Lohnsteuerjahresausgleich Privatperson, alleinerziehend

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MissMelia123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerjahresausgleich Privatperson, alleinerziehend

Hallo zusammen,
kurz meine Situation zusammengefasst: Ich arbeite 30 Stunden die Woche bei Lohnsteuerklasse 2. Habe 3 Kinder, für meine beiden Großen erhalte ich keinen Unterhalt, für die Kleinste bekomme ich den Tabellenunterhalt plus die Kitagebühren als Mehrbedarf und 200 Euro Trennungsunterhalt für mich.

Ich soll lt. meiner Berechnung nun Steuern nachzahlen. Wie verhält es sich:
1. Darf ich die Kitagebühren als Betreuungskosten absetzen, obwohl ich den Betrag als Mehrbedarf des Kindes vom Vater erhalte? Die Kitagebühren werden von meinem Konto abgebucht.
2. Muss ich den Trennungsunterhalt angeben und versteuern? Bin ich verpflichtet dazu?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...

Viele Grüße
Natascha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. Nein.
2. Da gibt es 2 Varianten, die Absetzung als außergewöhnliche Belastung und als Sonderausgabe. In einem Fall ist der Unterhalt zu versteuern (Sonderausgabe), im anderen Fall nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 2.: Wenn die Fragestellerin einen 30h-Job ausübt, dürfte die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung beim Unterhaltspflichtigen ausscheiden. Der Trennungsunterhalt muss also versteuert werden. Allerdings muss dann der Unterhaltspflichtige die dadurch entstehenden Nachteile ausgleichen.
Versteuern musst Du den Trennungsunterhalt nur dann, wenn Du die Anlage U unterschrieben hast. Als Bedingung für die Unterschrift kannst Du den Nachteilsausgleich verlangen.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MissMelia123):
1. Darf ich die Kitagebühren als Betreuungskosten absetzen, obwohl ich den Betrag als Mehrbedarf des Kindes vom Vater erhalte? Die Kitagebühren werden von meinem Konto abgebucht.


Kann komplett auf der Anlage Kind angegeben werden. Aber muss auch entsprechend eingetragen werden, wieviel man selber davon überhaupt trägt.

Zitat (von MissMelia123):
für meine beiden Großen erhalte ich keinen Unterhalt


Hier kann man sich die Freibeträge komplett übertragen lassen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Aber muss auch entsprechend eingetragen werden, wieviel man selber davon überhaupt trägt. Es klang nach null Euro, weswegen man das dann auch weglassen kann...



Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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