Lohnsteuer ez

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458757-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer ez

Hallo ich habe hier einen sehr komplizierten Fall.
Kurz zu meiner Person.
Ich bin 22 , ledig , keine Kinder und wohnhaft in Brandenburg.
In der Kirche bin ich auch nicht und ich bin gesetzlich versichert.
Am 1.11.2016 begann ich meine Arbeit bei einem neuen AG1. Bei der ersten lohnabrechnung im November wurde ich in der lohnsteuer klasse 6 eingestuft, evtl durch zu späte Abmeldung des alten AG2. Zum 1.12.2016 fing ich beim AG3 an zu arbeiten( dort war es aber nicht gut und fing am 12.12.2016 beim AG1 wieder an).
Ich bekam eine neue personalnummer und musste somit alle Unterlagen Neu ausfüllen. Diese überschnitten sich mit der lohnabrechnung von Dezember 16. Somit erhielte ich im Januar keinen Lohn, was ich aber so klären konnte das ich eine Zahlung in Höhe von 903.03 Euro brutto trotzdem erhielt. ( bruttolohn 1400.00)
Heute bekam ich dann die Abrechnung für Januar 17 und Dezember 16.
Bei der Abrechnung Dezember und Januar waren Steuerklasse wieder io.
Abrechnung Dez 16 brutto 903.03
Abrechnung Jan 17 brutto 1400.00 in der Jan Abrechnung is eine sogenannte " lohnsteuer ez " aufgelistet in Höhe von 198.00 Euro.
In der Dezember Abrechnung sind 184 Sozialversicherung aufgelistet was mir logisch ist.
Unlogisch ist mir diese Summe von 198.00 lohnsteuer ez weil darunter lohnsteuer lfd. Mit 56 Euro aufgelistet ist.
Wäre diese lohnsteuer ez nicht wäre auch alles richtig.
Was hat es damit auf sich ? Steuerbüro wollte mir erzählen das es auf die Dezember Abrechnung zurück zu führen ist, da es eine einmalzahlung wäre und höher versteuert werden würde. Seh ich auch ein aber ez sind für mich Urlaubs Weihnachtsgelder etc. Aber ich habe doch eig ganz normalen lfd Lohn bekommen.
Ist das alles überhaupt rechtens? Da muss doch was schief gelaufen Sein.
Ich habe somit diesen Monat Abzüge in Höhe von ca 550 Euro.
Die Differenz der Steuerklasse 6 bekomme ich ja in der lohnsteuer Erklärung abgesetzt aber das andere mit den 198.00 Euro ist mir total unlogisch. Zumal man bei 903.00 Euro brutto keine lohnsteuer zahlen muss.

Ich hoffe ihr seht hier durch :D
Is alles bisschen kompliziert ich hoffe ihr könnt mir helfen.

-- Editier von go458757-25 am 30.01.2017 21:16

-- Editiert von Moderator am 31.01.2017 13:12

-- Thema wurde verschoben am 31.01.2017 13:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ohne die Abrechnung zu sehen, ist das schwierig nachzuvollziehen. Wenn es im Dezember z.B. nur einen Abschlag gab und die reguläre Berechnung für Dezember erst im Januar erfolgt ist, kann es sein, dass das Steuerjahr bereits "zu" war. Mit der Folge, dass das Dezembergehalt im Januar als Einmalzahlung versteuert werden musste.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Mach deine Einkommenssteuererklärung fürs letzte Jahr, zu viel gezahlte Steuern bekommst Du dann vom Finanzamt zurück.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es handelt sich um eine Lohnsteuer auf Einmalzahlung. Die Nachzahlung für Dezember wurde also nicht als laufendes Gehalt rückwirkend für Dezember verbucht, sondern als Einmalzahlung im Januar.

Dann müsste es aber auch so sein, dass Du nur eine Abrechnung für Januar bekommen hast, auf der die Nachzahlung für Dezember mit aufgeführt ist und nicht getrennte Abrechnungen für Dezember und Januar.

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