Lohnsteuerkarte, Krankheitstage, Gehalt, Lohnfortzahlung ersichtlich?

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sandra205
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte, Krankheitstage, Gehalt, Lohnfortzahlung ersichtlich?

Entschuldigung, mein erster Beitrag hier, aus Versehen falscher Betreff

Ich werde demnächst meinen Arbeitgeber wechseln und möchte nicht das der neue Arbeitgeber anhand der Lohnsteuerkarte meinen alten Verdienst sieht

kann ich einfach eine neue Karte beantragen und sagen das alte verloren gegangen ist, steht da dann für das laufende jahr gezahltes Gehalt mehr?

steht auf der Lohnsteuerkarte der Betrag Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder wird das in die Position Bruttoarbeitslohn eingerechnet, kann man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Lohnsteuerkrate entnehmen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sandra205

auf der karte wird nicht ersichtlich, dass lohnfortzahlung geleistert wurde.

wenn du eine neue karte beantragst, muß ja irgendwann dein ex ag die gehälter eintragen, mitr erschließt sich der grund nicht...

sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
mitr erschließt sich der grund nicht...


@sunbee

Nun ja, wenn man neu irgendwo anfängt möchte man vielleicht nicht, dass der neue AG erfährt wie oft/lange man beim anderen AG krank war?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

jo, das ist mir klar. aber, warum soll der neue nicht den verdienst kennen? wär doch völlig simpel zu erfahren durch anruf beim alten ag und branchenintern oft sowieso bekannt....

sunbee

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
jo, das ist mir klar. aber, warum soll der neue nicht den verdienst kennen?


Die Frage wird uns - wenn sie es denn will - nur Sandra beantworten können.

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#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Sandra,

ist zwar ein Doppelposting von mir. Aber ich möchte es auch in diesem Thread noch einmal posten.

Soweit ich weiß werden auf der Lohnsteuerkarte selbst eh keine Einträge mehr vorgenommen, sondern es wird ein separater sog. Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG erstellt. Habe jedenfalls diese Bescheinigung von meinem AG bereits für das Jahr 2005 erhalten.

Bitte gestatten Sie mir eine Frage: Haben Sie das Arbeitsverhältnis auf eigenem Wunsch beendet?

Falls dies zutreffen sollte, wird Ihrem neuen AG schon bewußt sein, daß Sie den Arbeitsplatz nicht allein wegen einer neuen Herausforderung gewechselt haben. Der finanzielle Aspekt spielt ja bei einem Wechsel auch eine bedeutende Rolle.

Die Lohnfortzahlung ist in der Pos. Bruttoarbeitslohn enthalten. Ist ja eine Fortbezahlung der Bezüge durch den AG.

Waren Sie öfters krank geschrieben? Dann sollten Sie auf jeden Fall Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig lesen und sich über die Zeugnisfloskeln informieren, hier hilft mal wieder googeln. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Noch-Vorgesetzen zusammen und stimmen die Inhalte ab.

Viele Grüße,

barchetta

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#6
 Von 
Unwissender99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal,

ich bin durch Zufall beim googlen hier auf das Forum gestossen und habe zu euerem Posting hier auch eine Frage.
Und zwar hattet Ihr hier ja schon darüber gesprochen, das es keine Eintragungen mehr in die Lst.karte direkt gibt, sondern diese elektronische Bescheinigung.

Die Frage, die sich mir da aufdrängt:

Bekommt der neue Arbeitgeber nicht über die Krankenkasse oder auf irgendeinen anderen Weg diese Daten/Informationen?
Zum Beispiel als elektronische Info, wenn er den neuen Arbeitgeber anmeldet?
Ansonsten könnte man ja behaupten alles mögliche vorher gemacht zu haben o. verdient zu haben. Und das kann ich mir nämlich definitiv nicht vorstellen.

Viele Grüße
aus dem Tal der Ahnungslosen :dau:


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#7
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Erst mal lautet die klare Antwort: Nein. Der neue AG erhält von der Krankenkasse keine Daten.
Wenn allerdings den AN über der Beitragsbemessungsgrenze liegen könnte, sind entsprechende Nachweise von diesm (dem AN) dem AG nachzuweisen.

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Zur Ergänzung: meine Antwort bezog sich natürlich nur auf den vorherigen Verdienst.

himbermond

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Unwissender99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Himbermond & chava!
Vielen Dank für eure schnelle Rückmeldung.

D.h., generell meldet der neue AG den AN an ohne irgendwelche Infos zu dem vorherigen AG o. den Verdienst zu bekommen?!
Es sei denn:
- der Verdienst lag über der Beitr.bem.grenze
- oder mit der ersten Krankmeldung bei dem neuen AG?

Könnt ihr mir auch verraten, was in diesen Fällen genau abläuft - sprich welche Infos dann an den AG gehen?

Und wie sieht es aus, wenn man vorher selbstständig / freiwillig versichert war?

Und zur Lst.karte und den neuen elektronischen Bescheiden noch folgende Frage.
Auch wenn nur die leere Lst.karte abgegeben wird und der seperate Bescheid mit allen Daten zu Haus in der Ablage schlummert...Bekommt der neue AG nicht auch diese Infos? Sieht er sie nicht z.B. online bei der Anmeldung des neuen AN etc.?

Unwissender99

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#11
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Unwissender99,
der neue AG bekommt weder von der Krankenkasse noch vom Finanzamt irgendwelche Gehaltsdaten vom Vorarbeitgeber. Er kann auch online nichts an alten Daten vom Vorarbeitgeber einsehen.
Im Falle einer Erkrankung bekommt er eine Mitteilung von der KK, wenn es sich um eine Rückfallerkrankung handelt. Wobei das eigentlich bei einem AG-Wechsel erst mal keine Auswirkungen hätte.
Wenn die Versicherungspflicht in der KV zu überprüfen ist, ist der AN verpflichtet geeignete *Beweise* vorzulegen. Wenn das nicht erfolgt, ist die Krankenkasse, nach einer entsprechenden Aufforderung durch den AG, verpflichtet das zu überprüfen. Aber auch dann bekommt der AG nicht die Rückmeldung Mister X hat Y Euro vorher verdient. Nur die Mitteilung: Überschreiten der Entgeltgrenze ja oder nein.

himbermond

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#12
 Von 
Unwissender99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Himbermond
vielen Dank für deine Antwort :)
Ok - also keine Infos zum Verdienst.

Weißt du vielleicht auch noch welche Daten/Info´s der neue Arbeitgeber denn überhaupt zu sehen bekommt? Oder bekommt der neue AG tatsächlich gar keine Infos zum vorherigen Beschäftigungsverhältnis :???:

Besten Dank im voraus


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Kann mich chavah nur anschließen ....
Aber trotzdem noch die Antwort: Von offiziellen Stellen (Krankenkasse, Finanzamt und Co) bekommt der neue AG keine Daten.

Himbermond

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Unwissender99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chavah,
hallo Himbermond!
Also erstmal danke für eure Antworten. Allerdings bin ich ganz sicher nicht aus Langerweile hier um irgendwelche Probs herbeireden zu wollen! Und als jemand, der von solchen Personalangelegenheiten keine tiefschürfende Ahnung hat, finde ich diese Frage durchaus gerechtfertigt. Denn in meinem Kollegenkreis war das durchaus eine Diskussion mit ziemlich unterschiedlichen Meinungen. So, mehr möchte ich dazu dann nun auch nicht mehr schreiben. Bin ja nun auch aufgeklärt :)
Jedenfalls bin ich euch - und bestimmt auch der eine o. andere der danach sucht - für eure Antworten dankbar. Vielen Dank !

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