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Männer fühlen sich geschröpft und Frauen unterversorgt

AFP VOM 8.12.2000 | Nachrichten - Aktuelles | 5316 Aufrufe
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Familienrecht, Scheidungsrecht, Scheidung

- Scheidungsrecht polarisiert noch 25 Jahre nach Verabschiedung

Auf der Homepage von Maenner-online.de oder in Selbsthilfegruppen klagen sie ihr Leid: frustrierte Männer, die sich durch das Scheidungsrecht elementar benachteiligt fühlen. Geschiedene Frauen sind sich dagegen in ihrem Ärger oft einig, dass sie ihren Verflossenen regelmäßig wegen des Unterhalts nachlaufen müssen. Dabei ziehen Juristen und Beratungsstellen 25 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 11. November 1975 eine überwiegend positive Bilanz der Reform, auch wenn sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung einräumen.

"Die Reform hat das Eherecht einfach an die veränderte gesellschaftliche Realität angepasst", sagt der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki. Es sei zeitgemäß gewesen, das vorher gültige Schuldprinzip durch die Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe zu ersetzen. Seit der Reform können sich Eheleute einvernehmlich scheiden lassen, wenn sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Will nur einer von beiden die Scheidung, beträgt die Frist drei Jahre. Vor der Reform wurde ein Ehepartner schuldig gesprochen; waren sich beide einig über die Scheidung, übernahm meist der Mann die Rolle des "Schuldigen". Denn eine Frau, die schuldig geschieden wurde, hatte kein Recht auf Unterhalt.

Dass mittlerweile fast jede zweite Ehe in die Brüche geht, hat nach Ansicht Willutzkis sicher nichts damit zu tun, dass die Scheidung erleichtert wurde. Problematisch habe sich in der Praxis allerdings der Unterhaltsanspruch der Frau ausgewirkt, weil das Gesetz in einer Zeit der Vollbeschäftigung geboren wurde. Inzwischen sei dadurch die "Arbeitslosigkeit der Frauen privatisiert" worden, indem die Männer ihre beschäftigungslosen Ex-Frauen unterstützen müssten.

Die Scheidungsanwältin Angelika Schunke aus Braunschweig sieht indes die bessere Absicherung der Frau durch die Reform durchweg positiv. Durch den Zugewinn- und den Versorgungsausgleich könne die geschiedene Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens und der Rentenanwartschaften beanspruchen.

Das Vorurteil vom ausgebeuteten Ehemann, der seiner geschiedenen Frau ein Leben in Saus und Braus finanziert, hält Schunke für "ziemlich großen Schwachsinn". Schließlich hingen die Ansprüche der Frau von ganz vielen Fragen ab wie der Dauer der Ehe oder der Ausbildung der Frau. Keineswegs seien die Männer dadurch pauschal benachteiligt.

Auch Willutzki glaubt nicht an das Bild von der "schmarotzenden Ex-Chefarztgattin, die partout keine angemessene Arbeit findet". Eine Bonner Anwältin habe mal eine stattliche Belohnung für jenen ausgelobt, der ihr einen solchen Fall belegt: "Das Geld ist bis heute nicht abgeholt worden." Trotzdem warnt der Jurist davor, die finanziellen Folgen der Scheidung zu verharmlosen. "Wir scheiden einfach zu viele arme Paare, bei denen das Geld nicht für zwei Haushalte reichen kann."

Das zeigen auch die Zahlen des Bundesverbandes Alleinerziehender Mütter und Väter: Danach bezieht ein Fünftel aller alleinerziehenden Frauen Sozialhilfe. Und der staatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Väter nicht zahlen können oder es einfach nicht tun, steigt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums stetig.

Schlimmer noch als die finanziellen Folgen einer Scheidung kann sich nach Ansicht von Experten aber die psychische Belastung auswirken. Er habe in seiner Praxis immer mehr Männer, "die nach einer Scheidung erheblich leiden", berichtet der Düsseldorfer Psychologe Günther Thomas. Auch Willutzki weiß, dass Männer mehr emotionale Probleme mit Scheidungen haben als Frauen. Schließlich seien meist die Männer die Verlassenen: Zwei Drittel aller Scheidungsanträge werden von Frauen eingereicht.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2000

Leserkommentare
von grayhound am 29.03.2011 07:59:14# 1
Wenn das Angebot der Bonner Anwltin noch besteht darf ich ihr vielleicht meinen Fall mal schildern. Ich wurde durch die Unterhaltsforderungen einfach kaputtgeklagt (Privatinsolvenz).
    
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