Bernhard Müller, Berlin beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht, Mietrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Familienrecht, Vertragsrecht.
Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen.
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