Lohnsteuerklasse nicht berechnet

24. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Lohnsteuerklasse nicht berechnet

Hallo zusammen,
ich habe im 12/15 ein "Rentenkonto" von meinem alten AG ausbezahlt bekommen. In den Vorgesprächen mit dem AG und dem Finanzamt war klar das ich mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert werden müsste, da ich seit einigen Jahren dort nicht mehr beschäftigt war. Jetzt wurde die Summe allerdings mit Lohnsteuerklasse 3 und 3 Kindern auf der Karte besteuert. Meinem Ex AG ist der Fehler jetzt auch aufgefallen und er hat mir eine korrigierte Abrechnung mit LSt-klasse 6 keine Kinder geschickt. Mit dabei war ein Brief das die zu viel ausgezahlten Beträge an den AG erstattet werden müssen. Nun sagte mir jemand das ich diesen Betrag nicht zurückzahlen muss. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Letzten Endes ist es ja eine Steuerschuld, oder nicht? Wie ist hier denn die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun sagte mir jemand das ich diesen Betrag nicht zurückzahlen muss.
Doch, natürlich musst du den Betrag zurückzahlen.
Was für eine Begründung hat dieser jemand denn genannt?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Einen richtigen Grund hatte er nicht. Er meinte es sei das Problem des Arbeitgebers. Da dieser den Fehler machte. Ich soll sagen das ich das Geld ausgegeben hätte. Er bezog damals auch zuviel Rente und hätte mehrerer tausend Mark zurück zahlen messen. Sein Anwalt schrieb das das Geld bereits ausgegeben ist und das haben die dann auch so geschluckt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich soll sagen das ich das Geld ausgegeben hätte.
Aha, das hört sich "Entreicherung" an, ein ziemlich schwieriges Thema.

Aber imho kannst du dich nicht darauf berufen, beispielsweise weil du verpflichtet gewesen bist, deine Lohnabrechnung zu prüfen, und dann hätte dir der Fehler sofort auffallen müssen.

Außerdem könnte der Arbeitgeber dir einfach eine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Istzustand ausstellen. Das erzeugt dann für dich eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und am Ende zahlst du es ans Finanzamt (zurück).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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