London verstößt mit Auslieferung von Irakern gegen Folterverbot
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 877 Aufrufe Mehr zum Thema:Folter
Gericht: Männern droht wegen Anschlags auf Briten Todesstrafe
Großbritannien hat mit der Auslieferung zweier Iraker an die Behörden in Bagdad gegen das Folterverbot verstoßen. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Den wegen eines Anschlags auf die britischen Truppen angeklagten Männern drohe die Todesstrafe, die im Irak 2004 wieder eingeführt wurde. Sie müssten seit ihrer Auslieferung Ende 2008 in ständiger Furcht vor einer Hinrichtung leben, was ihnen erhebliche psychische Qualen bereite. London habe damit gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, hieß es in dem Urteil.
Den 57 und 59 Jahre alten Männern wird ein Mordanschlag auf zwei britische Soldaten im Irak zur Last gelegt. Sie waren 2003, kurz nach Beginn des Irak-Kriegs, festgenommen und zunächst in einem britisch verwalteten Gefängnis inhaftiert worden. Im Dezember 2005 übermittelten die britischen Behörden den Fall der irakischen Justiz. Diese erhob Anklage wegen Mordes und Kriegsverbrechen. Darauf steht im Irak die Todesstrafe durch Erhängen. Ende 2007 beantragte der Irak formell die Auslieferung der Angeklagten. Dagegen legten die Betroffenen vergeblich Widerspruch bei der britischen Justiz ein.
Sie wandten sich auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser wies London am 30. Dezember 2008 an, die Männer wegen der drohenden Todesstrafe nicht auszuliefern. Großbritannien ignorierte diese Anweisung jedoch unter Berufung auf das UN-Mandat der britischen Truppen im Irak. Die Männer wurden noch am gleichen Tag in ein irakisches Gefängnis gebracht. Im September 2009 wurden sie von einem irakischen Gericht freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Die Männer sind weiter in irakischer Haft und warten auf den Berufungsprozess.
2. März 2010 - 14.17 Uhr
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