Möbelkauf und Rücktrittsrecht
Hallo Ihr Lieben,
bin das erste Mal hier bei Euch im Forum und habe ein kleines (bzw. großes) Problem.
Habe mir Möbel im Möbelhaus bestellt, welche ich allerdings wieder abbestellen wollte. Jedoch war die Frist von drei Wochen bereits überschritten. Ich habe 50 % des Kaufpreises bei Vertragsabschluß schon bezahlt. Ich bot an, daß ich 25 % des Kaufpreises als Schadensersatz bezahlen werde. Jedoch ging das Möbelhaus nicht drauf ein und sagte mir, daß die Möbel geliefert werden. Ich werde die Möbel aber nicht annehmen. Was könnte dann auf mich zukommen?
Lieben Gruß
Mo
von Mo311 am 20.11.2008 17:38
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