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MA bekommt wg Vorgeschichte keine Visas

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MA bekommt wg Vorgeschichte keine Visas

Angenommen Unternehmer stellt einen Trainer ein, damit dieser international die Kunden international auf das Softwareprodukt des Unternehmens schult. Nach 3 Monaten Schulung für den neuen Trainer, und 3 monaten Arbeit in Deutschland stellt sich nun ein Problem. Bei der Einstellung hatte der Trainer seine Jugendsünden (Handel mit BTM) verschwiegen, weswegen er zum einen keine Einreise bekommt (Das er keine ESTA bekommen hat, hat er zunächst verschwiegen) U hat dann das Visum bezahlt, welches auch abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich ist ihm auch die Einreise in zwei Asiatischen Ländern verwehrt worden.

Da im Arbeitsvertrag steht, daß er zur betreuung Int. Kunden eingesetzt wird, und er großen Wert darauf gelegt hat, auch in den Vertrag hineinzubekommen, daß er bei bestimmten Airlines vorne sitzen darf; ist dieser Vertrag fristlos Kündbar?
Wer muss für den Storno aufkommen, wenn man das ESTA nicht bekommen hat und die Klappe gehalten hat, so daß dies erst am Flughafen herausgekommen ist. Der MA hat einen Monat vorher selbst darum gebeten, sich selbst ums ESTA zu kümmern und dies nicht der Teamassistentin zu übergeben.

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von Lifeguard am 29.06.2011 14:23
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>MA bekommt wg Vorgeschichte keine Visas
Wie hat der denn in Deutschland gearbeitet? Mit einem Visum geht das so ganz und gar nicht. Aufenthaltserlaubnis + Genehmigung von Afa, auf Antrag des Arbeitgebers, oder wie?

wirdwerden

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von wirdwerden am 29.06.2011 14:58
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>MA bekommt wg Vorgeschichte keine Visas
wenn wegen dieser geschichten der mann nicht vertragsgemäß eingesetzt werden kann, ist er auch kündbar. ob fristlos, halte ich für fraglich - das dürfte davon abhängen, ob er seine verfehlungen im einstellungsgespräch hätte offenbaren müssen.

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von blaubär+ am 30.06.2011 08:09
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>MA bekommt wg Vorgeschichte keine Visas
Also Vorstellungsgespräch am 20.9.10 zur Einstellung 1.10.

Aufgabengebiet: Schulung beim Kunden(international) auf Spezialsoftware. Schulung des Trainers erfolgt auf kosten des AG und dauert 3 Monate. Probezeit 6 Monate. Schulung ging bis mitte Dez 10. Dann Kundenaufträge in Deutschland.
Im März dann Ankündigung für Kundentermine im Juni International. Ticket wurde im März gebucht. Teamassistentin bat AN um den Reisepass, damit sie dass ESTA machen kann. AN wollte dies nicht und sagte er kümmert sich drum. Am Abflugtag Chef und AN sind am Flughafen kommt raus, das ESTA nicht durchgegangen ist. Also Kundentermin um 14 Tage verschoben und AN zum Konsulat geschickt.
Nun stellt sich herraus, der gute Herr bekommt kein Visum.
Flugticket ist gegen Gebühr umbuchbar, jedoch nicht stornierbar.
Weiter stellt sich raus, der darf auch nicht nach Asien und ist somit kaum einsetzbar. Ist es wirklich so, daß der AG auf allen kosten (Ticket, Schulung) sitzen bleibt, obwohl er beim Einstellungsgespräch explizit gefragt hat, ob in den letzten 10 Jahren international etwas vorgefallen ist, was nicht im Führungszeugnis steht?

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von Lifeguard am 05.07.2011 19:51
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