Lohnsteuerkarte - Abgabefrist

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
dresche
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte - Abgabefrist

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Lohnsteuerkarte.
Mein Arbeitgeber macht die Lohnabrechnungen immer zum 14ten eines Monats. Ich möchte wissen, wann er mir die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2005 geben muss, da er sich immer relativ viel Zeit lässt. D.h. wenn wir Glück haben kriegen wir Sie im März teilweise aber auch erst Ende April.

Gibt es dort ein Zeitraum, wann er sie zurückgeben muss, da ich ja auch vom Finanzamt einen Termin genannt kriege, wann ich meine Einkommenssteuererklärung abgeben muss.

Besten Dank im voraus

Dresche

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Dresche,

ich habe bereits von meinem AG die Lohnsteuerbescheinigung für 2005 erhalten. Wurde am 7.12.05 erstellt.

Ist jetzt eine Einschätzung von mir, aber eigentlich sollte Ihr AG es bis zur nächsten Lohnabrechnung in der kommenden Woche schaffen.

Einen besonderen Termin für die Rücksendung der Lohnsteuerbescheinigung an das FA gibt es nicht, da sie ja mit der Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Die Abgabefrist der ESt-Erklärung für 2005 endet übrigens erst am 31.12.2007. Ist also noch ein wenig Zeit bis dahin. ;)

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Abgabefrist der ESt-Erklärung für 2005 endet übrigens erst am 31.12.2007. Ist also noch ein wenig Zeit bis dahin.
Das gilt nur, wenn die Abgabe freiwillig ist.

Wenn dresche jedoch verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann muss er diese spätestens bis zum 31.05.2006 für das Jahr 2005 abgeben. So eine Verpflichtung besteht z.B. bei der Steuerklassenkombination III/V. Eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30.09.2006 ist im Regelfall möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen