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Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz

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Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz

Hallo,

bin neu hier und bitte um Verzeihung falls ich was falsch mache.
Habe auch keine Antwort mit Hilfe der Suche gefunden.

Hier meine Frage.

Seit einem Jahr befinde ich mich in der Inso.
Jetzt habe ich eine Lohnsteuer erstatung für 2003 und 2004 von ca 1400 Teuros bekommen. Die hat aber das Finanzamt an das Gericht geschickt und die Sprecherin des Gerichtes meint dieses Geld stehe mir nicht zu.
Und ich meine doch.
Denn es ist ja nichts anderes als anteilige Erstattung der Kosten die mir bedingt durch meine berufliche Tätigkiet entstanden sind.

Das wäre so als wenn ich auf Dienstreise ein Flugticket, sozusagen, vorgestreckt hätte und meine Arbeitgeber bei der anschliessenden Reiseabrechnung sagen würde: nee das Geld habe ich an das Gericht geschickt.

Ist ja undenkbar, oder ?

Wer kennt Urteile die meine These unterstützten.

Gruss

Bandy



von Bandy am 06.10.2005 12:40
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
hallo bandy,
dein vergleich stimmt nicht ganz. sollang du dich im verfahren befindest sind steuerrückerstattungen voll pfändbar und gehen in die masse über.
gruss,
kristijan


von KristijanM am 06.10.2005 13:58
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
Hallo Bandy,

während des Insolvenzverfahrens müssen Sie ALLE pfändbaren Beträge abführen.

Da die Steuerrückerstattung eine pfändbare Mase darstellen, ist der Vorgang korrekt.


von murgab123 am 06.10.2005 14:08
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
Hallo,

aus meiner sicht kann es nicht sein:
Denn das ist Geld das uns vomn Finanzamt deswegen 'ausgezahlt' wurde weil wir ja ausgaben hatten zb. kosten der Weiterbildung und Berufserhaltes/ausübens.
ausserdem hatte ich um überhaupt dieses Geld zu bekommen 200 Teuros in einen Steuerberater inverstiert.

Tut mir leid; aber es kann nicht sein das ich Geld ausgebe damit ein anderer einen Vorteil daraus zieht.

darüber hinaus ist die Rückerstattng für 2 personen meine frau und mich die können doch nicht das Geld meiner Frau dafür nehmen meine gläubiger zu befriedigen.

Reicht nicht das das Gericht einem alles wegnimmt und mann auf Sozialhilfe niveu abrutscht ?

nun kommt ja die Jahresabrechnung für Strom Gas usw. wenn man die nicht bezahlt (wovon denn auch rutscht man in weitere schulden.
jetzt aber mit 2 Personen den Miene Frau ist Mitmieterin.
Wir haben gehofft die Steuerrückerstattung dafür nehmen zu können.
nun aber sieht es danach aus das dem Gericht das auch egal ist. Hauptsache die haben Ihre vorschrifften.
Meine Hoffnung war /ist.
Es hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und weiss Rat oder einen Urteil, dass es möglich macht das Geld doch noch zu bekommen.

Danke
Gruss
Bandy


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"Bandy"


von Bandy am 09.10.2005 10:32
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
sorry bandy,
keine chance. hier ist alles "rechtens" gelaufen.
gruss,
kristijan


von KristijanM am 10.10.2005 08:54
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
Ja, das sehe ich grds. genauso wie mein Vorredner. Irgendwann haben Sie ja die Schulden auch mal selbst gemacht - dann müssen Sie nun auch mit den Konsequenzen leben. Einziger Ansatzpunkt wäre, wenn die Steuerrückzahlung tatsächlich teilweise Ihrer Frau zustehen würde. Denn auf Gelder Ihrer Frau haben Ihre Gläubiger natürlich idR tatsächlich keinen Anspruch.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 10.10.2005 09:14
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
ich würde das nicht so sehen und erlaube mal aus dem BGH Urteil IX ZR 115/04 zu zitieren:

"Diese Auffassung trifft jedoch nicht zu. Der Anspruch auf Erstattung
überzahlter Lohnsteuer hat zwar seinen materiellen Ursprung insofern in dem
Arbeitsverhältnis, als zum Arbeitslohn auch die Lohnsteuer gehört, die der Arbeitgeber
gemäß § 38 EStG einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wandelt sich die Rechtsnatur
des als Lohnsteuer einbehaltenen Teils der Bezüge jedoch aufgrund des entstehenden Lohnsteueranspruchs des Staates. Im Fall einer Rückerstattung
wird aus dem Steueranspruch des Staates der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen
(§ 37 Abs. 2 AO), ohne dabei seinen öffentlich-rechtlichen Charakter
zu verlieren. Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlangt,
auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende
Einkommen erhöht, nicht wieder den Charakter eines Einkommens,
das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht
(BFH/NV 1996, 10, 12; 281, 282; 1999, 738, 739). Steuererstattungsansprüche
unterfallen deshalb grundsätzlich nicht der Abtretungserklärung gemäß § 287
Abs. 2 Satz 1 InsO (vgl. LG Koblenz ZInsO 2000, 507, 508; LG Kiel ZInsO
2004, 558; FG Düsseldorf ZInsO 2004, 1368, 1369; FG Münster EFG 2005,
251 f; Hessisches FG EFG 2005, 331, 332; Schleswig-Holsteinisches FG EFG
2005, 333; MünchKomm-InsO/Stephan, § 287 Rn. 40; MünchKomm-InsO/
Ehricke, § 294 Rn. 39; Grote ZInsO 2001, 452, 453)."

da die steuererstattung nach erkärung des fragestellers lohnsteuer umfasste war sie also nicht von der abtretungserklärung im insolvenzverfahren erfasst. die erstattung MUSS also an den steuerpflichtigen stattfinden, mE hat das finanzamt nicht schuldbefreiend an das gericht gezahlt.


von luDa am 10.10.2005 13:12
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
@luDa,

vielen Dank.
ich glaube das wird mir weiterhelfen.
Die Dame im Insolvenzgericht meinte ich soll ihr zeigen wo es steht das das Geld mir gehört.
Ich finde es sch... dass man dem Gericht zeigen(beweisen ?) muss das man Recht hat.
aber was soll es.

@ alle
es sind nicht meine Schulden sondern meiner ex, für die ich gebürgt habe und die leider verstorben ist.
Nu darf ihr ex sich des Geldes erfreuen und ich darf bezahlen.

so viel zu "Irgendwann haben Sie ja die Schulden auch mal selbst gemacht - dann müssen Sie nun auch mit den Konsequenzen leben."

Vielen Dank
Gruss
Bandy


von Bandy am 10.10.2005 17:45
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
@Bandy:

Nur als tip: diskutieren sie nicht mit der dame am amstagericht herum. verlangen sie die auszahlung vom finanzamt das nicht hätte ans amtsgericht zahlen dürfen.

das amtsgericht soll dann problem des finanzamtes sein. das amtsgericht wird sich ansonsten darauf zurückziehen, dass in dem urteil nicht ausdrücklich steht, dass das geld nicht zur masse gehört. gegenüber dem finanzamt ist das urteil aber eindeutig.

das urteil können sie mit dem aktenzeichen unter www.bundesgerichtshof.de aufrufen.

-- Editiert von luda am 10.10.2005 18:51:10


von luDa am 10.10.2005 18:48
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
Guten Tag,

ihre Erfahrungen mit der Lohnsteuerrückerstattung interesieren mich sehr.
Ich bin in der selbe Situation und finde keinen Weg mein Recht zu bekommen.
ich hoffe Sie hätten Erfolg gehabt und können mich auch helfen.

m.f.G.

juan manuel Polvillo


von Juan Manuel Polvillo am 15.12.2005 18:51
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>Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz
Fiat Justitia et pereat mundus (Geschehe das Recht, mag auch die Welt untergehen, wahrscheinlich ein Ausspruch Kaiser Ferdinands I., 1556-1564) ist ein Satz, den zwar der Richter, aber nicht der Mensch allgemein gegen seinen Nächsten zu befolgen hat. Denn höher als die Gerechtigkeit (s. d.) steht die Billigkeit (s. d.) und die Liebe (s. d.).


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"Manuel"


von Juan Manuel Polvillo am 15.12.2005 20:56
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