Lohnsteuer nie gemacht seit 2009 nach Studium

31. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Melanie R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnsteuer nie gemacht seit 2009 nach Studium

Hallo :)

Mein Freund hat nach dem Studium von 2009-1011 Doktorarbeit gemacht, danach 2012 ein Jahr Postdoc, ein Jahr arbeitslos und seit 2014 wieder Postdoc.

Er hat zwar am Anfang, 2009, eine Lohnsteuerkarte zugeschickt gekriegt, sonst aber nie was vom Finanzamt gehört, und dachte, das wäre alles freiwililg, wenn man als Arbeitnehmer sowieso was zurückkriegt (sonstige Einnahmen oder Vermögen hat er keine). Seine Kollegen meinten nun zu ihm, das wäre strafbar, man müsste das ab einem bestimmten Gehalt machen. Grob gerechnet ist das Gehalt so 1.000 netto als Doktorand und 2.000 netto als Postdoc. Steuerklasse 1, zahlt Kirchensteuer.

Wie sieht das rechtlich aus, muss er irgendeine Strafe zahlen, könnte er einfach anfangen für letztes Jahr eine Steuererklärung zu machen, oder wollen die dann auch eine für die anderen Jahre oder würde er womöglich sogar nochwas für diese Jahre zurückkriegen?

Danke im Voraus :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich sehe keine Abgabeverpflichtung. Dementsprechend wäredie Abgabe freiwillig. Eine Abgabeverpflichtung betseht nur in Ausnahmefällen:

http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/

Zitat:
Abgabepflicht für Arbeitnehmer

Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt. Demnach müssen sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn

monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld)
mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor hatten
Freibeträge in Anspruch genommen werden
Ehegatten nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen; in diesem Fall müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben
spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen; in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
Sonderzahlungen vorliegen, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wird und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat
die Ehe geschieden wird oder ein Partner verstirbt und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet
auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt
der Wohnsitz im Ausland ist und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt wurde

Abgabepflichtig sind Sie auch, auch wenn Sie selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, aber

Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Er beträgt für 2014 8.354 Euro im Jahr. Selbstständige, deren Einkünfte darüber liegen, müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitnehmer ist und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt oder
ein Verlustvortrag vorhanden ist.

Außerdem müssen Sie gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert – selbst wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht das rechtlich aus, muss er irgendeine Strafe zahlen, könnte er einfach anfangen für letztes Jahr eine Steuererklärung zu machen, oder wollen die dann auch eine für die anderen Jahre oder würde er womöglich sogar nochwas für diese Jahre zurückkriegen?


Ich sehe nur teilweise eine Abgabeverpflichtung und zwar für die Jahre, in denen er Arbeitslosengeld bezogen hat. Die Steuererstattung wird dann aber höher sein als ein möglicher Verspätungszuschlag. Wenn man die Steuererklärung dann unaufgefordert abgibt, ist das Finanzamt zudem meistens kulant. Er hat jedoch für die Jahre bis 2011 die mögliche Steuererstattung verschenkt. Alleine aus dem Umstand, dass er Kirchensteuer zahlt, ergibt sich nämlich schon eine Steuererstattung. Die Abgabe für die Jahre ab 2012 ist noch möglich.

Wenn eine Steuernachzahlung zu befürchten wäre, dann würde auch eine Abgabeverpflichtung bestehen.

Vor langer Zeit gab es einmal eine Regelung, nach der man ab einem bestimmten Einkommen eine Abgabeverpflichtung hat. Diese Regelung ist aber schon vor mehr als 20 Jahren abgeschafft worden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melanie R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm, aber er hat doch mehr als 410 Euro. Das Netto-Gehalt bezog sich auf den Monat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hm, aber er hat doch mehr als 410 Euro.


Schon klar, aber warum weist Du darauf hin?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zitat (von Melanie R):
Hm, aber er hat doch mehr als 410 Euro. Das Netto-Gehalt bezog sich auf den Monat.


Es geht aber um die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, d.h. außerhalb eines Angestelltenverhältnisses (z.b. einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbständiger Tätigkeit).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die Abgabe für die Jahre ab 2012 ist noch möglich. Für 2011 doch auch noch - die Frist beträgt 4 Jahre.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

@muemmel
Du hast natürlich recht. Die Abgabe der Steuererklärung 2011 ist auch noch möglich.

Außerdem enthält das Zitat von Mahnman einen Fehler. Es muss jährlich und nicht monatlich heißen und lautet korrekt:

Zitat:
jährliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld)


Darum besteht in den Jahren, in denen er ALG bezogen hat eine Abgabepflicht, in den übrigen Jahren jedoch nicht

2x Hilfreiche Antwort

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