Mängel bauseits werden nicht beseitigt
Hallo zusammen,
sorry mir ist kein besserer Betreff eingefallen.
Wir haben Probleme mit einem Kunden, der bauseits einen Kanal verlegt hat.
Die Pflasterarbeiten können nicht fortgesetzt werden, da der Kanal nicht in vorgeschriebener Tiefe verlegt wurde.
Nach mehrmaligem Telefonaustausch und einem Schriftwechsel, mit der Bitte und Korrektur, liegt die Sache jetzt erst mal beim Anwalt.
Dieser kann sich aber erst nächste Woche damit befassen.
Wir haben nun ein Schriftstück vom Gegenanwalt vorliegen, mit Fristsetzung bis zum 01.12.08, die wir nicht einhalten können.
Aber jetzt zum wesentlichen Punkt.
Der Kanal auf diesem Grundstück wurde bauseits angelegt. Wir werden die Pflasterarbeiten nicht fortsetzen können, da schwere Maschinen zum Einsatz kommen und damit die Gefahr besteht, dass der Kanal bricht.
Mein Mann will nun dem Bauherr mitteilen, dass er die Arbeiten nur fortsetzt, wenn mein Mann aus der Haftung entlassen wird.
Ich bin der Ansicht, dass ist keine gute Lösung, denn zum einen wäre das Pfusch, denn die Arbeiten wären nicht fachgerecht ausgeführt und, sollte es zur Korrektur des Kanals kommen, müsste das auch bezahlt werden.
Der Streitwert wurde auf 10,000 Euro gesetzt, aber ein Teil der erbrachten Leistungen wurden schon bezahlt. Nimmt man denn die gesamte Summe des Angebotes um den Streitwert zu ermitteln?
Dementsprechend ist die Anwaltsgebühr des Gegeners auch nicht mehr schwindelfrei, und wer bezahlt den Spass am Ende?
Jemand eine Idee?
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Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny
von Anny am 20.11.2008 14:20
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