
Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter (oder empfangsberechtigten Personen vor Ort, z.B. Reiseleiter) angezeigt haben, um anschließend mindern zu können. Dies sieht das Gesetz als zwingende Voraussetzung für eine Minderung. Muster
Merke: Ohne Anzeige kein Geld!
Dies hat einen einfachen Grund: dem Veranstalter muss die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen.
Doch wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen:
Laut Gesetz kann auch ohne Anzeige des Mangels getrost gemindert werden, wenn das Unterlassen der Anzeige nicht schuldhaft war.
Mit anderen Worten: Kann dem Mangel offensichtlich sowieso nicht abgeholfen werden, braucht er auch nicht angezeigt werden. In diesem Fall handeln Sie nicht schuldhaft, wenn Sie die Anzeige unterlassen. Sie können dann getrost Ihr Geld einfordern, wenn sie wieder zu Hause sind.
Es gibt noch andere Fälle, in denen eine Anzeige als entbehrlich angesehen werden kann, z.B. wenn der Reiseveranstalter den Mangel kennt, da er diesen selbst verursacht hat.
Da Gerichte dies jedoch unterschiedlich handhaben, ist auf Nummer Sicher zu gehen: Lieber zu viel anzeigen als zu wenig!
