Hallo zusammen.
folgender Zwischenfall:
Wie jedes jahr finden auch dieses jahr wieder Mitarbeiterbeurteilungen in unser Firma
und Prämienauszahlung aus. Einige von uns sind vor einem Jahr noch sehr gut beurteilt worden z. b. bei einem Punktevergabe von max. 90 haben einige 60 oder 70 erreicht. Darf der Arbeitgeber diese Personen dieses Jahr schlechter Beurteilen ???
wenn Ja, Warum??? wenn nein, Warum????
Danke im Voraus.
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MItarbeiterbeurteilung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
wenn Ja, Warum??? wenn nein, Warum????
Ja, weil die Punktevergabe für dieses Jahr sich vermutlich nicht an den Leistungen des letzten Jahres orientiert.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Aber ist es denn nicht so dass man sich eigentlich nicht verschlechtern kann sondern nur verbessern? sprich was das wissen angeht, kann man sich ja nie verschlechtern sondern nur verbessern. klar ist das so ne sache mit krankenschein oder motivation eines mitarbieters wobei wiederrum ich letztes jahr fast zwei einhalb monate krank geschrieben war wegen eines berufunfalls sowas dürfen die ja nicht mitrechnen oder etwa doch? und nach einiger zeit kann man sich ja auch net verbessern wenn man fast alles weiß, der recht kommt eben durch erfahrung, und erfahrung sammelt nach einiger zeit aber man kann ja niemand schlechter hinstellen wenn einer immer seine leistung bringt und sein wissen dem entschprechend verbessert??
Was Berufsunfälle angeht würde ich auch wissen ob sie sowas überhaupt anrechnen dürfen oder ob manhaupt während eines berufunfalls gekündigt werden kann.
danke im vorraus.
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quote:
Aber ist es denn nicht so dass man sich eigentlich nicht verschlechtern kann sondern nur verbessern?
Leistung ist nicht gleich Wissen.
Und das Problem ist auch, dass Leistung von vielen Parametern abhängig ist und daher kaum stetig steigt.
Aber das große Problem ist die Frage der Beurteilung und diese ist in der Regel höchst subjektiv.
Zwar kann man irgendwelche Ziele definieren, aber Person A erhält ein Ziel, das leichter zu erreichen ist als für Person B ein anderes Ziel. Trotzdem erhält Person A mehr Punkte.
Nur in wenigen Bereichen kann man Leistung wirklich objektiv messen und es enthält daher sicherlich immer eine Komponente die heißt: Wie beliebt ist man beim Vorgesetzten.
Berufsunfälle können auch durch den AN selber begünstigt werden, daher könnte so etwas auch auf die Leistung einen Einfluss haben. Denn was bringt beispielsweise einem AG eine hohe Leistung, die nur erreicht wird, indem bestimmte Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. So etwas ist dann vollkommen kontraproduktiv, wenn dadurch ein Arbeitsunfall erfogt.
Es kommt eben wie üblich immer auf den Einzellfall an.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Wenn eine solche Leistungsbeurteilung im Unternehmen besteht, gibt es doch sicher einen Betriebsrat, der dieses System mitträgt, oder?
Wenn du dich zu schlecht beurteilt siehst, dann beschwere dich! Da diese Punktevergabe schließlich nicht willkürlich erfolgen darf, müssen ihr ja bestimmte Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden, die man auch diskutieren kann.
Ich finde auch, das solche Leistungsbeurteilung immer subjektiv ausfallen, nie gerecht sein können. Kein AG tut sich damit letztendlich keinen Gefallen.
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-- Editiert am 14.07.2010 12:47
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