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AFP vom 26.11.2008   610 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

München findet sich im Fall um KZ-Wächter Demjanjuk nicht zuständig

Bundesgerichtshof muss Ort für Anklage klären

Im Fall des als "Iwan der Schreckliche" berüchtigten früheren KZ-Wächters John Demjanjuk hat die Staatsanwaltschaft München eine Anklageerhebung abgelehnt. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft habe die örtliche Zuständigkeit für den Fall verneint, sagte der Leiter der NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg, Kurt Schrimm, am Mittwoch auf Anfrage. Die Behörde habe dies damit begründet, dass Demjanjuk sich kurz vor seiner Ausreise in die USA 1952 nicht mehr im Einzugsgebiet München, sondern in Ludwigsburg und Bremen aufgehalten habe. Schrimm sagte, er habe bereits die Akten des Falls an den Bundesgerichtshof geschickt, damit dieser die örtliche Zuständigkeit kläre. Dies werde voraussichtlich "einige Wochen oder wenige Monate dauern".




Schrimm zeigte kein Verständnis für die Entscheidung der Münchner Ermittler. Zwar habe sich der als Iwan Demjanjuk in der Ukraine geborene, heute 88-Jährige tatsächlich vor seiner Ausreise jeweils etwa zwei Wochen in Ludwigsburg und Bremen aufgehalten. In Ludwigsburg sei er aber nur gewesen, da dort die Visa-Stelle der USA war. In Bremen habe er schlicht auf einen freien Platz in einem Schiff gewartet. Dies erfülle nach seiner Auffassung nicht die Ansprüche an einen Aufenthaltsort. Tatsächlich gelebt habe Demjanjuk zuletzt in Feldafing bei München.

Die NS-Fahnder werfen dem inzwischen staatenlosen Demjanjuk Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 europäischen Juden vor. Er gehörte nach den Ludwigsburger Vorermittlungen 1943 für knapp ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor in Polen. In dieser Zeit wurden dort mindestens 29.000 Juden getötet.

26. November 2008 - 17.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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