Möbelkauf und Rücktrittsrecht

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Möbelkauf und Rücktrittsrecht

Hallo Ihr Lieben,

bin das erste Mal hier bei Euch im Forum und habe ein kleines (bzw. großes) Problem.
Habe mir Möbel im Möbelhaus bestellt, welche ich allerdings wieder abbestellen wollte. Jedoch war die Frist von drei Wochen bereits überschritten. Ich habe 50 % des Kaufpreises bei Vertragsabschluß schon bezahlt. Ich bot an, daß ich 25 % des Kaufpreises als Schadensersatz bezahlen werde. Jedoch ging das Möbelhaus nicht drauf ein und sagte mir, daß die Möbel geliefert werden. Ich werde die Möbel aber nicht annehmen. Was könnte dann auf mich zukommen?

Lieben Gruß
Mo





von Mo311 am 20.11.2008 17:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Möbelkauf und Rücktrittsrecht
Wenn kein gesetzliches (weil (kein) Fernabsatz) oder vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht (mehr) besteht, wird man dich notfalls erfolgreich auf Abnahme Zug um Zug gegen Bezahlung des vollen Kaufpreises verklagen können.


von Leibgerichtshof am 20.11.2008 18:42
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Möbelkauf und Rücktrittsrecht
die werden die Möbel auf deine Kosten sicher auch noch vernichten. Wohl aber aus Kulanz einfach nur behalten.
Bezahlen musst du trotzden.

K.


von mustermann2000 am 20.11.2008 20:41
Status: Philosoph (653 Beiträge)
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