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Lufthansa darf Leih-Stewardessen auf Flügen einsetzen

AFP VOM 3.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 883 Aufrufe
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Lufthansa, Leih-Stewardessen

Flugbegleiter erleiden juristische Schlappe vor Landesarbeitsgericht

Die Stewardessen und Stewards der Lufthansa haben im Kampf gegen Leiharbeit an Bord von Flugzeugen des Konzerns eine juristische Schlappe erlitten. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main, das im Februar einen Antrag der Flugbegleiter auf eine einstweilige Verfügung gegen die Lufthansa abgelehnt hatte. Darin hatte die Vertretung des Kabinenpersonals den Konzern aufgefordert, an Bord von Flugzeugen weiter nur eigene Beschäftigte arbeiten zu lassen und keine Flugbegleiter von Leiharbeitsunternehmen.

Das Landesarbeitsgericht befand nun, der Betriebsrat der Flugbegleiter sei in dieser Angelegenheit "nicht zuständig". Etwaige Ansprüche in der Angelegenheit könnten "allein die Tarifvertragsparteien" verhandeln, also Gewerkschaften und der Konzern. Deswegen sei auch eine frühere Vereinbarung zwischen Lufthansa und Gewerkschaften zum Verzicht auf Leiharbeiter für die Entscheidung des Arbeitsgerichtes über die einstweilige Verfügung ohne von Bedeutung gewesen.

2005 hatte die Lufthansa in einer Vereinbarung zugesagt, vorerst nur eigenes Kabinenpersonal an Bord seiner Flugzeuge einzusetzen. Diese Vereinbarung war bis Ende 2008 befristet. Die Personalvertretung der Flugbegleiter vertrat jedoch die Ansicht, dass diese Vereinbarung weiter gültig war.

Die Lufthansa lässt seit Anfang Juni auf Flügen ab Berlin Leih-Stewardessen und -stewards arbeiten. Der Konzern will rund 200 dieser Leiharbeiter einsetzen. Diese verdienen zu Anfang auf Niveau der Lufthansa-Mitarbeiter, steigen jedoch erst später in neue Gehaltsgruppen auf. Außerdem gelten für diese Zeitarbeiter längere Arbeitszeiten.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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