>Lohnsteuerklasse "jetzt" ändern bei Heirat und Nachwuchs
Hallo.
Alos das Elterngeld berechnet sich nachdem Lohn der letzten 12 Monate.
Unter www.Elterngeld.net kann man hierzu auch berechnungen durchführen.
Ich bin zwar nicht der Profi das das betrifft, aber da deine Frau ja sowieso bald das Kind bekommt, würde ich euch Stkl. 3 für dich und die 5 für deine Frau wählen. Vergiss aber bitte nicht, das das gezahlte Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Falls ich mich irren sollte, verbesst mich bitte ;-)
Gruß tbs
von tbs-online am 10.10.2008 13:44
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