbstständig beim Arzt test gemacht, alles negativ. Positive Arbeitsbescheinigungen von meiner derzeitigen Firma sowie der Firma für die ich während der Revisionszeit gearbeitet habe. Ein Anwalt schlug mir vor das alles mitzunehmen zur Fsst. und bei einem persönlichen Gespräch zu versuchen eine Fristverlängerung zu bekommen, da besondere Umstände weil die Tat fast 3 Jahre zurückliegt usw.
Danke
Was kann ich noch machen um eine Fristverlängerung zu bekommen?
MPU nach fast 3 Jahren
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nichts,
außer dem persönlichen Gespräch mit FsSt. wird es keine Möglichkeiten geben und auch das wird alles andere als einfach.
Die Mitarbeiter der FsSt haben keine Interesse sich mit den MPU-Kandidaten auseinander zu setzen, dafür fordern sie ja die MPU.
Klage gegen den Verwaltungsakt Entzug der Fahrerlaubnis bringt Ihnen auch nichts.
Zum Einen haben Sie den Eigenkonsum bereits gerichtsfest zugegeben zum Anderen eh der Rechtsweg abgeschlossen sein würde haben Sie die Abstinenznachweise locker zusammen
-- Editiert von 3113 am 16.07.2017 12:35
Nicht, außer dem persönlichen Gespräch mit FsSt. wird es keine Möglichkeiten geben und auch das wird alles andere als einfach.
Die Mitarbeiter der FsSt haben keine Interesse sich mit den MPU-Kandidaten auseinander zu setzen, dafür fordern sie ja die MPU.
Klage gegen den Verwaltungsakt Entzug der Fahrerlaubnis bringt Ihnen auch nichts.
Zum Einen haben Sie den Eigenkonsum bereits gerichtsfest zugegeben zum Anderen eh der Rechtsweg abgeschlossen sein würde haben Sie die Abstinenznachweise locker zusammen
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Ich würde die Energie darauf konzentrieren, die Drogentests aus der JVA/OVA auf die 12 monatige Abstinenz anrechnen lassen zu können.
Bei ausreichender Haarlänge, gäbe es noch die Möglichkeit die Abzinenz mit einer Haarprobe nachzuweisen.
1cm für einen Monat.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten erstmal!
Ich habe jetzt 3 Test aus der OVA als Kopien zur Vorlage nächste Woche beim Gespräch mit Fsst.
Seit dem 10.7.17 läuft mein Abstinenzjahr. Gibt es die Möglichkeit, da ich im Vorfeld Test durch OVA gemacht habe und einen beim Arzt letzte Woche, dass ich nur 6 Monate Abstinenzjahr machen muss? Wie kann ich die Tests anrechen lassen?
Haarlänge geht leider nicht, da ich sehr kurze Haare habe.
Sollte ich zum Gespräch mit Fsst. noch zusätzlich schriftlich beantragen, dass ich Fristverlängerung bekomme?
-- Editiert von amarsch123 am 23.07.2017 11:21
Was ich generell nicht verstehe ist die Frist. Ich habe ca 3 Monate Zeit eine für mich positive MPU abzugeben um den Führerschein zu behalten. Da mindestens 6 Monate Abstinenznachweise zu führen sind, meist 12 Monate, ist es nicht möglich eine positive MPU abzugeben. Was soll das dann? Warum wird nicht gleich entzogen?
Und jetzt?
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