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Lohnsteuerberechnung.

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Lohnsteuerberechnung.

Hallo,

ich habe heute meinen ersten Lohnzettel von meinem neuen Arbeitgeber bekommen.

Der Gesammtbrutto liegt auf einer Höhe wo ich laut aktueller Lohnsteuertabelle keine Lohnsteuer zahlen müsste da ich Lohnsteuerklasse 1 habe.

Nun wurde mir aber auf dem Gehaltsnachweis trotzdem Lohnsteuer abgezogen.

Kann mir einer erklären wie das kommen kann?

Schonmal Danke im Voraus.


von tachyonstar am 13.07.2012 18:19
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Lohnsteuerberechnung.
Hast Du einen kompletten Monat gearbeitet? Wenn nein, dann kann das der Grund sein, da die Lohnsteuertabellen nur dann gelten, wenn man den kompletten Monat gearbeitet hat.

Wenn man nur Teile des Monats gearbeitet hat, dann muss eine spezielle Tageslohnsteuertabelle angewendet werden.

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von hh am 13.07.2012 22:09
Status: Tao (24151 Beiträge)
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>Lohnsteuerberechnung.
Danke für die Auskunft.

Das wird es dann wohl sein. Habe nicht den ganzen Monat gearbeitet.

Hab jetzt mal nach der Tageslohnsteuertabelle gegoogelt, leider finde ich keinen Download dazu.


von tachyonstar am 13.07.2012 22:24
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
Hallo tachyonstar,

quote:
Hab jetzt mal nach der Tageslohnsteuertabelle gegoogelt, leider finde ich keinen Download dazu.
Mach es doch nicht so kompliziert, nimm einfach den fiktiven Monatslohn (mittels Dreisatz ausrechen), schau dann in der normalen Lohnsteuertabelle und rechne den Betrag wieder um.

Wenn du beispielsweise 8 Tage gearbeitet hast, rechnest du den Bruttolohn geteilt durch 8 mal 22 - das Ergebnis dann in der Tabelle nachschauen und den Steuerbetrag mal 8 durch 22; das müsste ungefähr stimmen.
Anmerkung: Bei einer 5-Tage-Woche sind 22 Tage pro Monat die Regel.

Ich würde aber nicht an der Abrechnung zweifeln, der Arbeitgeber wird bestimmt eine Software dafür nutzen, und dann stimmt es ziemlich sicher (korrekte Eingaben vorausgesetzt).

MfG Stefan



von reckoner am 13.07.2012 23:42
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
@reckoner
Dein Berechnungsschema ist falsch.

Die Tageslohnsteuertabelle basiert auf Kalendertagen und nicht auf Arbeitstagen. Es wird dabei vereinfacht davon ausgegangen, dass ein Monat immer 30 Kalendertage hat.



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von hh am 15.07.2012 08:27
Status: Tao (24151 Beiträge)
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>Lohnsteuerberechnung.
Hallo hh,

ja danke, du hast natürlich recht. Zur Überprüfung der Abrechnung sollte man besser mit 30 Tagen rechnen, dann aber auch mit den Kalendertagen ab Arbeitsbeginn (z.B. am 18. angefangen macht dann 13 Tage).

Trotzdem ist aber auch mein Modell sinnvoll. Denn den TE wird doch auch (vor allem?) interessieren, wie hoch die Lohnsteuer in den nächsten Monaten sein wird; und da ist die Rechnung mit Basis 30 falsch (du schreibst ja selber "vereinfacht").
Andererseits sollte er eigentlich wissen, wieviel Brutto vertraglich vereinbart ist (das ist nämlich das, was meine Rechnung ausrechnet). Wenn man dann mit diesem Wert in die Tabelle geht, kommt man wohl auch ans Ziel (grob).

MfG Stefan



von reckoner am 15.07.2012 10:34
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
quote:
Andererseits sollte er eigentlich wissen, wieviel Brutto vertraglich vereinbart ist (das ist nämlich das, was meine Rechnung ausrechnet). Wenn man dann mit diesem Wert in die Tabelle geht, kommt man wohl auch ans Ziel (grob).

Aber nur grob. Bei den Kalendertagen kommt man genau ans Ziel. Man muss dabei immer auf 30 Tage hochrechnen, auch wenn der Monat 31 Tage hatte.

quote:
Trotzdem ist aber auch mein Modell sinnvoll. Denn den TE wird doch auch (vor allem?) interessieren, wie hoch die Lohnsteuer in den nächsten Monaten sein wird; und da ist die Rechnung mit Basis 30 falsch (du schreibst ja selber "vereinfacht").

Die Rechnung mit Basis 30 führt zum korrekten Ergebnis. Die Vereinfachung besteht nicht darin, dass sie zu einem falschen Ergebnis führt.



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von hh am 16.07.2012 22:25
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
Hallo hh,

quote:
Die Vereinfachung besteht nicht darin, dass sie zu einem falschen Ergebnis führt.
Doch, führt sie sogar ganz sicher.

Wie immer wird es am deutlichsten, wenn man Extrembeispiele wählt, also:
Erster Arbeitstag war Freitag , der achtundzwanzigste. Entlohnt wird nun genau ein Tag (8 Stunden), danach war - unbezahltes - Wochenende.
Und jetzt das Gegenbeispiel, erster Arbeitstag war Montag , der achtundzwanzigste. Hier werden drei Tage a 8 Stunden entlohnt, die Berechnungsbasis ist also 3 mal so hoch, die Anzahl der Tage aber gleich.

Was meinst du, wo man in den beiden Fällen in der Tabelle landet?

MfG Stefan



von reckoner am 16.07.2012 22:38
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
Zitat:
Was meinst du, wo man in den beiden Fällen in der Tabelle landet?

An zwei völlig verschiedenen Punkten, was auch korrekt ist. In beiden Fällen wird das bezogene gehalt durch 3 geteilt und mit 30 multipliziert. Unter der Annahme, dass der Steuerpflichtige 15€ pro Stunde in Steuerklasse 1 verdient, erhält man folgendes Ergebnis:

Fall 1: Gehalt 120€, Lohnsteuer 4,10€
Fall 2: Gehalt 360€, Lohnsteuer 63,87€

Dass hier im Fall 2 nicht die 3-fache Steuer des Falles 1 ermittelt wird, sondern etwa die 15-fache ist ein auch in der Realität auftretendes Ergebnis der der Anwendung der Tageslohnsteuertabelle auf so ein Extrembeispiel.

In diesem Extremfall führt dagegen Deine Berechnung zu einem völlig falschen Ergebnis (16,80€ für Fall 1 und 50,40€ für Fall 2). Im Fall 1 liegt man mit Deiner Methode um das 4-fache daneben. Dass Deine Berechnungsmethode eher dem Gerechtigkeitsgefühl entspricht, heißt nicht, dass sie auch richtig ist.

Und falls Du es immer noch nicht glaubst dass meine Berechnung richtig ist und Deine nicht, dann möchte ich Dich auf § 39b Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Da kann man nämlich nachlesen, wer hier richtig rechnet.


-- Editiert hh am 17.07.2012 12:34


von hh am 17.07.2012 12:18
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
Hallo hh,

quote:
Dass hier im Fall 2 nicht die 3-fache Steuer des Falles 1 ermittelt wird, sondern etwa die 15-fache ist ein auch in der Realität auftretendes Ergebnis der der Anwendung der Tageslohnsteuertabelle auf so ein Extrembeispiel.
Genau das meinte ich doch, die Tageslohnsteuertabelle verzerrt die Steuerlast, auch schon mal extrem.

Oder warum ist dein Unterschied (4,10€ vs. 63,87€) so viel höher als meiner (16,80€ vs. 50,40€)? (die Zahlen habe ich jetzt nicht nachgerechnet, da vertraue ich mal:-). Eigentlich dürfte es nur der Faktor 3 sein (3 anstatt 1 Tag), und das habe ich geschafft.
Wohlgemerkt, wir sprechen ja von gleichhohem Lohn, die richtige Steuerhöhe - übrigens für beide Fälle gleich - dürfte irgendwo in der Mitte liegen.

quote:
Und falls Du es immer noch nicht glaubst dass meine Berechnung richtig ist und Deine nicht, dann möchte ich Dich auf § 39b Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Da kann man nämlich nachlesen, wer hier richtig rechnet.
Ja, klar, ich hatte auch nie behauptet, dass du (oder die besondere Tabelle) gesetzeswidrig rechnest, sondern nur, dass man dann das Ergebnis nicht einfach mittels Dreisatz hochrechnen darf, um die Steuer eines vollen Monats zu ermitteln. Imho ist da meine Rechnung näher dran.

quote:
Dass Deine Berechnungsmethode eher dem Gerechtigkeitsgefühl entspricht, heißt nicht, dass sie auch richtig ist.
Es geht mir nicht um Gerechtigkeit, sondern um realistische Zahlen, um die Zukunft zu schätzen.
Da die Einkommensteuer bekanntlich eine jährliche Steuer ist, spielt die Abrechnung für einen Tag auch keine Rolle, am Ende läßt sich das über die Steuererklärung alles wieder ausgleichen.

Wie auch immer, diese Diskussion bringt doch nichts, und interessiert den TE wohl überhaupt nicht mehr.

MfG Stefan



von reckoner am 17.07.2012 13:33
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Lohnsteuerberechnung.
quote:
Eigentlich dürfte es nur der Faktor 3 sein (3 anstatt 1 Tag), und das habe ich geschafft.

Ja, aber nur dadurch, dass Du dich an Deinem Gefühl und nicht am Steuerrecht orientierst. Unter Anwendung des Steuerrechtes kommt eben der Faktor 15 und nicht der Faktor 3 heraus.

quote:
Ja, klar, ich hatte auch nie behauptet, dass du (oder die besondere Tabelle) gesetzeswidrig rechnest, sondern nur, dass man dann das Ergebnis nicht einfach mittels Dreisatz hochrechnen darf, um die Steuer eines vollen Monats zu ermitteln.

Du hast glaube ich nicht verstanden, dass man zwischen der Monatslohnsteuertabelle und der Tageslohnsteuertabelle überhaupt nicht mit einem Dreisatz umrechnen kann.

Wenn ich (Fall 1) eine Gehaltsabrechnung für 3 Tage mit einem Gehalt von 120€ und 4,10€ Steuern erhalte, dann ist es schlichtweg nicht möglich, daraus auch nur einigermaßen zutreffende Rückschlüsse auf die Monatslohnsteuer zu ziehen. Das geht weder mit einem Dreisatz noch mit einer anderen Rechenmethode.

quote:
Es geht mir nicht um Gerechtigkeit, sondern um realistische Zahlen, um die Zukunft zu schätzen.

Das funktioniert eben nur mit einem Gehaltsrechner, aber nicht mit dem Dreisatz. Dein Weg mit dem Dreisatz kann Ergebnisse liegen, die weit neben der Realität liegen, weil die Eingangsgröße (Lohnsteuerabzug für Teilmonat) nicht so ermittelt wird, wie Du glaubst und somit die Rückrechnung per Dreisatz nicht möglich ist.

quote:
Wie auch immer, diese Diskussion bringt doch nichts, und interessiert den TE wohl überhaupt nicht mehr.

Stimmt, die Diskussion ist aber trotzdem interessant.

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von hh am 18.07.2012 12:22
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)


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