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Mündliche Zusage

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Mündliche Zusage

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von guest-12326.10.2009 11:05:48 am 09.08.2005 16:14
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>Mündliche Zusage
Was wurde denn konkret vereinbart/gesagt?
Gehalt? Arbeitszeit? Sonstige Vertragsbedingungen?
Mündliches ist eben sehr schwer nachweisbar. (selbst mit Zeugen weiß man ja nicht, was im nachhinein dazu ausgesagt wird)

Ich sehe deine Chancen da als gegen Null tendierend.

MfG


von venotis am 09.08.2005 16:26
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>Mündliche Zusage
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 11:05:48 am 09.08.2005 16:44
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>Mündliche Zusage
Wenn Ihre Mutter die Bestätigung bezeugen kann, können Sie Schadensersatz fordern. Die Beweislast liegt jedoch bei Ihnen.

Fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens nach der Vorgehensweise - aber Achtung diese Kosten werden nicht ersetzt, jedoch dürften Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wenn Sie über kein Einkommen verfügen.


von Rechtsanwalt Oliver Kranz am 09.08.2005 17:33
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>Mündliche Zusage
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 11:05:48 am 09.08.2005 17:37
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>Mündliche Zusage
Die Nachricht auf der Mailbox ist zumindest mal ein starkes Indiz für Ihre Behauptungen. Ich weiß aber nicht, wie Sie diese Nachricht sichern können. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die irgendwann auch gelöscht wird.

Im Übrigen ist eigentlich alles gesagt. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist verbindlich. Ist eben alles eine Frage des Beweises. Ich würde es zumindest versuchen und umgehend einen Anwalt aufsuchen.

Gruß,

Axel


von AxelK am 09.08.2005 19:37
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>Mündliche Zusage
Ein Arbeitsplatz bringt dies allerdings nicht. Da mit einer Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen (Probezeit) zu rechnen ist, kann der einzufordernde Schaden m. E. nur bei einem halben (maximal ganzen) Monatsgehalt liegen.


von jb am 09.08.2005 20:13
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>Mündliche Zusage
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 11:05:48 am 09.08.2005 23:42
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>Mündliche Zusage
Auch wenn ich meinen Vorschreibern bezogen auf die rechtliche Situation nur zustimmen kann, habe ich auch gleich gedacht, dass das wohl dann nix mehr wird mit der Zusammenarbeit.
Wenn Sie, wie schon geschrieben, Zeugen (Mutter) und Mailbox-Text haben, dann sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht (Fachleute finden Sie über die Anwaltskammer) hinzuziehen. Ich halte es für möglich, dass der Arbeitgeber für die Ihnen entstandenen finanziellen Verluste einstehen muß.


von hamburgerin01 am 10.08.2005 00:29
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>Mündliche Zusage
--- editiert vom Admin


von guest-12326.10.2009 11:05:48 am 10.08.2005 01:03
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>Mündliche Zusage
Prozesskostenhilfe --> http://www.123recht.net/article.asp?a=47&;f=ratgeber_kosten_prozesskostenhilfe&p=1
...und dann einfach weiterblättern.


von venotis am 10.08.2005 02:35
Status: Tao (9605 Beiträge)
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