Kannich meine Lohnsteuerklasse wieder ändern auch wenn Partner verweigert?

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Kannich meine Lohnsteuerklasse wieder ändern auch wenn Partner verweigert?

Ich habe damals mit dem Vater meiner Tochter die Lohnsteuerklasse gewechselt,wir sind aber mitlerweile schon lange getrennt und ich möchte meine Lohnsteuerklasse wieder zurück haben,meine Frage.Ist es möglich sie zurück zu tauschen und geht das notfals auch, wenn er es verweigert? Immerhin spart er durch die 2,andernfals hätte er die 1.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ex-Partner, die (dauerhaft) getrennt von einander leben, entscheiden nicht gemeinsam über ihre Steuerklasse.
St-Klasse 2 gilt für alleinerziehende Elternteile. Ich gehe also davon aus, dass die Tochter beim Vater lebt oder dass ein anderes eigenes Kind bei ihm lebt, ohne dass er mit einer Partnerin zusammenlebt.

In welche Steuerklasse bist du selbst denn derzeit eingeordnet? Betreust auch du ein minderjähriges Kind und lebst ohne eigenen Partner in Deiner Wohnung?

Ein Hinweis noch:

Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der monatlichen Steuervorauszahlungen, nicht die tatsächliche Steuerschuld.
Die tatsächliche Steuerschuld wird im Folgejahr mittels Einkommensteuererklärung ermittelt. Wer zuvor in einer für ihn ungeeigneten Lohnsteuerklasse war, muss dann ggf. nachzahlen oder erhält etwas zurück.

Grüße,
capitano



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke Capitano.Meine Tochter lebt bei mir,er sieht sie alle 14 Tage und lebt auch mit einer neuen Partnerin zusammen, beide bekommen ein weiteres Kind. Wir haben damals getauscht, als wir noch zusammen lebten, weil er dadurch Einsparungen hatte.Das war 2002,wir leben aber seit 2003 getrennt und ich möchte meine Lohnsteuerklasse wieder zurück.Ist das möglich?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Achso, ich habe jetzt seine 1 und er meine 2

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ähem - kann es sein, dass Eure Tochter offiziell beim Vater gemeldet ist, jedoch bei dir lebt?

Ganz konkret: wo ist die Tochter gemeldet? bei dir oder beim Vater?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

bei mir

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Wo muss ich mich da hinweden? Mal dumm gefragt....um das zu ändern.Scheinbar ist es ja nicht rechtens...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Manpit,

es steht zu bezweifeln, dass der Vater noch immer die Steuerklasse 2 hat. Wahrscheinlich hat er seit Jahren die 1.
Du musst nur folgendes tun:
Geh zum Einwohnermeldeamt, bring die Lohnsteuerkarte mit und lass die Steuerklasse 2 eintragen. Dass dein Kind bei dir gemeldet ist, sollte sich dort ja auch feststellen lassen.
Du darfst aber nicht mit einem (neuen) Partner in der Wohnung zusammenleben; dann steht dir die St Kl. 2 nicht zu!
Das Eintragen dürfte m.E. problemlos erfolgen.
Die Zustimmung des Vaters brauchst du gar nicht.

Hast du denn in den vergangenen Jahren Lohnsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt gemacht?

Gruß,
capitano

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Manpit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein habe ich nicht gemacht und Nein, ich wohne allein mit meiner Tochter. Okay, dann werde ich das machen. Ich danke dir, du warst eine große Hilfe. LG

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Manpit,

ich gehe davon aus, dass du regelmäßig zu versteuernde Einkünfte als Arbeitnehmer hast.
Dass du relativ einfach deine Steuerklasse auf 2 ändern lassen kannst, haben wir geklärt.
Für 2010 kannst natürlich sowieso noch eine Steuerklärung machen. Dabei füllst du natürlich auch die Anlage Kind aus.
Irgendwo ist meiner Erinnerung nach auch anzugeben, ob du alleinerziehend bist.
Damit hättest du für 2010 keine steuerlichen Nachteile!
Zuviel gezahlte Steuern erhältst du zurück.
Ob du ggf für 2009 auf noch eine Steuererklärung machen kannst, solltest du hier im Forum in der Kategorie Steuern noch zu klären versuchen.

Gruß capitano

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