Lüften im Treppenhaus im Winter

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)
Lüften im Treppenhaus im Winter

Mache mir Gedanken zu folgender Problematik:

Im Miethaus befindet sich ein kleines Fenster von ca. 60 x 60 cm, das sich mittels Entriegelung öffnen und nur kippen lässt. Eine der Mietparteien, in deren Einzugsgebiet sich dieses Fenster befindet (ein paar Stufen tiefer gegenüber Wohnungstür) meint, daß es Tag und Nacht, egal bei welcher Witterung, geöffnet bleiben muss. Selbst bei Schneeverwehungen und Frost wird es wieder aufgerissen. Warum es geöffnet sein muss, erschließt sich nur dieser einen Partei. Die andere kocht äußerst selten und verbreitet auch sonst keine unangenehmen Gerüche von Deo, Raumduft oder Müll vor der Türe.

Nun hat die passive Partei Feuchtigkeitserscheinungen an der Wand ihrer Whg. ausgemacht (und gemeldet), die an den kalten Hausflur grenzt. Außerdem hat sie den Eindruck, daß dieses Zimmer und der hinter der Wohnungstür liegende Teil der Diele nicht vernünftig warm wird. Sie hält die Tür des besagten Zimmers sowie die des gegenüberliegenden (Küche) ständig offen, heizt beide Räume auch bei Abwesenheit auf 18 bis 20 Grad (abends stärker). Unter der Wohnungstüre zieht es durch, der Holzboden der Diele und der Küche ist recht kühl. Zudem besteht der Verdacht, daß weitere Feuchtigkeitserscheinungen in der Küche, die sich am Fenstersturz der Wand gebildet haben, die gegenüber der Wohnungstür liegt, nicht nur auf einen offensichlichen Baumangel zurückzuführen sind, sondern u. U. ebenfalls von der kalten Luft, die aus dem Hausflur in die Wohnung gelangt, beeinflusst werden.

Der Vermieter, dem die Nöte seiner Mieter meist egal sind, hat immerhin ein Rundschreiben zur Dauer einer evtl. notwendigen Lüftung und die Angaben der passiven Partei bei einem Mitmieter geprüft. Was weiter passiert, ist nicht bekannt. Vermutlich will er die aktive Partei "ansprechen", was zumindest für die passive Partei mit weiteren Unannehmlichkeiten einhergehen wird.

Meine Überlegungen sind folgende:
1. Was kann der Vermieter überhaupt unternehmen? Mir erscheint nur noch eine Abmahnung möglich, die aber im Endeffekt auch nichts bringt. Abmontieren des Fenstergriffs ist nicht ohne weiteres möglich, da müßte schon ein Handwerker ´ran. Sollte nicht auch der Vermieter Angst um die Bausubstanz haben? M. E. kann Kipplüften in der Wohnung nicht verpönt sein, im Hausflur aber gewünscht.

2. Welche Möglichkeiten hat die passive Partei? Auf der einen Seite sieht sie den Schimmel wachsen, auf der anderen Seite hat sie wenig Lust, ständig darauf zu lauern, das Fenster schließen zu können. Auch muß sie mit weiteren Repressalien rechnen. Wenn Mietminderung wegen erhöhten Heizbedarfs ín Frage kommt (wegen Schimmel nach Verzug sowieso), um wieviel Prozent und wovon? (Netto-Kaltmiete,Warmmiete oder nur HK?)

Für Eure Ideen schon jetzt herzlichen Dank!

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-- Editiert am 09.01.2010 16:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moers-Mitte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo zusammen,

bin neu hier, habe aber ein ähnliches Problem.

Wir wohnen in Moers in einem sehr schönen Haus mit sechs Eigentumswohnungen. Drei Wohnungen werden von ihren Eigentümern bewohnt, drei sind vermietet.
Wir sind Mieter, und somit ohne Rechte im Haus (so verhalten sich zumindest die Eigentümer).

Wir wohnen als Mieter in der 2. Etage. Ein Nachbar (Eigentümer) aus der 1. Etage stellt auch ständig alle Fenster auf. Egal wie warm oder kalt es ist. Zusätzlich wird dann auch noch die Tür zum Keller geöffnet. Es herrscht also richtiger Durchzug.
Raucher oder Tiere wohnen nicht im Haus.
Wir sind auch nicht gegen regelmäßiges Lüften, aber offene Fenster "rund um die Uhr" geht gar nicht.

Gespräche mit den Eigentümern haben uns nichts gebracht. Unsere Hinweise auf die Gefahr eines Einbruchs (inclusive Info-Material der Kriminalpolizei) werden ignoriert. Die Treppenhausfenster sind kinderleicht über den Balkon des besagten Nachbarn zu erreichen.

Da hier im Hause bereits dreimal durch die Haustür eingebrochen wurde, haben die Eigentümer eine Haustür einbauen lassen, welche sich automatisch verriegelt.
Alles ist von der Straße her sehr Gut einsehbar.
Der Heizernergieverbrauch steigt stetig, aber es interessiert niemanden.

Hat jemand eine Idee?? Wir wollen allerdings nicht umziehen, und ein Vorhang von innen vor die Wohnungstür ist ebenfalls indiskutabel

37x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Moers-Mitte):
bin neu hier, habe aber ein ähnliches Problem.

Dann eröffne bitte einen neuen, eigenen Thread. Es macht sich nicht gut, wenn ein Trittbrettfahrer einen 7Jahre alten Beitrag für seinen Beitrag missbraucht.

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120306 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Moers-Mitte):
Unsere Hinweise auf die Gefahr eines Einbruchs (inclusive Info-Material der Kriminalpolizei) werden ignoriert.
Zitat (von Moers-Mitte):
Da hier im Hause bereits dreimal durch die Haustür eingebrochen wurde,

Braucht man die Fenster offenbar gar nicht? Warum sollte man sich also die Mühe des kletterns machen?



Zitat (von Moers-Mitte):
Der Heizernergieverbrauch steigt stetig, aber es interessiert niemanden.

Was soll die Heizung eurer Wohnung mit der lüftung de Flurs zu tun haben?



Zitat (von Liane46):
Dann eröffne bitte einen neuen, eigenen Thread. Es macht sich nicht gut, wenn ein Trittbrettfahrer einen 7Jahre alten Beitrag für seinen Beitrag missbraucht.

Stimmt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hermann.hf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Mache mir Gedanken zu folgender Problematik:

Im Miethaus befindet sich ein kleines Fenster von ca. 60 x 60 cm, das sich mittels Entriegelung öffnen und nur kippen lässt. Eine der Mietparteien, in deren Einzugsgebiet sich dieses Fenster befindet (ein paar Stufen tiefer gegenüber Wohnungstür) meint, dass es Tag und Nacht, egal bei welcher******rung, geöffnet bleiben muss. Selbst bei Schneeverwehungen und Frost wird es wieder aufgerissen. Warum es geöffnet sein muss, erschließt sich nur dieser einen Partei. Die andere kocht äußerst selten und verbreitet auch sonst keine unangenehmen Gerüche von Deo, Raumduft oder Müll vor der Türe.

Nun hat die passive Partei Feuchtigkeitserscheinungen an der Wand ihrer Whg. ausgemacht (und gemeldet), die an den kalten Hausflur grenzt. Außerdem hat sie den Eindruck, daß dieses Zimmer und der hinter der Wohnungstür liegende Teil der Diele nicht vernünftig warm wird. Sie hält die Tür des besagten Zimmers sowie die des gegenüberliegenden (Küche) ständig offen, heizt beide Räume auch bei Abwesenheit auf 18 bis 20 Grad (abends stärker). Unter der Wohnungstüre zieht es durch, der Holzboden der Diele und der Küche ist recht kühl. Zudem besteht der Verdacht, daß weitere Feuchtigkeitserscheinungen in der Küche, die sich am Fenstersturz der Wand gebildet haben, die gegenüber der Wohnungstür liegt, nicht nur auf einen offensichlichen Baumangel zurückzuführen sind, sondern u. U. ebenfalls von der kalten Luft, die aus dem Hausflur in die Wohnung gelangt, beeinflusst werden.

Der Vermieter, dem die Nöte seiner Mieter meist egal sind, hat immerhin ein Rundschreiben zur Dauer einer evtl. notwendigen Lüftung und die Angaben der passiven Partei bei einem Mitmieter geprüft. Was weiter passiert, ist nicht bekannt. Vermutlich will er die aktive Partei "ansprechen", was zumindest für die passive Partei mit weiteren Unannehmlichkeiten einhergehen wird.

Meine Überlegungen sind folgende:
1. Was kann der Vermieter überhaupt unternehmen? Mir erscheint nur noch eine Abmahnung möglich, die aber im Endeffekt auch nichts bringt. Abmontieren des Fenstergriffs ist nicht ohne weiteres möglich, da müßte schon ein Handwerker ´ran. Sollte nicht auch der Vermieter Angst um die Bausubstanz haben? M. E. kann Kipplüften in der Wohnung nicht verpönt sein, im Hausflur aber gewünscht.

2. Welche Möglichkeiten hat die passive Partei? Auf der einen Seite sieht sie den Schimmel wachsen, auf der anderen Seite hat sie wenig Lust, ständig darauf zu lauern, das Fenster schließen zu können. Auch muß sie mit weiteren Repressalien rechnen. Wenn Mietminderung wegen erhöhten Heizbedarfs ín Frage kommt (wegen Schimmel nach Verzug sowieso), um wieviel Prozent und wovon? (Netto-Kaltmiete,Warmmiete oder nur HK?)

Für Eure Ideen schon jetzt herzlichen Dank!

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-- Editiert am 09.01.2010 16:02






Hallo, ich wohne in einem Mietshaus und in diesen Flur sind 4 Fenster vorhanden und eine unbekannte Person macht die Flurfenster immer auf eine Kippstellung drauf, sodass die dauerhaft den ganzen Tag so verbleiben. Ich habe schon 2 Briefe (per Einschreiben) an den Hauseigentümer geschrieben und geschrieben, dass diese Flurfenster bei der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, um meine Heizkosten nicht unnötig nach oben zu treiben. Ferner habe ich auch geschrieben, wer bezahlt meine zukünftige Heizkostenabrechnung. Es sind 9 Parteien in diesem Hause und bis jetzt ist nichts von dem Hauseigentümer rübergekommen und das war vor 4 Wochen gewesen. Egal was für eine Außentemperatur es ist, 2 von 4 Flurfenster bleiben auf eine Kippstellung drauf. Ab wie viel Grad dürfen die Flurfenster auf eine Kippstellung verbleiben. Wer kann mir helfen und habe ich recht.

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hermann.hf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Mache mir Gedanken zu folgender Problematik:

Im Miethaus befindet sich ein kleines Fenster von ca. 60 x 60 cm, das sich mittels Entriegelung öffnen und nur kippen lässt. Eine der Mietparteien, in deren Einzugsgebiet sich dieses Fenster befindet (ein paar Stufen tiefer gegenüber Wohnungstür) meint, daß es Tag und Nacht, egal bei welcher******rung, geöffnet bleiben muss. Selbst bei Schneeverwehungen und Frost wird es wieder aufgerissen. Warum es geöffnet sein muss, erschließt sich nur dieser einen Partei. Die andere kocht äußerst selten und verbreitet auch sonst keine unangenehmen Gerüche von Deo, Raumduft oder Müll vor der Türe.

Nun hat die passive Partei Feuchtigkeitserscheinungen an der Wand ihrer Whg. ausgemacht (und gemeldet), die an den kalten Hausflur grenzt. Außerdem hat sie den Eindruck, daß dieses Zimmer und der hinter der Wohnungstür liegende Teil der Diele nicht vernünftig warm wird. Sie hält die Tür des besagten Zimmers sowie die des gegenüberliegenden (Küche) ständig offen, heizt beide Räume auch bei Abwesenheit auf 18 bis 20 Grad (abends stärker). Unter der Wohnungstüre zieht es durch, der Holzboden der Diele und der Küche ist recht kühl. Zudem besteht der Verdacht, daß weitere Feuchtigkeitserscheinungen in der Küche, die sich am Fenstersturz der Wand gebildet haben, die gegenüber der Wohnungstür liegt, nicht nur auf einen offensichlichen Baumangel zurückzuführen sind, sondern u. U. ebenfalls von der kalten Luft, die aus dem Hausflur in die Wohnung gelangt, beeinflusst werden.

Der Vermieter, dem die Nöte seiner Mieter meist egal sind, hat immerhin ein Rundschreiben zur Dauer einer evtl. notwendigen Lüftung und die Angaben der passiven Partei bei einem Mitmieter geprüft. Was weiter passiert, ist nicht bekannt. Vermutlich will er die aktive Partei "ansprechen", was zumindest für die passive Partei mit weiteren Unannehmlichkeiten einhergehen wird.

Meine Überlegungen sind folgende:
1. Was kann der Vermieter überhaupt unternehmen? Mir erscheint nur noch eine Abmahnung möglich, die aber im Endeffekt auch nichts bringt. Abmontieren des Fenstergriffs ist nicht ohne weiteres möglich, da müßte schon ein Handwerker ´ran. Sollte nicht auch der Vermieter Angst um die Bausubstanz haben? M. E. kann Kipplüften in der Wohnung nicht verpönt sein, im Hausflur aber gewünscht.

2. Welche Möglichkeiten hat die passive Partei? Auf der einen Seite sieht sie den Schimmel wachsen, auf der anderen Seite hat sie wenig Lust, ständig darauf zu lauern, das Fenster schließen zu können. Auch muß sie mit weiteren Repressalien rechnen. Wenn Mietminderung wegen erhöhten Heizbedarfs ín Frage kommt (wegen Schimmel nach Verzug sowieso), um wieviel Prozent und wovon? (Netto-Kaltmiete,Warmmiete oder nur HK?)

Für Eure Ideen schon jetzt herzlichen Dank!

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-- Editiert am 09.01.2010 16:02


Hallo, ich wohne in einem Mietshaus und in diesen Flur sind 4 Fenster vorhanden und eine unbekannte Person macht die Flurfenster immer auf eine Kippstellung drauf, sodass die dauerhaft den ganzen Tag so verbleiben. Ich habe schon 2 Briefe (per Einschreiben) an den Hauseigentümer geschrieben und geschrieben, dass diese Flurfenster bei der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, um meine Heizkosten nicht unnötig nach oben zu treiben. Ferner habe ich auch geschrieben, wer bezahlt meine zukünftige Heizkostenabrechnung. Es sind 9 Parteien in diesem Hause und bis jetzt ist nichts von dem Hauseigentümer rübergekommen und das war vor 4 Wochen gewesen. Egal was für eine Außentemperatur es ist, 2 von 4 Flurfenster bleiben auf eine Kippstellung drauf. Ab wie viel Grad dürfen die Flurfenster auf eine Kippstellung verbleiben. Wer kann mir helfen und habe ich recht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Warum es geöffnet sein muss, erschließt sich nur dieser einen Partei.


Die Antwort ist doch klar: Corona
Frischluft dünnt die Luft aus und vermindert somit die Ansteckungsgefahr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Antwort ist doch klar: Corona
Zitat (von Rosenquarz):
Frage vom 9.1.2010 / 15:58

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@hermann.hf
Bitte schreibe einen NEUEN Beitrag.
Ansonsten: Es gibt keine Vorschrift mit Gradzahl und Öffnungszeit.
Grundsätzlich soll nie dauerhaft auf Kipp gestellt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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