Luftfahrtbundesamt- Beschäftigungsbezogenze Überpr

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
tobdoggydog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Luftfahrtbundesamt- Beschäftigungsbezogenze Überpr

Hallo,
ich muss von meinem Arbeitgeber aus eine Beschäftigungsbezogene Überprüfung ausfüllen.

Dort wird unter anderem eine Selbsterklärung der Straffälligkeiten in den letzten 5 Jahren verlangt.

Jetzt wollte ich wissen ob mit Straffälligkeiten auch Verkehrsverstöße gemeint sind. Also geblitzt werden, mit Punkt :) oder Verkehrsunfälle



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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Damit sind Straftaten gemeint. Die kann man auch im Straßenverkehr begehen, in Form von Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr etc. Alles, was nur Bußgelder nach sich zog, gehört nicht dazu - das sind Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
tobdoggydog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

zählen Punkte auch zu "nur Bußgelder" ?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn es sich um Punkte für Ordnungswidrigkeiten handelt, ja. Aber man kriegt halt auch für Verkehrsstraftaten Punkte.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Bei dieser Überprüfung handelt es sich wahrscheinlich um die Thematik "bekannter Versender", oder? Dazu habe ich mal aus Interesse ein paar (fiktive) Fälle mit unserem Beauftragten durchgesprochen.

Die Quintessenz daraus ist, dass es bei dieser Überprüfung darum geht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschliessen, dass sich die Person an Waren "vergreift", die per Luftfracht transportiert werden. Heutzutage ist also vor allem wichtig, dass z.B. keine Bombe an Bord geschmuggelt wird.

Dazu wird auf Verurteilungen geschaut, diese werden aber auch in gewisser Weise eingeordnet. Z.B.
a) Du wirst verurteilt wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall: sollte kein Problem für Dich bei Deinem AG darstellen
b) Du erhälst eine vielleicht sogar vergleichbar hohe Strafe wg. illegalem Besitz oder Verkauf von Waffen oder Sprengstoff: hier wird es dann schon ziemlich kritisch für Dich, weil Du ins "Schema" passt...

Meines Wissens gilt etwas erst als Straftat, wenn man zu mind. 90 Tagessätzen oder Gefängnis verurteilt wurde.

Liebe Grüße

Line

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

So ist es. Und da hilft auch Verschweigen nicht, denn bei Überprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird auch der Bundeszentralregisterauszug angefordert, wo alle strafrechtlichen Verurteilungen vermerkt sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Der Bundeszentralregisterauszug muss hier nicht angefordert werden, solange man nicht Beauftragter ist, reicht eine Selbstauskunft. Der Arbeitgeber kann aber auch eine vollständige Überprüfung verlagen.

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#9
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe nochmal eine dringende Frage zu diesem Thema.

Der Arbeitgeber von Person X sitzt in Deutschland. Da die Zentrale im weiten Ausland sitzt, muss Person X zu dieser ab und an Pakete schicken. Um diesen Prozess zu beschleunigen(Zoll...), soll Person X an dieser:
Selbstauskunft- Beschäftigungsbezogene Überprüfung gem. VO EU 185/2010 Punkt 11.1. ff

teilnehmen.


Person X hat nun eine "Dummheit" in seiner "Jugend" begangen:
Person X hatte 2009 eine Verhandlung wegen Geldfälschung.
Dieser wurde verurteilt zu:
- 6 Monate Freiheitsstrafe , welche zur Bewährung ausgesetzt wurde(2Jahre)
- eine Geldbuße von 300 Euro

erhalten. Die Bewährungszeit endete im Okt. 2009.



Wenn Person X nun an dieser Überprüfung teilnimmt, wird der Arbeitgeber von dieser Straftat erfahren und ihm kündigen?

Würde mich über Feedback sehr freuen

Gruss


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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Die Bewährungszeit endete im Okt. 2009. Sie meinen sicher Oktober 2011, so daß die Verurteilung im Oktober 2009 war? Dann erfährt der AG todsicher davon, denn da wird das Bundeszentralregister abgefragt und da steht das todsicher noch drin (Löschfrist 5 Jahre, wenn es eine Jugendstrafe war, ansonsten 10 Jahre). Ob er Sie nun deswegen kündigt, wird hier keiner wissen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#11
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Genau sie endete 2011, tut mir Leid. Es war auch keine Jugendstrafe, also beträgt die Frist 10 Jahre?

Das hieße wenn Person X, bis Okt. dieses Jahres abwartet, muss er diese Straftat nicht in diesem Formular angeben?



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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das hieße wenn Person X, bis Okt. dieses Jahres abwartet, muss er diese Straftat nicht in diesem Formular angeben? Moment mal - es geht hier doch um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Bereich Luftsicherheit. Da checkt der AG das BZR, und dort findet er den Eintrag. Es wäre also höchst unschlau, das nicht anzugeben. Und der Oktober diesen Jahres ist hier ganz unrelevant - der wäre bloß bei einer Jugendstrafe relevant.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#13
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, also im Antrag steht:
-Bekannter Versender Luftsicherheitsprogramm
-Selbstauskunft beschäftigungsbezogene Überprüfung

Ah ok, ich dachte nach 5 Jahren wäre es auch im BZR gelöscht :/ , ja da hat Person X wohl Pech gehabt.

Ich danke für die schnellen Infos


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#14
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage dazu: Wie wird zugeorndet, welche Straftat zur Ausübung der Tätigkeit relevant ist oder nicht?

Wie seht ihr das, bei der hier vorliegenden Straftat, Geldfälschung? Ich weiss es ist nicht schön, aber hat mit Bomben bauen nichts zu tun ^^


Und noch eine dritte, gerade eingefallene , Frage:
Was steht im BZR? Nur das Urteil?


Danke

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wie seht ihr das, bei der hier vorliegenden Straftat, Geldfälschung? Ich weiss es ist nicht schön, aber hat mit Bomben bauen nichts zu tun ^^ Ja, aber auch das Eigentum der Passagiere im Luftverkehr soll geschützt werden. Und das Eigentum von Flughäfen und Fluggesellschaften auch. Kurz gesagt - so rasend vertrauenerweckend ist das nicht...
Was steht im BZR? Nur das Urteil? Delikt, Strafe, Datum der Tat, Urteilsdatum, rechtskräftig seit...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#16
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ok :/...also wird Person X am besten direkt zu seinem Vorgesetzten gehen und den Fall schildern?Oder zum Beauftragten in der Firma?

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ja, wer in der Hierarchie Ihrer Firma da nun zuständig ist, weiß ich auch nicht. Ich habe übrigens die banal-peinliche Vorgeschichte Ihrer Verurteilung gelesen - es dürfte sinnvoll sein, das von sich aus anzusprechen, denn wenn die bloß den blanken BZR-Auszug haben, klingt es schlimmer, als es tatsächlich war.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#18
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ah ;) Da hatten Sie sicher was zum lachen ;)

Das werde ich auch machen und auch alles mit Fotos belegen....es wird nur sehr peinlich. Ich hoffe, das ich meine Arbeitsstelle nicht verliere:/....

Vielen Dank für das Gespräch

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Soweit ich weiß, wird in diesem Formular nur nach Straftaten der letzten 5 Jahre gefragt. Richtig?

In dem Fall bräuchten Sie die Sache ab Okt. 2014 tatsächlich nicht mehr angeben .

Wenn eine BZR-Vollauskunft gezogen wird, was hier wohl der Fall sein wird (rechtlich möglich ist es ohne weiteres), erfährt das Luftfahrtbundesamt (also nicht gleich direkt der Arbeitgeber) aber trotzdem von der Verurteilung, da die BZR-Speicherfrist halt 10 Jahre sind.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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