Lohnsteuerbescheinigung vergessen?

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Schreibwelt2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnsteuerbescheinigung vergessen?

Hi

Ich habe vor kurzem meinen Einkommensteuerbescheid für 2016 erhalten, dabei ist allerdings ein kleinerer Betrag als Rückerstattung rausgekommen, als ich errechnet hatte.
Kurz zu mir: In 2014 habe ich zweimal (Februar und August, jeweils in den Semesterferien) je vier Wochen bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Dabei wurde mir Lohnsteuer abgezogen, die ich mir mit der Steuererklärung wiederholen wollte.
Diese habe ich elektronisch per Elster gemacht und dabei in Anlage N beide Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben.

Im Steuerbescheid ist jedoch nur die gezahlte Lohnsteuer und der Bruttoarbeitslohn der ersten Bescheinigung angegeben, dementsprechend fehlt auch die Lohnsteuer der zweiten Bescheinigung bei der Rückerstattung.

Hätte ich die Beträge einfach addieren müssen und keine zweite Lohnsteuerbescheinigung eintippen müssen, oder liegt hier ein Fehler des Finanzamtes vor? Falls es mein Fehler war, kann ich trotzdem Widerspruch einlegen und eine korrigierte Erklärung abgeben?

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Im Steuerbescheid ist jedoch nur die gezahlte Lohnsteuer und der Bruttoarbeitslohn der ersten Bescheinigung angegeben, dementsprechend fehlt auch die Lohnsteuer der zweiten Bescheinigung bei der Rückerstattung. Da wäre es ja nun nett, wenn Sie uns noch verrieten, ob der Lohn von der zweiten Bescheinigung im Steuerbescheid drinsteht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Schreibwelt2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, der Lohn der zweiten Bescheinigung fehlt ebenfalls komplett.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schreibwelt2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, der Lohn der zweiten Bescheinigung fehlt ebenfalls komplett.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Da Sie insgesamt wohl unter den 8.400 Euro Grundfreibetrag liegen, würden Sie alles wiederkriegen - also unbedingt Einspruch einlegen (so heißt das nämlich - nicht "Widerspruch"), wenn die Frist noch nicht um ist, und darauf hinweisen, daß Lohn und gezahlte Steuern des 2. Jobs vergessen wurden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

unklar - es geht um 2014? Ganz offenbar, denn um 2016 kann es ja nicht gehen, auch der TE das im ersten Satz schreibt - da hat er sich halt vertippt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

betreffen die beiden Lohnsteuerbescheinigungen wirklich das selbe Jahr? (entscheidend ist in diesem Fall das Jahr in dem gearbeitet wurde, wann die Zahlung des Lohns erfolgte ist egal - das Zuflussprinzip gilt bei Lohn nicht)

Und war vielleicht nicht einer der Jobs ein Minijob? (obwohl, dann kann es ja eigentlich keine Lohnsteuerbescheinigung geben?!)

Und grundsätzlich: Einspruch kann man immer einlegen, egal ob man eigene Fehler oder welche vom Finanzamt korrigiert haben möchte.

Stefan

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