Lohnsteuerrecht nach Studienende - Steuerfreibetra

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Lleopone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnsteuerrecht nach Studienende - Steuerfreibetra

Folgendes Problem, sicher nicht ungewöhnlich:
Ich bin lediglich bis Ende August eingeschriebener Student, danach werde ich arbeiten gehen um für einen Master-Studiengang zu sparen. D.h. die ersten acht Monate des Jahres fielen meine Einnahmen unter den Steuerfreibetrag von mind. 8004€.
Meine Frage(n):
Wenn ich nun in den letzten vier Monaten des Jahres mit meinen Verdiensten (inkl. der Verdienste aus den ersten acht Monaten des Jahres) über diesen Freibetrag komme, wie verhält sich das mit der Lohnsteuer? Gibt es Möglichkeiten, dies über eine Steuererklärung aufbrechen zu lassen, so dass ich auf den Lohn aus den ersten acht Monaten keine Steuer zu zahlen brauche? Oder bin ich, um die Steuer behalten/zurückfordern zu können, gezwungen unter dem Freibetrag zu bleiben, auch in den letzten vier Monaten des Jahres, in denen ich kein Student mehr bin? Auch wenn ich in der Zeit dann sogar Krankenversicherung, etc. bezahlen muss?

Für jeden Hinweis auf Klärung der Fragen bin ich sehr dankbar!

MfG, Leo :)

-- Editiert von Moderator am 25.07.2014 17:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Einkomensteuer ist ein Jahressteuer. Es spielt dabei keine Rolle, wie das Einkommen übder das Jahr verteilt ist. Jemand, der in einem Monat 12.000€ verdient hat und im Rest des Jahres nichts, muss also genauso viele Steuern zahlen, wie jemand, der monatlich 1.000€ verdient hat.

Im übrigen würde eine Aufteilung auch keinen Sinn machen, denn ohne eine Aufteilung kann man den in den ersten 8 Monaten nicht ausgenutzten Teil des Grundfreibetrages (8.354€ für 2014) quasi auf die letzten 4 Monate übertragen. Bei einer Aufteilung würde daher insgesamt ein höherer Betrag herauskommen, als bei einer einheitlichen Besteuerung. Die Sozialversicherungsbeiträge sind übrigens als Sonderausgaben abziehbar.

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#2
 Von 
Lleopone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, das macht natürlich Sinn.
Um meine Frage anders formuliert erneut zu stellen:
ich verliere den Steuervorteil des Studenten aus den ersten acht Monaten (d.h. ich müsste Steuern nachzahlen auf Einnahmen aus dem früheren Teil des Jahres) wenn ich in den letzten vier Monaten des Jahres, in denen ich nicht mehr als Student eingeschrieben bin, über den Freibetrag von 8.000€ hinaus verdiene?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

ich verliere den Steuervorteil des Studenten aus den ersten acht Monaten Es gibt keinen "Steuervorteil des Studenten". Ansonsten finde ich Ihre Fragestellung recht wirr - Sie werden vermutlich in den letzten 4 Monaten, sofern Sie da über 920 Euro im Monat verdienen, Steuern zahlen. 2015 machen Sie dann eine Steuererklärung, durch die Sie einen Teil der Steuern zurückkriegen. Wenn Sie mal konkrete Zahlen nennen, könnten wir das sogar mal durchrechnen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
ich verliere den Steuervorteil des Studenten aus den ersten acht Monaten


Es gibt keine Steuervorteile für Studenten, daher kann man die auch nicht verlieren

quote:
(d.h. ich müsste Steuern nachzahlen auf Einnahmen aus dem früheren Teil des Jahres)


Nein

Der Jahresteuerfreibetrag von 8.354€ wird bei der Gehatsabrechnung in Monatsscheiben verrechnet, d.h. 696€ monatlich sind steuerfrei. Hizu kommen noch Arbeitnehmerfreibetrag und Freibeträge für Sonderausgaben, so dass man tatsächlich erst ab ca. 920€ brutto monatlich Steuern zahlt. Das gilt für alle AN, nicht nur für Studenten.

Die nicht ausgenutzten Freibeträge aus der Studienzeit werden im Rahmen der Einkommensteurerklärung auf das Gehlat der letzten 4 Monate angerechnet, so dass mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.

Es ist aber richtig, dass die Erstattung noch viel höher ausfallen würde, wenn Du in den ersten 8 Monaten nicht gearbeitet hättest.

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