Hallo zusammen,
kurz meine Situation zusammengefasst: Ich arbeite 30 Stunden die Woche bei Lohnsteuerklasse 2. Habe 3 Kinder, für meine beiden Großen erhalte ich keinen Unterhalt, für die Kleinste bekomme ich den Tabellenunterhalt plus die Kitagebühren als Mehrbedarf und 200 Euro Trennungsunterhalt für mich.
Ich soll lt. meiner Berechnung nun Steuern nachzahlen. Wie verhält es sich:
1. Darf ich die Kitagebühren als Betreuungskosten absetzen, obwohl ich den Betrag als Mehrbedarf des Kindes vom Vater erhalte? Die Kitagebühren werden von meinem Konto abgebucht.
2. Muss ich den Trennungsunterhalt angeben und versteuern? Bin ich verpflichtet dazu?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Viele Grüße
Natascha
Lohnsteuerjahresausgleich Privatperson, alleinerziehend
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
1. Nein.
2. Da gibt es 2 Varianten, die Absetzung als außergewöhnliche Belastung und als Sonderausgabe. In einem Fall ist der Unterhalt zu versteuern (Sonderausgabe), im anderen Fall nicht.
zu 2.: Wenn die Fragestellerin einen 30h-Job ausübt, dürfte die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung beim Unterhaltspflichtigen ausscheiden. Der Trennungsunterhalt muss also versteuert werden. Allerdings muss dann der Unterhaltspflichtige die dadurch entstehenden Nachteile ausgleichen.
Versteuern musst Du den Trennungsunterhalt nur dann, wenn Du die Anlage U unterschrieben hast. Als Bedingung für die Unterschrift kannst Du den Nachteilsausgleich verlangen.
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Zitat1. Darf ich die Kitagebühren als Betreuungskosten absetzen, obwohl ich den Betrag als Mehrbedarf des Kindes vom Vater erhalte? Die Kitagebühren werden von meinem Konto abgebucht. :
Kann komplett auf der Anlage Kind angegeben werden. Aber muss auch entsprechend eingetragen werden, wieviel man selber davon überhaupt trägt.
Zitatfür meine beiden Großen erhalte ich keinen Unterhalt :
Hier kann man sich die Freibeträge komplett übertragen lassen.
Aber muss auch entsprechend eingetragen werden, wieviel man selber davon überhaupt trägt. Es klang nach null Euro, weswegen man das dann auch weglassen kann...
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