Lohnsteuerklasse "jetzt" ändern bei Heirat und Nachwuchs

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

112 Aufrufe

Lohnsteuerklasse "jetzt" ändern bei Heirat und Nachwuchs

Guten Tag,
wir haben Anfang Oktober 2008 geheiratet. Mitte Oktober 2008 erwarten wir Nachwuchs. Meine Frau wird definitiv 1 Jahr Elternzeit nehmen und danach max. in Teilzeit beschäftigt sein. Momentan verdienen wir beide in etwa das gleiche. Die Überlegung ist nun, ob wir noch im Oktober die Lohnsteuerkarten ändern lassen (müssen). Dort gibt es nach meinem Kenntnisstand zwei Alternativen: Entweder beide in LSt. Klasse 4 und den Nachwuchs dann bei mir als Hauptverdiener eintragen oder die andere Alternative wäre 3 und 5 (Frau). Macht es denn nun Sinn die 2008er Karte ändern zu lassen? Wenn ja welche Alternative ist die empfehlenswerte auch Anbetracht der Tatsache, dass das Elterngeld noch berechnet wird, bzw. meine Frau noch Weihnachtsgeld etc. bekommt?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!



von Toto99 am 09.10.2008 11:18
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!



>Lohnsteuerklasse "jetzt" ändern bei Heirat und Nachwuchs
Hallo.

Alos das Elterngeld berechnet sich nachdem Lohn der letzten 12 Monate.
Unter www.Elterngeld.net kann man hierzu auch berechnungen durchführen.
Ich bin zwar nicht der Profi das das betrifft, aber da deine Frau ja sowieso bald das Kind bekommt, würde ich euch Stkl. 3 für dich und die 5 für deine Frau wählen. Vergiss aber bitte nicht, das das gezahlte Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Falls ich mich irren sollte, verbesst mich bitte ;-)

Gruß tbs


von tbs-online am 10.10.2008 13:44
Status: Stift (41 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 127 neue Nutzer
gestern 537 neue Beiträge
162767 registrierte Nutzer
843163 Beiträge
Steuerrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 329 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 23 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Steuerrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Steuerrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
neue Erbschaftssteuer
beantwortet von RAin Fey für €29
Besteuerung von Abfindungen
beantwortet von RAin Kusnierek für €25
Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften
beantwortet von RAin Fey für €40
Einkommenssteuerregelung
beantwortet von RAin Böttger für €35
Mehr Fragen lesen