Im Jahre 1996 habe ich eine Wohnung gemietet, die möbliert war. Im mietvertrag steht jedoch nichts von einer Möbilierung. nun habe ich die Wohnung gekündigt, und der Vermieter verlangt, daß alle Möbel in der Wohnung verbleiben sollen. Einen Teil habe ich ihm jedoch schon zurückgegeben und ausgetauscht (auf meine Rechnung).Wann sind die Möbel abgenutzt? Wann ist der Teppich abgenutzt? Wie wird bewiesen, wem was gehört?
Vielen Dank im vorau für die Diskussionsbeiträge
Möbilierung
3. Juli 2002
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Frage vom 3. Juli 2002 | 12:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbilierung
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#1
Antwort vom 3. Juli 2002 | 14:11
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Das gilt natürlich nicht für die von Ihnen angeschafften Möbel, sofern die Ursprungseinrichtung an den Vermieter zurückgegeben wurde.
Ob der seinerzeitige Teppich mittlerweile abgenutzt ist, dürfte doch ohne Belang sein, er bleibt einfach in der Wohnung. Ansonsten gelten Teppiche nach ca. 7 Jahren als verschlissen.
Den Beweis führt man in Prozessen mit Sachverständigengutachten, Urkunden (Verträge, Kaufquittungen, etc.) und Zeugen. Zumindest dem Vermieter müßten noch alle Anschaffungsbelege vorliegen, da er diese für das Finanzamt 10 Jahre lang aufbewahren muß.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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